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PATENTSCHRIFT Nr. 84487

CARL GLADITZ IN SODEN B. SALMÜNSTER

Sammelmappe mit umbiegbaren Blechbändern

Patentirt im Deutschen Reiche vom 3. Mai 1895 ab

So manchen Tag saßen früher die Staatsbediensteten mit Nadel und Zwirn im Büro. Sie hefteten ihre Akten. Carl Gladitz, selbst Beamter im Rathaus Soden-Salmünster (Hessen), befreite sie von der lästigen Suche nach dem Nadelöhr. Er hatte eine epochale Idee und erfand den Schnellhefter. Zwei Jahre nach Erhalt des Patents wurde nämlich eine Firma gegründet, die das folgende Patent benutzte:
Die den Gegenstand vorliegende Erfindung bildende Sammelmappe ist auf beiliegender Zeichnung in Fig. 1 in perspectivischer Ansicht und in Fig. 2 in einem Schnitt zur Anschauung gebracht.

An einem als Umschlag dienenden Bogen A B aus starkem, aber schmiegsamem Stoff ist die Vorrichtung zum Aufreihen der Schriftstücke angeordnet. Diese besteht aus einer Grundplatte a aus beliebigem Material, am besten Pappe, auf welcher Federn d und c durch Umbiegen der Enden e und f so befestigt sind, dass die freien Enden im rechten Winkel zum Deckel A oder B stehen.
     Die einzulegenden Schriftstücke werden nun in folgender Weise befestigt. Nachdem die Schriftstücke in bekannter Weise gelocht sind, werden dieselben auf die Federn c und

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d aufgereiht, die Deckleiste b über die Federn geschoben und auf die Einlagen gepreßt. Nachdem man die Enden c1 d1 der Federn umgebogen hat, schiebt man Schieber i i1 darüber, so dass die Federn vollständig festgeklemmt sind und ein etwaiges Lösen oder Lockern vollständig ausgeschlossen ist. Schieber i und i1 umgreifen die Deckleiste b (Fig. 2) und pressen die Federenden c1 d1 fest auf dieselbe.
     Ein Lösen zwecks Herausnehmen der Schriftstücke geschieht in umgekehrter Weise durch Zurückschieben der Schieber i i1 nach der Mitte zu und Abheben der Leiste nach Aufbiegen der Feder.

PATENT-ANSPRUCH:
Eine Sammelmappe mit umbiegbaren Blechbändern, gekennzeichnet durch die Anordnung von möglichst dicht aufliegenden federnden Schiebern (i i1) auf einer Deckleiste (b), zum Zwecke, je nach Stärke der Einlagen die Blechbänder in ihrer umgebogenen Stellung festzulegen und ein Lockern unmöglich zu machen.


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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 11/1996
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