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PATENTSCHRIFT NR. 52147Fahrkartenhalter
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| Der Inhaber des folgenden Patents, ein gewisser Adolph Schulz aus Bersenbrück,
war Gerichtsvollzieher und sicher sehr ordnungsliebend. Vermutlich war er häufig mit
schwerem Gepäck auf Reisen und hatte dann keine
Hand für die Fahrkarte frei, die beim Betreten
des Bahnsteigs schon geknipst werden mußte.
Heute längst kein Problem mehr im Zeitalter
der Chipkarte.
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einem mit dem einen Schenkel des
Längsbügels kreuzförmig verbundenen
festen Stück, an welches auf beiden Seiten je
ein bewegliches Stück mittelst der Gelenke c derart eingefügt ist, daß die
beweglichen Stücke in zusammengeklapptem
Zustande (Fig. 1) über den Armen des festen
Stückes zu liegen kommen. Zwischen den langen Schenkeln des Längsbügels a bzw.
zwischen dem festen und den beweglichen Theilen des Querbügels in zusammengelegtem
Zustande ist ein Abstand von solcher
Größe, daß mehrere Fahrkarten Aufnahme
finden
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können. Die Entfernung der
kurzen Schenkel des Längsbügels entspricht der Länge der
Fahrkarten, die lichte Länge des
Querbügels der Breite der Fahrkarten.
Es entsteht somit bei zusammengeklapptem Querbügel ein Gebilde, welches aus zwei an den Enden ihrer Arme verbundenen Kreuzen besteht, die zwischen sich einen zur Aufnahme von Fahrkarten geeigneten Raum darbieten. Die beweglichen Arme des Querbügels werden in zusammengeklapptem Zustande durch den bei Portemonnaies, Cigarrentaschen etc. bekannten Knopfverschluß festgehalten. | ||||||||||
Der Fahrkartenhalter wird mittelst
Ringe oder dergleichen an der Uhrkette oder im Knopfloch aufgehängt.
Zur Aufnahme von Fahrkarten wird der Querbügel aufgeklappt, dann werden die Fahrkarten in den Längsbügel eingeschoben, worauf der Querbügel wieder zusammengeklappt wird. In ähnlicher Weise wird bei der Herausnahme der Fahrkarten verfahren. PATENT-ANSPRUCH:
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© Edition Luisenstadt, 1997
www.luise-berlin.de