Straßenbenennung und Schreibweisen

Aus den Ausführungsvorschriften zu Paragraph 5 des Berliner Straßengesetzes - Benennung - vom 13. Juli 1999:
 

5. Die Schreibweise der Straßennamen richtet sich bei Eigennamen nach deren amtlicher Schreibweise, im übrigen nach den anerkannten Regeln der Rechtschreibung im Zeitpunkt der Benennung. Soweit nach den anerkannten Regeln der Rechtschreibung mehrere Möglichkeiten der Schreibweise bestehen, ist sie der allgemeinen Übung entsprechend oder, wenn diese nicnt festzustellen ist, nach dem Wohlklang zu wählen.

Weitere Ausführungsbestimmungen:
Benennungen nach Personen
Umbenennungen

 

© Edition Luisenstadt, 1998,         Stand: 9. Sept 2003      www.berlin-geschichte.de