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Dagmar Claus
Als die Bayern in Berlin regierten ...

Das unruhige 14. Jahrhundert

Wer an dem stillen, malerischen Winkel der Franziskaner-Klosterkirche vorbeikommt, ahnt wohl nicht, daß in dieser Ruine drei Angehörige des Hauses Wittelsbach ihre letzte Ruhestätte fanden. Die Herzöge von Bayern herrschten 50 Jahre lang - von 1323 bis 1373 - im märkischen Land als Markgrafen und Kurfürsten. Da die hier regierenden Fürstenhäuser erst in der Renaissance Berlin als Grablege wählten, war die Entscheidung der Bayern in dieser frühen Zeit schon etwas Besonderes und provoziert Fragen: War ihnen die Mark so sehr zu einem Zuhause geworden, daß sie in dieser Erde ruhen wollten, oder sollte durch diesen Schritt der Anspruch auf ein Territorium festgeklopft werden?

Beutezug in der Mark Brandenburg

1320 starb das in der Mark Brandenburg seit 1157 regierende Geschlecht der Askanier aus. Das Land fiel als erledigtes Reichslehen an den damaligen römisch-deutschen König zurück.

Auf dem deutschen Thron saß seit 1314 Ludwig IV., der Bayer, aus dem Geschlecht der Wittelsbacher. Da gleichzeitig ein sogenannter Gegenkönig gewählt worden war, mußte Ludwig erst einmal um sein Königreich kämpfen. Die sich bis September 1322 hinziehenden kriegerischen Auseinandersetzungen konnte er zwar für sich entscheiden, aber sie hatten ihn daran gehindert, seinen Anspruch auf die Mark Brandenburg gleich beim Tode des letzten Askaniers durchzusetzen. Als er im April 1323, auf dem Reichstag in Nürnberg, seinen siebenjährigen Sohn Ludwig mit der Mark belehnte, befanden sich bereits große Teile des Territoriums in den Händen mächtiger Nachbarfürsten. Diese Landnahme war ein regelrechter Beutezug gewesen. So war Herzog Wratislaw IV. von Pommern-Wolgast ins märkische Land entlang der Oder eingefallen und hatte sich der Gebiete um Prenzlau und Pasewalk bemächtigt. Der Herzog von Sachsen hatte Zauche, Havelland, Teltow, Barnim und die Niederlausitz besetzt, und Herzog Heinrich II. von Mecklenburg saß in der Prignitz.1) Die schlesischen Herzöge vereinnahmten das Land Görlitz, und der böhmische König beanspruchte die Länder Lebus und Bautzen. In diesem Machtkampf der fürstlichen Nachbarn um die brandenburgischen Gebiete verschoben sich ständig die Grenzen.2)
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     Der König setzte am 28. August 1323 als Regenten und Vormund für seinen unmündigen Sohn den Grafen Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen ein, der das zerrissene märkische Fürstentum den räuberischen Nachbarn wieder entwinden und die Landesherrschaft festigen sollte. Geschickt nutzte Graf Berthold die Rivalitäten unter den Fürsten aus, so daß bereits am 18. Januar 1324 das Kind Ludwig in die Mark einreisen konnte. Von Stendal aus ging es im August 1324 nach Berlin, dann im Oktober nach Königsberg und gegen Ende des Jahres 1324 wieder nach Berlin, wo ein Friedensvertrag zwischen Rudolf von Sachsen und Markgraf Ludwig unterzeichnet wurde. Der sächsische Herzog sollte die eingenommenen Städte gegen eine Entschädigungssumme von 28 000 Mark räumen.3)
     In der Mittelmark, im Land Lebus, in den Städten Stendal, Brandenburg und Berlin/Cölln wurde der Herrschaftsanspruch der Wittelsbacher anerkannt und dem jungen Markgrafen gehuldigt. Den auseinandergerissenen märkischen Besitz wieder zu vereinen dauerte aber Jahre. Einige Fürsten verzichteten gegen Entschädigung, mit anderen gab es einen Gebietsaustausch. Um die Auslösungssummen aufzubringen, wurden märkische Länder und Städte verpfändet. In dieser schwierigen Situation rieten Ludwigs neuer Vormund (ab 1327) Graf Burchard von Mansfeld, der Landesverweser Graf von Lindow-Ruppin und der märkische Adel dem nun 14jährigen Markgrafen, die Regierungsgeschäfte selbst in die Hand zu
nehmen und sich für mündig zu erklären.4) Bis Ende 1329 regierte Ludwig der Brandenburger nun selbständig, in dem Glauben, rechtmäßiger Landesherr zu sein. In Wirklichkeit regierte sein königlicher und seit 1328 kaiserlicher Vater, der, als er von den Selbständigkeitsbestrebungen seines Sohnes erfuhr, diesen an seinen Hof zurückbeorderte. In Brandenburg wurden wieder Regenten eingesetzt - Berthold von Henneberg und der Schwiegersohn des deutschen Kaisers, Friedrich von Meißen. Mit 18 Jahren, im Mai 1333, wurde Ludwig der Brandenburger offiziell mündig und durfte in die Mark zurückkehren. Er betrieb nun intensiv, und zum Teil sogar mit Waffengewalt (Pritzwalk, Kyritz), den Prozeß der Wiederherstellung eines einheitlichen märkischen Gebietes. Die einzelnen Teile wurden wie Puzzlestücke, v. a. durch Entschädigung, wieder zu einem Land zusammengesetzt. Für die Auslösung mußten gewaltige Summen aufgebracht werden - für Plaue und Jerichow waren das beispielsweise ca. 5 500 Mark. 1338 konnte die Niederlausitz durch Gelder, die ein Landtag in Berlin bewilligt hatte, »zurückgekauft« werden. Zur Geldbeschaffung wurden aber auch ganze Gebiete verkauft, so z. B. Estland und Reval an den Deutschen Orden.5) Diese Gebiete gehörten zur Mitgift, die seine erste Frau in die Ehe eingebracht hatte. Um den Prozeß der territorialen Wiederherstellung so schnell wie möglich zu betreiben, wurde eine Verwaltungsreform nach bayrischem Vorbild durchgeführt.
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Süddeutsche Berater kamen ins Land, und der berühmte altmärkische Ritter und Rechtsgelehrte Johann von Buch wurde 1335 an den Hof berufen. Der junge Markgraf weilte nun zusammen mit seiner Frau, einer dänischen Prinzessin, häufig in Berlin/ Cölln. Bereits als Achtjähriger war er mit der ca. zehn Jahre älteren Margarete von Dänemark verheiratet worden. Die Ehe wurde aber erst nach der Volljährigkeit Ludwigs vollzogen. Mit 25 Jahren war er bereits Witwer, denn seine Frau starb schon im Frühjahr 1340. Sie wurde als Markgräfin von Brandenburg in der Kirche des Franziskanerklosters in Berlin beigesetzt.

Unzufriedenheit mit Ludwigs Regentschaft

Kurz danach, um 1343, war das Ziel der territorialen Wiedervereinigung Brandenburgs in etwa erreicht. Die dafür notwendigen Gelder mußten die wieder eingegliederten Gebiete, z. T. durch Steuern, selbst aufbringen. Um in den brandenburgischen Besitzungen Steuern einzutreiben, nutzte der Markgraf die Streitigkeiten zwischen Patriziern und Zünften in den Städten aus. In Berlin und Stendal verlieh er den Zünften Ratsherrnstellen. Berlin verlor außerdem (1346) in diesen Auseinandersetzungen das uneingeschränkte Recht, Bündnisse zu schließen.6) Die Berliner mußten dem Landesherrn Gehorsam geloben,

und der Rat der Stadt durfte nur noch mit Zustimmung des Markgrafen gewählt werden. Diese Urkunde wurde in Spandau ausgestellt. Berlin/ Cölln war damals bereits das Haupt der märkischen Städte und Versammlungsort der Stände.
     Das Vorgehen gegen die Doppelstadt hatte Signalwirkung. Die steuerlichen Belastungen und die Beschneidung von angestammten Rechten führten in vielen Landesteilen zur Unzufriedenheit mit dem jungen Markgrafen. Besonders unbeliebt war er bei den Städten, die sich von den eingesetzten süddeutschen Verwaltern unverstanden fühlten und die mit deren Mundart und Gebräuchen nicht klarkamen. Übelgenommen wurden Ludwig außerdem seine Prunk- und Verschwendungssucht und seine ständigen Liebschaften.7) Aber nicht nur die Märker waren mit ihrem Herrn uneins. Dessen Engagement und Interesse für die Mark hatte ebenfalls nachgelassen. Sein Vater hatte ihn 1342 mit der reichen Erbin von Tirol - Margarete Maultasch - verheiratet, und fortan fühlte sich Ludwig mehr als »Tiroler« denn als »Brandenburger«. Er war, obwohl die Zustände in der Mark die ständige Anwesenheit des Landesherrn erfordert hätten, nur noch selten dort. Lediglich 1345 weilte er ganzjährig im Land, ansonsten ließ er sich durch Landeshauptmänner vertreten: Johann von Buch, Graf von Schwarzburg (1342-1344), Burggraf Johann von Nürnberg (1345/46), Ritter von Lochen (ab 1347) regierten nacheinander.
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Gleichzeitig hatte sich die Kräftekonstellation im Heiligen Römischen Reich zum Nachteil des Hauses Wittelsbach verändert. Im Sommer 1346 wurde Karl IV. (von Luxemburg) als Gegenkönig zu Ludwig dem Bayern (Wittelsbach) gewählt, und ein Jahr später, 1347, starb Kaiser Ludwig der Bayer. Die Brandenburger Markgrafen verloren dadurch nicht nur ihren Stammvater, sondern ihre stärkste Stütze im Reich.

Berlin und der »falsche Woldemar«

1347 belehnte der neue deutsche König Karl IV. den Herzog von Sachsen und die Fürsten von Mecklenburg mit Teilen der Mark Brandenburg und teilte so das Brandenburger Gebiet erneut. 1348 wurde Ludwig, der von Januar bis 9. September in Tirol weilte, sein Territorium vom »falschen Woldemar« streitig gemacht. Dieser Mann behauptete, der rechtmäßige Landesherr zu sein, nämlich der letzte Markgraf aus dem Geschlecht der Askanier, Woldemar. 1319 sei - so gab er vor - nicht sein Todesjahr gewesen, sondern nur der Beginn einer langen Pilgerfahrt. Der Betrüger machte dem Wittelsbacher die Mark Brandenburg streitig, vermutlich im Auftrag der askanischen Nebenlinien, der Fürsten von Anhalt und der Herzöge von Sachsen. Am 20. September 1348 war Woldemar in Berlin. Er bestätigte der Stadt alle Rechte einer autonomen Herrschaft.

Der neue deutsche König Karl IV. entschied sich gegen den Wittelsbacher und für den falschen Woldemar und belehnte ihn am 2. Oktober 1348 mit der Mark Brandenburg. Ludwig, der sich in Frankfurt verschanzt hatte, konnte sich nur noch in der Neumark und in der Ostzauche halten. Die übrigen Gebiete waren in der Hand seiner Gegner. Zu Beginn des Jahres 1349 verließ Ludwig die Mark und übergab seinem jüngeren Bruder Ludwig VI. (geb. 1330), nach seinem Geburtsort »der Römer« genannt, und Hauptmann Friedrich von Lochen die Geschäfte. Ein Schiedsspruch König Karls IV. vom Februar 1350 setzte Ludwig zwar wieder in seine Rechte als Markgraf ein, aber die brandenburgischen Gebiete mußten erneut durch Kampf, Versprechungen, Geld und Diplomatie vereint werden. Berlin und Cölln verweigerten sich mit am längsten dem Schiedsspruch des Königs und hielten bis Juli 1351 zum vermeintlichen Askanier. Erst nach einer Belagerung unterwarfen sich beide Städte am 22. Juli 1351.

Ludwig der Römer und der zehnjährige Otto

Die Wittelsbacher Brüder beschlossen in einem Vertrag die Aufteilung des gemeinsamen Landbesitzes: Bayern, Schwaben, Franken wurden Ludwig dem Brandenburger, der sich nun als älterer Bruder Ludwig der Ältere nannte, überschrieben.

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Brandenburg, Land Lausitz und das Land über der Oder bekamen gemeinsam Ludwig der Römer und der noch unmündige zehnjährige Otto. Weihnachten 1351 trat Ludwig der Ältere offiziell als Markgraf von Brandenburg zugunsten seiner Brüder zurück. Als Gegenleistung verzichteten sie auf Oberbayern.
     Die Situation in der Mark war äußerst schwierig. Der Kampf gegen Gegner, die die Gebiete freiwillig nicht herausgaben, mußte bei gleichzeitig katastrophaler Finanzlage geführt werden. Die jugendlichen Markgrafen waren gezwungen, zahlreiche landesherrliche Güter, Privilegien und Einkünfte an Stände, Städte oder einzelne Bürger zu verleihen, zu verpfänden oder sogar zu verkaufen. 1353 wurde die Mark Lausitz an den Markgrafen von Meißen verpfändet und das Elbe-Havel-Gebiet mit Jerichow 1354 an den Erzbischof von Magdeburg. Im gleichen Jahr bekam Böhmen die Oberlausitz mit Görlitz und Bautzen, Pasewalk ging an Pommern. Mit dieser Verpfändung glaubte man, das notwendige Geld für die Auslösung der besetzten Gebiete beschaffen zu können. Die Veräußerung des markgräflichen Besitzes war so weit fortgeschritten, daß 1356 an Tilo von Brücke die ganzen noch verfügbaren Einkünfte aus den Vogteien Berlin, Spandau, Nauen und Rathenow und aus dem Teltow für nur 357 Mark vergeben wurden.
     Die beiden Stadtgemeinden Berlin/ Cölln hatten 1354 an die markgräflichen Mühlen in Berlin eine Forderung von 1 011 Mark.
Hinzu kam, daß durch die ständigen kriegerischen Auseinandersetzungen Handel und Verkehr daniederlagen, das Raubritterunwesen aufblühte. Ab 1355 regierten z. T. die märkische Ritterschaft und der Adel, zwar mit Zustimmung von Ludwig dem Römer, aber gegen seine Interessen. Bis 1357 gingen alle Einnahmen an den in Berlin residierenden Hofmeister Hasso von Wedel. Als Ludwigs Bruder Otto 1360 mündig wurde, beteiligte er sich an den Regierungsgeschäften. Dies war aber nur noch pro forma möglich, denn die Wittelsbacher waren bereits so verschuldet und in Abhängigkeit geraten, daß sie keinen finanziellen und politischen Spielraum mehr besaßen. 1362 übergaben die Brüder für drei Jahre die oberste Regierungsgewalt an den Erzbischof von Magdeburg. Er verwaltete alle Einnahmen und hatte das Recht, Ämter und Hofämter zu besetzen.
     Am 17. Mai 1365 starb Ludwig der Römer kinderlos. Seine erste Frau, Kunigunde, Tochter des polnischen Königs, war 1356 zu ihm in die Mark gekommen. Als sie ein Jahr später starb, wurde sie in der Kirche des Grauen Klosters begraben. Kurz darauf heiratete er in Berlin eine Tochter des Herzogs von Mecklenburg. Auch diese Ehe blieb ohne Nachkommen. Es war der Wunsch Ludwig des Römers, an der Seite seiner ersten Frau in der Franziskanerkirche in Berlin beigesetzt zu werden. Eine Gedenktafel für Kunigunde und Ludwig befand sich noch 1728 »ad parietem in Choro versus sinistrum«.8)
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500 000 Gulden für die Mark Brandenburg

Der 24jährige Otto wurde 1365 der Alleinerbe der Mark Brandenburg. Im gleichen Jahr lief auch der Vertrag mit dem Magdeburger Erzbischof aus, und Otto hätte nun die Regierungsgeschäfte selbst übernehmen können. Er übergab sie aber für sechs Jahre (bis 1371) an Kaiser Karl, seinen zukünftigen Schwiegervater. Seit 1363 war Otto, Markgraf von Brandenburg, mit der damals fünfjährigen Elisabeth, einer Tochter Kaiser Karls, verlobt. Als 1365 dessen älteste Tochter Katharina Witwe geworden war, wurde Otto mit ihr statt mit Elisabeth vermählt (1366). Eine politische Ehe, mit der der Anspruch der Luxemburger auf die Mark Brandenburg untermauert werden sollte. Die Braut folgte ihrem Mann übrigens nicht in die Mark, sondern blieb am Hof ihres Vaters. Noch einmal versuchte Otto, die Brandenburger Angelegenheiten selbst zu ordnen. Zur Auslösung des Pfandbesitzes der anhaltischen Fürsten, zu denen Brandenburg, Prenzlau, Görzke, Templin und die Lehen in den dortigen Landschaften gehörten (Schuld seit 1355), versetzte Otto 1369 das Münzregal (Münzrecht) im Bezirke Berlin für 6 500 Mark an die im Barnim und Lebus ansässigen Stände. 1369 wurde Oderberg von Otto verpfändet. Die Umklammerung des Kaisers aber wurde immer enger. Im April 1371 holte Otto den Sohn seines Bruders, Stephan (Herzog von Nieder- und Oberbayern), in die Mark und ließ ihm als zukünftigem Erben huldigen.

Kaiser Karl beantwortete dieses Vorgehen mit einer Kriegserklärung. Am 15. August 1373 verzichtete Otto zugunsten der Söhne Kaiser Karls für 500 000 Gulden Entschädigung auf die Mark Brandenburg. Die Kur- und Erzkämmererwürde durfte der Wittelsbacher aber auf Lebenszeit behalten, also bis 1379. Otto wurde auf Lebenszeit mit Besitzungen des Kaisers in der Oberpfalz und mit Renten abgefunden.
     Keiner der drei wittelsbachschen Brüder ist je in der Mark heimisch geworden. Ihre Herrschaft war geprägt von Krieg, Mißwirtschaft und Verpfändung landesherrlichen Eigentums.

Quellen:
1 Johannes Schultze: Die Mark Brandenburg, 2. Bd., zweite unveränderte Auflage, Berlin 1989, S. 18
2 Ingo Materna/Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Brandenburgische Geschichte, Berlin 1995, S. 135
3 Johannes Schultze: a. a. O., S. 39
4 Ebenda, S. 45 und S. 47
5 Ebenda, S. 56
6 Ebenda, S. 68
7 Ebenda, S. 78
8 Richard Borrmann: Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin, Nachdruck der Aufl. von 1893, Berlin 1982, S. 189

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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 11/1996
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