90 Berlin im Detail | Apotheke am Molkenmarkt |
der- und Anis-Konfekt, das Pfund zu 20
Groschen; »I schog qwitten for III groschen«
sowie mehrmals »II Zucker Huthe«, das
Pfund zu 20 Groschen.
Die Apotheke befand sich »der waghen ober« (gegenüber der Waage), am Neuen Markt. Ihr Standort ist heute nicht mehr konkret zu klären, da es u. a. den Neuen Markt an der Marienkirche nicht mehr gibt. Mitte des 15. Jahrhunderts waren in Berlin-Cölln mehrere Tempelhof(f)s verzeichnet. Vermutlich stammte Hans Tempelhoff aus Süddeutschland, da sich der Name in keiner Urkunde der Mark findet. Außerdem war es nicht unüblich einen Apotheker an den kurfürstlichen Hof aus einer Gegend, in der die »Apothekerkunst blühte«, zu berufen. Die Erben, wenn er solche hatte, führten nach seinem Tod, der vor September 1488 eingetreten sein dürfte, das Geschäft nicht weiter. Der Rat von Berlin-Cölln stellte am 20. September 1488 dem Berliner Bürger Johann Zehender das Apotheken- Privileg aus. Kurfürst Johann Cicero bestätigte dies im Januar 1491: »Wir Johanns Churfürst Bekennen öffentlich mit disem Brive ... Alsdann Burgermaister und Rathmann des alten und Newenn Raths unnsrer Stätte Berlin und Collen, Hannsen Zehennder, mit unsern wissen ... zu einem Apoteker uff genommen ... Actum am Tag Conversionis pauli im 1491.« Zehender war Besitzer des Eckhauses | ||||||
Dagmar Girra
Die Apotheke am Molkenmarkt Sonnabend nach Lukas 1481 übertrug der Rat der Doppelstadt dem Bürger Hans (Johannes) Tempelhoff (um 14181488) eine Apotheke. Dies ist der vermutlich ersten Urkunde über das Führen einer Apotheke in Berlin und Cölln datiert vom Oktober 1481 zu entnehmen. Darin sagten die »Borgermeistere und Rathmannen« Tempelhoff zu, daß kein anderer mit Apothekerwaren handeln dürfe, seine Erben das Geschäft übernehmen können und ihm auch »hundert Rinische guldin lyhen«, die er innerhalb von »Sechs Jaren widerbeczallen« solle. Ein Jahr später am 22. September 1482 bestätigte Markgraf Johann dem Tempelhoff das Privileg mit der Bemerkung, daß »seine Dienste, welche er dem Markgrafen Friedrich und dem Kurfürsten Albrecht geleistet habe, auch ferner dem Letzteren und ihm, dem Markgrafen leisten solle«. Zwei erhalten gebliebene Rechnungen Tempelhoffs an den Kurfürsten Friedrich II. aus den Jahren 1468 und 1469 belegen, daß er schon vordem das Geschäft führte. Demnach lieferte der Hofapotheker unter anderem mehrmals einige Pfund »rodsegil wachs in dy Canzlei«, das Pfund für 16 Groschen; kiloweise Korian- | ||||||
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Molkenmarkt/ Poststraße 16, wo heute das Ephraimpalais steht. Ihm wurde in der Urkunde freie Wohnung zugestanden, man befreite ihn von allen Bürgerlasten, und eine Konkurrenz brauchte er nicht zu fürchten, da nur ihm allein das Recht auf das Führen einer Apotheke in Cölln und Berlin verliehen worden war. Zugleich erhielt er die Auflage, von seinem Landesherren und dessen Familie Übles abzuwenden und für sie nur das Beste zu wollen. Kurfürst Joachim I. (14841535) bestätigte bei seinem Regierungsantritt in der Mark 1499 den Wortlaut der Anerkennung für Zehender. Auch sollte er artig die Rezepte mischen und nicht unbillige Forderungen an den Landesherrn und dessen Familie wegen der Bezahlung richten. |
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© Edition Luisenstadt, 1997
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