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PATENTSCHRIFT NR. 6926
FEUCHTE UND GUSTAV JÜTERBOCK in BERLIN
 

Feingoldgebiß
Patentirt im Deutschen Reiche vom 20. Februar 1878 ab

 

Vermutlich muß es die jahrelange Berufserfahrung gewesen sein, die die Herren Feuchte, Doktor der Zahnmedizin aus der Kommandantenstraße 48, und Gustav Jüterbock, Dentist aus der Oranienstraße 112, veranlaßten, vor 120 Jahren die folgende Erfindungpatentieren zu lassen:

     Das Gebiß besteht aus zwei dünnen Feingoldplatten und Kautschuk, welche erstere ganz fein durchlöchert und beide genau

den Schleimhautfalten des harten Gaumens angepaßt sind. Diese Goldplatten werden mittelst einer dünnen Platte Kautschuk, indem die Geradseiten dem Kautschuk zugekehrt sind, zusammengepreßt und letzterer vulcanisirt.
     Die Vorzüge dieses Systems sind außer großer Dauerhaftigkeit die, daß die Feingoldplatten eine Irritation der Mundschleimhaut und der Zunge verhüten, da
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die Flächen nicht rauh werden, wie bei einem Kautschukgebiß, daß kein Kautschukgeschmack wahrnehmbar ist und endlich, daß der patient weniger das Gefühl, einen fremden Körper im Munde zu haben empfindet, indem die Zungenfläche der Basis die natürliche Formation der Schleimhautfalten wiedergiebt. PATENT-ANSPRUCH

Das beschriebene Doppelfeingoldgebiß, welches zwei Feingoldplatten und Kautschuk zur Basis hat und die Schleimhautfalten des harten Gaumens auf der Zungenseite wiedergiebt, wie oben beschrieben.

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© Edition Luisenstadt, 1999
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