Schöneberger Hafen

befand sich in Kreuzberg;
begrenzt von Hafenplatz, Köthener Straße, Schöneberger Ufer, Schöneberger Straße
( Kontext: LandwehrkanalLandwehrkanal zwischen  Kontext: Schöneberger BrückeSchöneberger und  Kontext: Köthener BrückeKöthener Brücke).

Der Sch. wurde 1850–1852 im neuerbauten Landwehrkanal angelegt. Er gehörte dem preußischen Staat und kann als der erste eigentliche Berliner Hafen angesehen werden. Mit einer Länge von 130 m und einer Breite von 90 m hatte die Hafenanlage, die auch als Wendestelle im Kanal an der Potsdamer Bahn diente, bescheidene Ausmaße. Für Schiffe über Finowmaß (Länge 40,20 m, Breite 4,60 m, Tiefgang 1,60 m) war der Hafen nicht geeignet. Das Hafenbecken wurde von einer unregelmäßig viereckigen (trapezförmigen) Ausweitung des Landwehrkanals gebildet. Der Hafen hatte einen Gleisanschluss zur Anhalter Bahn. An drei Seiten des Hafenbeckens befanden sich Ladestraßen und Freilagerflächen, die Ufermauern waren geböscht. Das Hallesche Ufer wurde als weitere Ladestraße verwendet; später musste der Landwehrkanal auf seiner gesamten Länge auf beiden Ufern zur Entladung von Schiffen genutzt werden. Für die ständig zunehmende Binnenschifffahrt und den damit steigenden Warenumschlag erwies sich der Sch. schon bald als zu klein und in seiner Ausstattung als unzureichend. Er verlor zunehmend an Bedeutung für die Stadt und wurde 1959/60 zugeschüttet. Auf einem Teil des Geländes wurde die Straße Hallesches Ufer weitergeführt.

© Edition Luisenstadt, 2002
Stand: 21. Okt. 2003
Berliner Bezirkslexikon, Friedrichshain-Kreuzberg
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