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Mannschaften, das Rathaus noch eine halbe Stunde lang besetzt zu halten, und fuhr dann in Richtung nach Berlin davon. Die Mannschaft, die, vom Schießplatz in Tegel kommend, in Berlin von dem eine gefälschte Kabinettsorder zeigenden angeblichen Hauptmann angehalten und nach Köpenick geführt worden war, rückte später nach der Kaserne in Berlin ab. Wie das »Köpenicker Tageblatt« meldet, wurden der Bürgermeister und der Rendant auf der Neuen Wache in Berlin alsbald freigelassen.«
Die offiziellen Stellen in Preußen zeigten sich erbost. Der Potsdamer Regierungspräsident setzte 2 000 Mk. und die Stadt Köpenick 1 000 Mk. für die Ergreifung des Täters aus, der - wie es im Steckbrief hieß - »Soldat gewesen und mit dem Kassenwesen vertraut sein muß«. Das Publikum lachte und lachte erst recht, als der Täter gefaßt war und sich herausstellte, daß dieser ein Schuster namens Wilhelm Voigt war. Mit dem Kassenwesen war er nur insofern vertraut, als er bei einem mißglückten Tresorbruch gefaßt worden war, und das preußische militärische Reglement hatte er sich auf dem Exerzierplatz abgeguckt. Dem Gauner und vielfach Vorbestraften schlug unverhohlene Sympathie entgegen.
     Ein Hinweis auf die Identität des Täters war aus Wismar gekommen, und das »Mecklenburger Tagesblatt« brach in seiner Ausgabe vom 27. Oktober 1906 in ein lokalpatriotisches Selbstlob aus: »So darf sich Wismar
Siegfried Berndt
Auf der Wismarer Spur des Hauptmanns von Köpenick

Der Gaunerstreich des falschen Hauptmanns ist weit bekannt und »Köpenickiade« zu einem Begriff geworden.
     Dennoch ist es immer wieder amüsant, sich der Ereignisse jener Zeit zu erinnern. Die Wismarer lasen damals, 1906, die Neuigkeit in der Zeitung folgendermaßen:
»Das Köpenicker Rathaus von einem verkleideten Hauptmann besetzt. Ein unerhörter Schwindlerstreich. Köpenick bei Berlin, 16. Oktober. - Heute Nachmittag kam eine Abteilung des Garderegiments, bestehend aus einem Gefreiten und 11 Mann, unter Führung eines in die Uniform eines Hauptmanns gekleideten Mannes hier an, begab sich auf das hiesige Rathaus und verhaftete den Bürgermeister und den Hauptkassenrendanten. Nachdem sich der angebliche Hauptmann die 4 000 Mk. enthaltende Kasse hatte aushändigen lassen, erteilte er Befehl, den Bürgermeister und den Rendanten unter militärischer Begleitung nach der Neuen Wache in Berlin zu schaffen, befahl den


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rühmen, an der Ermittelung des Räuberhauptmanns von Köpenick seinen Anteil zu tragen.«
Solche Nachricht überraschte die Wismarer, als die Zeitungen Einzelheiten aus der polizeilichen Vernehmung des Wilhelm Voigt brachten und unter anderem mitgeteilt wurde, daß dieser ein Vierteljahr lang (extra vom 23. Februar bis 21. Mai 1906) in unserer Stadt ansässig und bei Hofschuhmachermeister Hilbrecht in der Lübschen Straße 11 beschäftigt war. Dort sei er wie ein Kind behandelt worden, das zur Familie gehört, und mit am Familientisch gesessen, sagte Voigt aus. Er habe mit den Kindern Theater und Konzert besucht und seinen Kinderstuhl gehabt. Es sei seine feste Absicht gewesen, in Wismar weiter zu arbeiten und ein ehrlicher Mensch zu werden. Durch diese Rechnung habe aber die mecklenburgische Verwaltung mit der Ausweisung aus Wismar einen Strich gemacht.
     Trotzdem ließ Voigt die Verbindung zu Meister Hilbrecht, bei dem er sich zweifellos wohl gefühlt hatte, nicht abbrechen. Er schickte ihm alsbald aus Berlin ein Foto, ein sogenanntes Kabinettbild, auf dem er zusammen mit seiner Schwester abgebildet war, zur freundlichen Erinnerung. Meister Hilbrecht kam nach dem Köpenicker Ereignis aber keine freundliche, sondern eine andere Erinnerung an seinen verlorenen Gesellen - an dessen Vorstrafen und an dessen Fähigkeiten. Er übergab das Foto der Polizei,
und Polizeikommissar Zimmermann sowie Polizeioffiziant Haase taten, was ihre dienstliche Pflicht war. So also kann sich Wismar rühmen, zu der Demaskierung eines falschen Hauptmanns beigetragen zu haben. Ein Ruhm, der allen drei Beteiligten sehr lästig und gar nicht wohltuend werden sollte.
     Voigt sei auch ein Opfer der Verhältnisse und der bestehenden staatlichen Ordnung geworden und wäre ohne die Ausweisung wohl als Schuster in Wismar geblieben, stellte der Vorsitzende des Gerichts zum Ende des Prozesses gegen Wilhelm Voigt, der im Dezember 1906 stattfand, fest. Über den Wert dieser Aussage ließe sich streiten. Die Köpenickiade löste zwar allenthalben Heiterkeit und kaum Unwillen aus, aber ihr Held, der Hauptmann, war in Wahrheit nichts anderes als ein Krimineller in der Rolle eines Hochstaplers. Und eine rühmliche Seite für Wismar ist der Ausweisung Voigts auch nicht abzuringen. Wer wollte schon so vermessen sein zu behaupten: ohne Wismar in Mecklenburg keine Köpenickiade in Preußen? Außerdem stellte sich das großherzogliche Ministerium des Innern schnell vor das Wismarer Polizeiamt. Nicht dieses habe die Ausweisung Voigts veranlaßt, sondern das Ministerium in Schwerin. Aus der betreffenden Erklärung geht hervor, daß die Ausweisung gesetzlich korrekt, nicht aber, daß sie zwingend notwendig war.
     Es ist nicht verwunderlich, daß Wilhelm Voigt in seinem »Lebensbild« hinter diese

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polizeiliche Weisung, die ihn »wie eine Keule getroffen« habe, ein Fragezeichen setzt. Denn er war nicht zufällig ins mecklenburgische Wismar gekommen, wie es in ersten Berichten hieß, sondern auf Vermittlung des Geistlichen im preußischen Zuchthaus Rawitsch, wo er zuletzt eingesessen hatte, und eines Vereins zur Besserung entlassener Zuchthäusler.
     In seinen Memoiren schreibt er: »Hierzu muß ich bemerken, daß vor der Entlassung ein behördlicher Briefaustausch zwischen dem Orte, an welchem der Gefangene eintrifft, und der Abgangsanstalt stattfindet.
     Die Behörde in Wismar hatte also immer Zeit, wenn sie irgendwelchen Anstoß an meinem Zuzug in ihren Ort nahm, sich mit der Anstaltsdirektion in Verbindung zu setzen resp. den Zuzug abzulehnen. Nichts von alledem geschah. Ich wurde mit den notwendigen Papieren für Wismar versehen und aus der Anstalt entlassen.«
Weiterhin gibt er an, daß er sich gleich am Ankunftstag auf dem Polizei- und dem Gewerbeamt angemeldet habe. »Dabei wurde mir noch besonders erklärt, daß ich von Seiten Wismars keine Belästigung durch die Polizeiorgane erfahren sollte.« Später habe er auch ordnungsgemäß als Wismarer Bürger seine Steuern bezahlt, »die Staatssteuer sogar bis einschließlich 30. September 1906«.
     Welche Umstände aber haben es bewirkt, daß ein zur Besserung Aufgenommener plötzlich ausgewiesen wird?
Wer heute, nach rund 90 Jahren, dieser Frage nachgeht, sieht sich in die Arbeit eines Detektivs versetzt, der Hintergründe erforscht sowie die Vergangenheit und die Lebensumstände der betroffenen Personen untersucht, der mögliche Motive wertet und Schaden oder Nutzen einer Tat oder Maßnahme abwägt. Es muß dem Leser überlassen bleiben, aus den im Folgenden dargelegten Indizien, die allerdings historisch zweifelsfrei sind, seine Vermutungen oder Schlüsse zu ziehen.
     Zunächst ist zu berichten, daß das Schuhmacherhandwerk - nicht nur in Wismar - zu jener Zeit in einer tiefen Krise steckte.
     In einer Versammlung der selbständigen Schuhmacher Wismars am 29. Oktober 1894 wird vor allem die Konkurrenz von in der Stadt ansässig gewordenen Firmen beklagt, die Schuhmacherwaren aus Fabriken und Gefängnissen vertreiben. Noch gilt diese billige Ware allgemein als minderwertig, doch es ist zu erwarten, daß sich die fabrikmäßige Schuhproduktion durchsetzen wird, worauf ein in der Versammlung anwesender Sozialdemokrat hinweist. Das Adressbuch von 1896 zählt noch 134 Schuhmacher in unserer Stadt auf, zehn Jahre später, im Jahr der Köpenickiade, sind es nur noch 116, und elf von ihnen fertigen nicht mehr nur Schuhe an, sondern verkaufen nebenbei auch die vordem verschmähte Fabrikware. Zu diesen elf gehört übrigens Hofschuhmachermeister Hilbrecht. Die renommierten Bekleidungs

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häuser der Stadt führen inzwischen ebenfalls Schuhe: Karstadt sowie Crull in der Krämerstraße und Steinohrt in der Hegede. Das Schuhhaus Christiansen und Rathje wirbt 1906 bereits mit Markennamen: »Franconia«, »Solide«, »Trampler«, »Tipp-Topp«. Immer weniger Kunden leisten sich handwerklich angemessenes Schuhwerk, und ehemals freundschaftlich verbundene Mitglieder des Schuhmacher-Amtes sehen sich jetzt auch untereinander als Konkurrenten.
     An Schuhmachermeister Hilbrecht geht diese Entwicklung nicht vorbei. Mit den verschiedensten Mitteln und Unternehmungen ist er bemüht, sich zu behaupten, und zwar an führender Stelle. 1874 stellt er den Antrag auf die Verleihung des ehrbaren und geschäftsfördernden Titels eines Hofschuhmachermeisters. Er wird vom Schweriner Hofmarschallamt abschlägig beschieden, denn in der amtlichen Wismarer Beurteilung heißt es, daß er in geschäftlicher und sozialer Hinsicht keine so hervorragende Stellung einnehme und daß die Gewährung des Hoftitels beim »hiesigen Publikum vielleicht etwas Verwunderung erregen« könnte. Zwei Jahre später stellt er den Antrag erneut. Jetzt wird ihm bescheinigt, daß seine Kundschaft nicht mehr aus dem Mittelstand und den geringeren, sondern aus den besseren Ständen komme. Der Wismarer Rat befürwortet das Gesuch, worauf Herrn Hilbrecht am 2. Januar 1877 der Hoftitel verliehen wird.
Mit dem 16. April 1885 ist eine Gewerbeanmeldung datiert, mit der Herr Hilbrecht anzeigt, im Hause Lübsche Straße 11 eine Holländische Putz- und Weißwaren-Handlung führen zu wollen. Außer dieser amtlichen Anzeige gibt es jedoch keinen Hinweis darauf, daß er - neben seinem Schuhmacherbetrieb - dieses Unternehmen tatsächlich eröffnet hat. Verbürgt ist dagegen, daß er sich, allerdings mit Verlusten, nebenbei auf ein anderes Wagnis begab: auf die Viehhaltung. Da er von der Viehzucht keine Ahnung hatte, brachte ihm das nur Verdruß.
     1894, als seine Berufsgenossen - wie oben berichtet - über den Niedergang ihres Handwerks und über die Fabrik- und Zuchthausware klagten, inserierte er im »Mecklenburger Tagesblatt« für seine Produkte. Diese Anzeige ist beispiellos - sowohl im Format als auch im Inhalt. Sie erschien zwei Tage vor der erwähnten Versammlung. Da er keine so großen Geschäftsspesen zu berechnen brauche, weil er selbst im Hause fabrizieren lasse, sei er in der Lage, »noch 25 % billiger zu liefern, als die Fabrik- und Zuchthausarbeiten sind«. An welcher Stelle er Spesen sparen oder die Herstellungskosten drücken kann, bleibt offen.
     Aufschluß darüber könnte ein Gerichtsbericht aus Wismar geben, der in der sozialdemokratischen »Mecklenburgischen Volks-Zeitung« vom 20. April 1904 zu lesen ist. Herr Hilbrecht ist als Zeuge in einem Verfahren geladen, in dem ein Geselle und

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mehrere Lehrlinge seines Betriebes zu Zuchthaus- und Gefängnisstrafen und einem Verweis bestraft werden. Interessant an dieser Meldung ist die Tatsache, daß die Lehrlinge aus einem preußischen Erziehungsheim in Zehlendorf bei Berlin kommen, und die Aussage ihres Meisters, er habe schon etwa 40 Zöglinge aus dem Erziehungsheim als Lehrling ausgebildet und »durchweg gute Erfahrungen mit den Burschen gemacht. Nur mit dieser Serie habe er nicht so viel Glück gehabt.«
Glück hatte Hilbrecht wieder mit dem Strafentlassenen Voigt, den er zwei Jahre später, am 23. Februar 1906, in sein Haus aufnahm. Ein mit modernen Maschinen der Gefängnis-Schuhproduktion vertrauter Arbeiter war für seinen Betrieb, der gut ausgestattet war und bis zu sechs Gesellen und einige Lehrlinge beschäftigte, ein Gewinn. Noch am Abend des Ankunftstages reparierte Voigt eine Durchnähmaschine.
     Aus den Aussagen Hilbrechts als Zeuge vor Gericht im Dezember 1906 geht hervor, wie hoch er den neuen Mitarbeiter schätzte: Voigt sei ein guter, brauchbarer Arbeiter und nüchterner, fleißiger Mensch; er hatte eine Arbeitsstube für sich, sollte wie zur Familie gehören. Er habe aus der Zeitung vorgelesen, was er sehr schön konnte. Wenn er einmal abends fehlte, hieß es gleich: Wo ist denn Voigt heute? Und: »für mich (Hilbrecht) schrieb er sämtliche Briefe« (wohl auch geschäftliche Korrespondenz?). Auch
die Kassenschlüssel wurden ihm anvertraut. Hilbrechts Stolz auf seinen Maschinenmeister, dessen Vorleben er - wie er betonte - streng für sich behielt, zeigt sich nicht zuletzt darin, daß er ihn in verschiedene Familien einführte, »die ihn mit großer Achtung behandelten«.
     Nein, dumm war Voigt nicht. Er wußte, wie die weitere Geschichte exemplarisch bewiesen hat, mehr zu scheinen als zu sein. Er träumte schließlich (möglicherweise zusammen mit Hilbrecht) davon, einen Zweigbetrieb seines Meisters in Bernau bei Berlin zu eröffnen. Inmitten seines Wohlseins in der Wismarer Lübschen Straße 11, wo sich für ihn »ein schönes, heiteres Familien und Gesellschaftsleben« entspann, »wie es in den besseren mecklenburgischen Familien so geschätzt wird«, störten ihn jedoch die unnötigen Nachfragen, mit denen die Wismarer Polizeibehörde seinem Chef sehr lästig geworden sei.
     Angesichts solcher Idylle könnten dem Leser Gedanken durch den Kopf gehen, wie denn die anderen Mitarbeiter Hilbrechts diese Vertraulichkeit hinnahmen und ob das Wissen über Voigts Vergangenheit tatsächlich streng in Hilbrechts Kopf verschlossen blieb? Ob die anderen Schuhmacher Wismars Hilbrecht diesen Glücksgriff nicht mißgönnten und aus wessen Anlässen die Polizei dem Meister lästig wurde?
Der Autor kann diese Fragen nicht beantworten. Er kann und will sie aber auch nicht

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zurückweisen. Beliebt dürfte Hilbrecht jedenfalls nicht gewesen sein.
     Einen beredten Hinweis dafür gibt ein mit Albert Mellmann als Decknamen unterzeichneter Brief aus Wismar, der in den Akten des Schweriner Hofmarschallamtes abgelegt ist. Er ist am 22. November 1904 geschrieben worden, ein gutes halbes Jahr nach Veröffentlichung des oben erwähnten Berichtes der MVZ über den Prozeß, in dem Hilbrecht freimütig über seine guten Erfahrungen mit straffällig gewordenen Zöglingen geplaudert hatte. Seiner Königlichen Hoheit wird in diesem Brief die Frage gestellt, ob Herrn Hilbrecht »der Charakter eines Hof-Schuhmachers noch fernerhin gebührt«, denn dieser habe »bereits fast unzählige Polizeistrafen auf dem Kerbholz«.
     Eine Nachfrage aus Schwerin beim Rat der Stadt Wismar ergibt, daß die gegen Hilbrecht verhängten Polizeistrafen durchaus noch zählbar sind, und zwar insgesamt 21. Sie seien aber zumeist in der Zeit seiner Viehhaltung aufgelaufen. Gerichtliche Strafen zwischen 35 und 60 Mk. habe es gegen den Hofschuhmachermeister dreimal gegeben, wegen Vergehens gegen die Feuerordnung, gegen Paragraph 242 Strafgesetzbuch (Recht der Schuldverhältnisse/Leistung des Schuldners nach Treu und Glauben) und wegen Körperverletzung seines Knechtes. Dieses Strafregister zeugt zumindest von Durchsetzungskraft. Aber die allgemein schwierige Geschäftslage wird Hilbrecht zugute gehal
ten und die schützende Hand aus dem Wismarer Rat in Schwerin nicht weggeschoben. Herr Hilbrecht bleibt 1904 (und bis zu seinem Tode) Hofschuhmachermeister.
     Nachzutragen ist noch, daß Voigt seinen Wismarer Brotherren um viele Jahre überlebte. An der Belohnung von 200 Mk. für seinen Hinweis zur Ergreifung Voigts konnte sich Hilbrecht, wenn überhaupt, nur kurze Zeit erfreuen. Bei einem Brand auf seinem Grundstück am 11. September 1907 stürzte er vom Dach und verstarb. Im »Mecklenburger Tagesblatt«, das akribisch über ein aus der Grube gerettetes Kind oder über ein in den Straßen gestürztes Pferd berichtete, ist über diesen Brand und über den tragischen Tod des Hofschuhmachermeisters keine Notiz zu finden.

Quellen:
- Berichte in Tageszeitungen von 1894 bis 1906
- Wilhelm Voigts »Lebensbild« (»Wie ich Hauptmann von Köpenick wurde«, Eulenspiegel-Verlag, Berlin, 1986)
- Akte Hofmarschallamt 5581, LHA Schwerin

Diesen Beitrag, der in den »Wismarer Beiträgen« (Heft 11/1995, Schriftenreihe des Archivs der Hansestadt Wismar) erschienen ist, veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers.
     


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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 9/1996
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