Berlin im Jahr 1448
03. 01. Bei Auseinandersetzungen zwischen Berlin-Cölln und Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn kommt es in der Doppelstadt zu gewalttätigen Aktionen, die bis zum 25. August andauerten und als »Berliner Unwillen« in die Geschichte eingingen.
03. 01. Die Ratsleute zu Berlin und Cölln antworten Balthasar Boytin wegen des von diesem nachgesuchten sicheren Geleits.
18. 01. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn befiehlt den Ratsleuten zu Berlin und Cölln, die von ihnen zum Schaden des Schloßbaus geöffnete Arche (Wehr) sofort wieder zu schließen.
11. 02. Die Ratsherren zu Neuruppin versprechen den Ratsherren zu Berlin und Cölln, sie in ihrem Streit mit dem Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn zu unterstützen.
20. 02. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn läßt sich von seinem Bruder, dem Markgrafen Friedrich dem Jüngeren, bevollmächtigen, die Ratsleute und Bürger von Berlin und Cölln wieder zu Gehorsam zu bringen.
26. 02. Der kurfürstliche Hofrichter Peter von der Gröben befiehlt dem Rat, den Gewerken und den Gemeinen, insbesondere den namentlich aufgeführten Einwohnern von Berlin und Cölln, sich am 23. April zu Spandau vor dem kurfürstlichen Hofgericht zu verantworten.
27. 02. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn befiehlt Berlin und Cölln, den von ihnen gefangengehaltenen kurfürstlichen Richter Balthasar Haken sofort freizulassen.
04. 03. Die Ratsherren zu Prenzlau sagen den Städten Berlin und Cölln Hilfe in ihrem Streit mit dem Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn zu.
25. 03. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn erneuert seinen Befehl vom 27. Februar an Berlin und Cölln, den kurfürstlichen Richter Balthasar Haken freizulassen.
26. 03. Der kurfürstliche Lehnsmann Balthasar Boytin kündigt den Bürgermeistern, Ratsherren, Viergewerken, Gilden, der gemeinen Bürgerschaft und allen Einwohnern zu Berlin und Cölln, »welche daselbst Rauch und Brod haben usw.« offene Fehde an.
06. 04. Der Rat zu Mittenwalde verspricht den Ratsherren zu Berlin und Cölln, ihnen in der Streitsache mit (dem kurfürstlichen Lehnsmann Baltasar) Boytin und sonst nach Kräften förderlich zu sein.
08. 04. Die Räte von Berlin und Cölln ordnen an, daß nur einheimische Schuhmacher auf den Märkten beider Städte Rinder-, Kalb- und Ziegenleder kaufen dürfen. Schweine- und Schafleder hingegen durften frei gekauft werden.
10. 04. Der Rat zu Neustadt-Eberswalde entschuldigt sich bei den Städten Berlin und Cölln, ihnen bei ihrem Streite mit dem Kurfürsten den verlangten Beistand nicht leisten zu können.
04. 05. Der Rat zu Spandau schreibt den Ratsherren zu Berlin und Cölln, daß er ihnen wegen ihres Unfriedens mit dem Kurfürsten keine Botschaft nach oder durch Spandau mehr gestatten und kein Geleit mehr geben dürfe.
12. 05. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn verleiht von den Lehngütern, welche die Bürger zu Berlin wegen ihrer Beteiligung am Aufstand gegen ihn zu Beginn des Jahres 1448 (Berliner Unwillen«) abtreten mußten, einige Besitzungen in Wartenberg an Balthasar Boytin.
12. 05. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn entzieht den Berliner Bürgern zur Strafe wegen ihrer Beteiligung am Aufstand gegen ihn zu Beginn des Jahres 1448 (Berliner Unwillen«) die Lehnsgüter, um sie an seine Anhänger zu vergeben.
25. 05. Das Schiedsgericht in Spandau muß im Interessenstreit zwischen dem Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn und Berlin-Cölln (u.a. wegen des Baus des kurfürstlichen Schlosses auf der Werderinsel in Cölln) vermitteln.
27. 05. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn setzt die Bürgermeister und Ratsleute von Berlin und Cölln wieder ein, indem er größtenteils auf die von ihm früher bestätigten, von den Bürgern aber abgesetzten Personen zurückgreift.
29. 05. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn bestätigt die Bürgermeister und Ratsmänner von Berlin und Cölln.
19. 06. In Berlin versammeln sich Herren, Mannen und Abgeordnete der Städte der Mark, vor denen der neueingesetzte Rat, die Gewerke und die gesamte Gemeinde der Bürger nochmals die am 25. Mai d. J. ausgestellte Unterwerfungsurkunde in allen Teilen anerkennen.
21. 06. Bischof Stephan von Brandenburg verschreibt Tylemann Pellen, der wegen Ungnade des Kurfürsten die Propstei des Klosters Spandau niedergelegt hat, ein Leibgedinge aus der Pfarre zu Bornim.
   
23. 09. Vor dem Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn und seinen Räten zu Spandau erscheinen (zur Sühne für den Berliner Unwillen von 1442) an diesem und weiteren Tagen Bürger von Berlin und Cölln, übergeben alle ihre Lehen und unterwerfen sich dem Kurfürsten.
26. 09. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn verpflichtet Meister Conrad, der sich beim Schloßbau zu Cölln verdient gemacht hat, auf Lebenszeit als Hofzimmermann und beauftragt ihn mit allen landesherrlichen Bauten, soweit es Zimmerhandwerk anbelangt.
 
14. 11. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn verleiht an Paschen, Merten und Peter Donewitz das Schulzenamt zu Hohenschönhausen zu gesamter Hand.
24. 11. Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn gestattet Edel Duseken, den Schulmeistern zu Spandau Hebungen aus Schulzendorf zu verpfänden.

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