Benennung von Plätzen

Ausführungsbestimmungen zu Paragraph 5 des Berliner Straßengesetzes vom 16. August 1991:

I. Benennung
  1. Die Benennung erfaßt die Straße mit allen ihren Bestandteilen
  2. Bei der Benennung von Straßen sind folgende Grundsätze zu beachten:
    a) Jeder Straßenname darf in Berlin nur einmal vorkommen. ...
    Dies gilt nicht, wenn für einen Platz im Zusammenhang mit einer Straße oder im Anschluß an eine Straße derselbe Name verwendet wird.
 

Weitere Ausführungsbestimmungen:

Benennungen nach Personen
Umbenennungen
Schreibweisen

 

© Edition Luisenstadt, 1998-2007,       Stand: März 2007       www.berlin-ehrungen.de