Von der Bildung Groß-Berlins 1920 bis zur Gegenwart

Im Ergebnis der Stadterweiterungen bis zur Wende zum 20. Jahrhundert hatten sich 22 Stadtteile herausgebildet. Dieser Stadtflächenbestand vor der Bildung der Einheitsgemeinde im Jahre 1920 wird häufig als »Alt-Berlin« bezeichnet.

Am 1.10.1920 trat das »Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz)« in Kraft. Dieser bedeutende Schritt in der Geschichte der Berliner Stadtentwicklung war bereits knapp zehn Jahre zuvor mit der Gründung eines »Zweckverbandes Groß-Berlin« (Gesetz vom 19.7.1911) eingeleitet worden. Der damals nur lockere Zusammenschluß sollte vor allem die immer dringlicher gewordenen Aufgaben der Städte- und Verkehrsplanung wahrnehmen, konnte jedoch die gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Die Forderungen nach einer effektiveren Verwaltung blieben aktuell und sollten sich erst 1920 erfüllen.

Nach dem Groß-Berlin-Gesetz von 1920 schlossen sich zur neuen Einheitsgemeinde die 8 Städte Alt-Berlin, Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln (bis 1912 Rixdorf), Schöneberg, Spandau, (Deutsch-)Wilmersdorf sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zusammen. Allein Alt-Berlin hatte mit 1,9 Mio mehr Einwohner als die übrigen sieben Stadtgemeinden zusammen (1,2 Mio). Durch den Zusammenschluß hatte sich das Stadtgebiet Berlins »über Nacht« verdreizehnfacht: von 66 km² bis zum 30.9.1920 auf 878,1 km² ab 1.10.1920. Durch kleinere Erwerbungen, insbesondere in Zehlendorf, vergrößerte sich später die Stadtgebietsfläche um weitere rund 500 ha auf 88.370 ha (= 883,7 km²) im Jahre 1942.

Dem Groß-Berlin-Gesetz zufolge bestand Berlin nun aus jenen 20 Verwaltungsbezirken, die (nach einigen Grenzkorrekturen im Jahre 1938) noch heute bestehen. Erst über ein halbes Jahrhundert später kamen in Berlin-Ost drei weitere Stadtbezirke hinzu: Marzahn (1979), Hohenschönhausen (1985), Hellersdorf (1986).

Die  20 Bezirke Groß-Berlins von 1920 umfassen sechs innerstädtische Viertel des bisherigen Alt-Berlin Mitte, Tiergarten, Wedding, Friedrichshain, Prenzlauer Tor [seit 1921 Prenzlauer Berg] und Hallesches Tor [seit 1921 Kreuzberg], die sieben eingemeindeten Städte Charlottenburg, Köpenick, Lichtenberg, Neukölln, Schöneberg, Spandau, Wilmersdorf sowie sieben neugeschaffene Bezirke, (wobei die Benennung nach der jeweils höchsten Einwohnerzahl erfolgte): Pankow, Reinickendorf, Steglitz, Tempelhof, Treptow, Weißensee und Zehlendorf.

In diesen vom Groß-Berlin-Gesetz 1920 geschaffenen Grenzen vollzog sich die Entwicklung der Metropole mit Weltgeltung. In den zwanziger Jahren erlangte Berlin mit seinen Stadtplanungen und städtebaulichen Entwicklungen (»Neues Bauen«), insbesondere während der Amtszeit von Stadtbaurat Martin Wagner, internationale Aufmerksamkeit. Es entstanden erste Großsiedlungen in den Randgebieten der Metropole z.B. die »Hufeisensiedlung« in Britz, kühne Entwürfe zur Umgestaltung der Berliner City, Vorschläge für eine Zusammenlegung der Berliner Bahnhöfe und ihre Verbindung untereinander und sogar erste Wohnhäuser in der Plattenbauweise in Deutschland (Berlin-Karlshorst).

Dies alles fand mit dem Machtantritt des Faschismus nicht nur ein jähes Ende, sondern ließ am Ende des Zweiten Weltkrieges von der einstigen Residenz- und Reichshauptstadt mit ihrer mehr als 700jährigen Geschichte nur einen Trümmerhaufen übrig.

Berlin um 1900 Berlin im Frühjahr 1945. Inschrift auf der Tafel rechts unten:
"Im 2.Weltkrieg, den der deutsche Faschismus vom Zaune gebrochen hatte,
erlitt Berlin die schwersten Zerstörungen in seiner Geschichte."
 
Arbeit(1987/88) von Jo Doese im U-Bahnhof »Märkisches Museum«
Foto: D. Christel

Berlin gehört zu den deutschen Städten, die im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges die größten Kriegszerstörungen zu beklagen hatten; die etwa 70 bis 90 Mio m³ Trümmerschutt bedeuteten :
- etwa 15 Prozent der gesamten deutschen Trümmermenge,
- 28,5 km² der Stadtfläche waren bei Kriegsende zerstört,
- ein Fünftel aller Gebäude vernichtet,
- Berlin hatte im Mai 1945 nur noch 2,8 Mio Einwohner (1939: 4,33 Mio).

Die Nachkriegszeit war von der Beseitigung der Kriegsschäden und den Folgen des Vier-Mächte-Status nebst Spaltung von Berlin geprägt. Im Zuge der Besatzungspolitik kam es zu einigen Veränderungen der Berliner Grenzen und damit der Stadtgebietsfläche (Gebietsaustausche im Zusammenhang mit den Flugplätzen Gatow und Stolpe; Enklaven im Ostberliner Bereich).

Der Begriff »Groß-Berlin« wurde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23.5.1949 (Art. 23, Art. 145) und in die Verfassung von Berlin vom 1.9.1950 (Art. 4) aufgenommen.
Im Jahre 1966 umfaßte das Stadtgebiet von Berlin 883 km²; davon entfielen auf Berlin-West einschließlich der im Osten gelegenen Exklaven 480 km², auf Berlin-Ost 403 km².

Im Bemühen um die Stadterneuerung ging die getrennte städtebauliche Entwicklung in beiden Teilen Berlins unterschiedliche Wege. Dabei gab es auf dem langen und beschwerlichen Weg bis zur Vereinigung im Jahre 1990 in Ost und West höchst widersprüchliche Prozesse und Ergebnisse - Erfolge ebenso wie auch schwere Mängel und Rückschläge.
Seit der Vereinigung beläuft sich die Fläche des Berliner Stadtgebiets auf 88.911 ha (= 889,11 km²). Berlin wird nun von 3,475 Mio Menschen bewohnt (1994).

Zum 1.1.2001 wurden die bis dahin 23 Stadtbezirke durch Fusion Erläuterung in einem Fenster  zu 12 Bezirken Erläuterung in einem Fenster  zusammengefasst.

© Edition Luisenstadt, 1998
www.luise-berlin.de