Titel "Professor h.c."

"I. Der Senat nimmt von der Absicht des Regierenden Bürgermeisters Kenntnis, im Einvernehmen mit dem Senator für Wissenschaft und Kunst den Titel "Professor h.c." als außerakademische Ehrung zur Anerkennung für hervorragende Verdienste zu verleihen, die der zu Ehrende sich um Berlin oder während der Zeit seines Schaffens in Berlin auf dem Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst erworben hat.

Ergänzung der Vorlage:
"Erweist sich der Geehrte durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat als des verliehenden Titels unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihm der Titel entzogen werden."

II. Eine Vorlage an das Abgeordnetenhaus ist nicht erforderlich.

III. Der Beschluß ist vom Regierenden Bürgermeister in Verbindung mit dem Senator für Wissenschaft und Kunst zu bearbeiten."

Aus dem Senatsbeschluß Nr. 2010/74 vom 18.Juni 1974
 
 

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