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PATENTSCHRIFT NO. 54414
CARL RICHARD ULBRICH in DRESDEN
 

Kravattenhalter
Patentirt im Deutschen Reiche vom 6. Mai 1890 ab

 

Wie müssen sich die Herren doch in früheren Jahren geplagt haben, wenn sie täglich im Büro mit Schlips und Kragen zu erscheinen hatten. Um den Qualen ein Ende zu bereiten, wurde die folgende Neuerung zum Patent angemeldet:

Die vorliegende Neuerung bezieht sich auf Einrichtungen zur Befestigung solcher Kravatten, welche ohne Band um den Hals getragen werden und bei denen die Befestigungs- oder Anschlußtheile theils aus dem den Halskragen zusammenhaltenden Knopf, theils aus einer mit Feder versehenen Platte, die an der Kravatte befestigt ist, bestehen.

     Hierbei ist besonders darauf Bedacht genommen, daß neben leichtem Zusammenschlusse und leichter Lösbarkeit bei gutem Zusammenhalt des Verschlusses ein Bücken gestattet ist, ohne daß, wie bei früheren Befestigungseinrichtungen, entweder eine unfreiwillige Lösung des Verschlusses oder bei starrem Zusammenhalten desselben ein Klemmen der Theile unter sich und gegen den Hals eintritt.
     a ist der Knopf, dessen Platte gegen den Hals anliegt und dessen Stiel durch die Knopflöcher derjenigen Bekleidungsstücke gesteckt wird, welche von dem Knopf an dieser Stelle
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zusammengehalten werden sollen. Der Stiel hat bei b einen Einschnitt auf der oberen Fläche und bei c einen Einschnitt auf der unteren Fläche, so daß an beiden Stellen Nasen entstehen, gegen welche sich beim Aufstecken der Kravattenplatte d mit ihrem Ausschnitt e die letztere bei b anlegt, während die mit der Kravattenplatte d verbundene Feder f, welche von der einen Seite der Platte durch den Ausschnitt e hindurchgeführt ist, gegen die Nase bei c sich einstemmt.
     Es sitzen die Theile, wie Fig. 2 zeigt, zusammen und ist dadurch der Verschluß gesichert. Beim Bücken oder energischen Neigen des Kopfes tritt nun weder eine Lösung des Verschlusses, noch ein Klemmen der Theile unter sich oder gegen den Hals ein, indem bei solcher Veränderung der Lage die Theile, wie Fig. 2 a andeutet, sich zu einander stellen. Die Platte d bleibt mit ihrem Ausschnitt e im Einschnitt b des Knopfstieles hängen und dreht sich in diesem Einschnitt, welcher die Feder hinter den Knopfstiel in der Weise sich verschiebt, daß sie den Knopfstiel gegen die Platte anpreßt und dadurch den Zusammenhalt der Theile sichert.
     Zum Lösen des Zusammenhaltes wird die Kravattenplatte in die waagrechte Stellung gehoben, wodurch Platte und Feder in eine ziemlich parallel laufende Lage zu einander treten, und läßt sich in dieser Stellung die Platte bequem vom Stiel abziehen. Der Knopfstiel wird vorzugsweise in platter Stab-
form ausgeführt, wie Grundriß Fig. 3 zeigt. Die an die Platte d genähte Kravatte verdeckt beim Tragen die sämmtlichen Verschlußtheile.
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© Edition Luisenstadt, 1997
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