64 Novitäten | Patent |
PATENTSCHRIFT Nr. 104825 Carl Bahro in Berlin
Luftventil für Fahrradgummireifen Patentirt im Deutschen Reiche vom 15. April 1898 ab | ||||||
Nachdem im Februar 1896 endlich auch Fahrräder in Berlins Straßen zugelassen
waren, stellten sich die ersten Pannen ein. Nichts ist belastender beim Radfahren, als wenn die Reifen Luft lassen. Um dem vorzubeugen, wurde die folgende Erfindung zum Patent angemeldet:
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tallecken und -kanten in Berührung kommt.
Eine derartig leichte Beschädigung der Dichtung ist an dem nachstehend beschriebenen Ventil vollständig ausgeschlossen. Das Ventil wird in der üblichen Weise vermittelst der Gegenscheibe d und der Mutter b an dem Gummireifen g befestigt, und zur Befestigung desselben an der Radfelge dient die Mutter a. Das Ventil besteht im Ganzen nur aus vier Theilen: 1. dem Ventilgehäuse r in Gestalt eines mit Flantsch f versehenen Rohres, 2. dem Metallcylinder s, der mit seitlichen Rillen o und Bohrung n versehen ist, | ||||||
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3. der Gummimuffe m, die aus einem an
beiden Enden offenen Gummiröhrchen besteht,
4. dem Deckel p, der beim Nichtgebrauch des Ventils in r hineingeschraubt wird, um dasselbe vor Staub u. s. w. zu schützen. Das Ventilgehäuse r ist in seiner
Längsrichtung durchbohrt, und zwar nimmt die erweiterte Bohrung
e , die mit Gewinde versehen ist, den Cylinder s auf, während sich in der glatten Bohrung
g die Gummimuffe m befindet, deren oberes Ende in
n, eine gleich grosse Bohrung des Cylinders s, hineinragt.
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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 12/1996
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