Name ab | 5.4.1934 |
Name bis | 15.7.1961 |
Namen (früher/später) |
Rapsweg (1961) |
Namens- erläuterung |
Die NS-Regierung hatte am 29. März 1933 das Reichserbhof-Gesetz erlassen, das die Grundlage für alle später konkretisierten Sonderregelungen bildete. So durfte z. B. nur einer in der Erbfolge den Hof erben. Mit diesem Gesetz (1947 aufgehoben) wollten sie ihre Blut-und-Boden-Politik stützen. Die Benennung des Weges 1934 unterstützte dieses Vorhaben propagandistisch. |
Vorher Straße II. Die Benennung der Straße erfolgte zeitgleich mit der Benennung des Bückeberg- und des Erntedankweges. | |
aktueller Name | Rapsweg |