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PATENTSCHRIFT NR. 101253
A. CASPAR in LA GARENNE-COLOMBES
 

Closetpapier in Rollenform zu Reklamezwecken
Patentirt im Deutschen Reiche vom 28. September 1897 ab

 

Bereits vor über hundert Jahren empfahl A. Caspar seinen Zeitgenossen, Toilettenpapier als »Werbeträger« zu nutzen.

Vorliegende Erfindung betrifft die Reklame unter Anwendung des Closetpapieres. Die Anordnung ist so getroffen, daß die zur Reklame bestimmten Blätter, welche mit den zum Closetgebrauch bestimmten abwechseln, selbst zu dieser Verwendung ungeeignet gemacht werden. Es geschieht dies dadurch, daß die zur Reklame bestimmten Blätter über ihre ganze Oberfläche hin perforirt werden.

Die Farben der zu Closetzwecken benutzten Blätter und die der perforirten können beliebig gewählt und zum Abwickeln eingerichtet, d. h. abwechselnd auf eine gemeinsame Achse aufgewickelt werden.
     Auf der beiliegenden Zeichnung stellt dar: Fig. 1 eine Seitenansicht einer Rolle mit aufgewickeltem Papier für Closet- und Reklamezwecke und Fig. 2 einen zugehörigen Schnitt nach Linie 1–2 der Fig. 1.
     Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, erhält man eine derartige zu Closet- und gleichzeitig zu Reklamezwecken dienende Rolle,
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indem man auf den gleichen Kern a den die Closetpapierblätter bildenden Streifen b und gleichzeitig den Streifen c aufwickelt. Letzterer befindet sich unter dem anderen und ist mit verschiedenen Löchern oder Durchbrechungen o versehen, welche die Verwendung zu Closetzwecken unmöglich machen.
     Die Rolle wird auf einer senkrechten Platte d, welche man an der Wand befestigt, angebracht. Zweckmäßig wählt man in diesem Falle die Achse von a als eine Seite eines Rechteckes und läßt die entgegengesetzte Seite a1 dieses Rechteckes sich in einer in der Platte befindlichen Nuth drehen. Die Blattfeder r, welche mit einem Ende auf der Platte befestigt ist, drückt auf die Rolle, um sie an zu schnellem Ablaufen zu verhindern.
     Die Zusammenstellung der Papiere für Closetzwecke mit solchen für Reklame, welch letztere perforirt werden, ist anwendbar für selbstthätige und nicht selbstthätige Vertheiler von Closetpapier.

PATENT-ANSPRUCH:
Closetpapier in Rollenform zu Reklamezwecken, dadurch gekennzeichnet, daß das Closetpapier, welches durch geeignete Vorkehrungen zum Zerreißen in bestimmte Stücke eingerichtet sein kann, mit einem zweiten Streifen von gleicher Breite und von grobem, durch Löcher für den Gebrauch zu Closetzwecken unbrauchbar gemachtes Papier, auf welchem die zu

verbreitenden Reklamen aufgedruckt sind, zusammen aufgerollt ist, so daß mit dem Closetpapier gleichzeitig das zu Reklamezwecken dienende Papier abrollt.

 

 

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© Edition Luisenstadt, 1999
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