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PATENTSCHRIFT NR. 52147

ADOLPH SCHULZ in BERSENBRÜCK

Fahrkartenhalter

Patentirt im Deutschen Reiche vom 28. August 1889 ab

     Der Inhaber des folgenden Patents, ein gewisser Adolph Schulz aus Bersenbrück, war Gerichtsvollzieher und sicher sehr ordnungsliebend. Vermutlich war er häufig mit schwerem Gepäck auf Reisen und hatte dann keine Hand für die Fahrkarte frei, die beim Betreten des Bahnsteigs schon geknipst werden mußte. Heute längst kein Problem mehr im Zeitalter der Chipkarte.
     Der Fahrkartenhalter besteht aus dem geschlossenen rechteckigen Längsbügel a und dem an demselben befestigten aufklappbaren Querbügel b. Letzterer wiederum besteht aus

einem mit dem einen Schenkel des Längsbügels kreuzförmig verbundenen festen Stück, an welches auf beiden Seiten je ein bewegliches Stück mittelst der Gelenke c derart eingefügt ist, daß die beweglichen Stücke in zusammengeklapptem Zustande (Fig. 1) über den Armen des festen Stückes zu liegen kommen. Zwischen den langen Schenkeln des Längsbügels a bzw. zwischen dem festen und den beweglichen Theilen des Querbügels in zusammengelegtem Zustande ist ein Abstand von solcher Größe, daß mehrere Fahrkarten Aufnahme finden
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können. Die Entfernung der kurzen Schenkel des Längsbügels entspricht der Länge der Fahrkarten, die lichte Länge des Querbügels der Breite der Fahrkarten.
     Es entsteht somit bei zusammengeklapptem Querbügel ein Gebilde, welches aus zwei an den Enden ihrer Arme verbundenen Kreuzen besteht, die zwischen sich einen zur Aufnahme von Fahrkarten geeigneten Raum darbieten.
     Die beweglichen Arme des Querbügels werden in zusammengeklapptem Zustande durch den bei Portemonnaies, Cigarrentaschen etc. bekannten Knopfverschluß festgehalten.
Der Fahrkartenhalter wird mittelst Ringe oder dergleichen an der Uhrkette oder im Knopfloch aufgehängt.
     Zur Aufnahme von Fahrkarten wird der Querbügel aufgeklappt, dann werden die Fahrkarten in den Längsbügel eingeschoben, worauf der Querbügel wieder zusammengeklappt wird. In ähnlicher Weise wird bei der Herausnahme der Fahrkarten verfahren.

PATENT-ANSPRUCH:
Ein Fahrkartenhalter, gekennzeichnet durch den geschlossenen Längsbügel (a) und den daran befestigten aufklappbaren Querbügel (b), welcher behufs Einschiebens eines Billets in den Längsbügel a zu öffnen und dann über dem Billet wieder zu schließen ist.

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© Edition Luisenstadt, 1997
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