82 Berlin im Detail | Patent |
PATENTSCHRIFT NR. 35940 GUSTAV HEINSIUS IN BLASEWITZ BEI DRESDEN
Briefmarken-Zerschneider und -Anfeuchter Patentirt im Deutschen Reiche vom 1. Januar 1886 ab | ||||||
Schon vor 110 Jahren machte man sich
Gedanken über Erleichterungen der Büroarbeit,
wie die nachfolgend beschriebene Erfindung belegt.
Das Zertheilen und Anfeuchten der Briefmarken, welche in Bogen zu 100 Stück hergestellt werden, ist bei grösserem Consum eine zeitraubende Arbeit. Der vorliegende Apparat besorgt das Zerschneiden und Anfeuchten der in ganzen Bogen aufgelegten Briefmarken in selbstthätiger Weise. Auf die Platte a, welche mit Einschnitten entsprechend der Perforirung der Marken |
versehen ist, wird der Bogen mit der gummirten Seite nach oben aufgelegt und durch Nadeln b festgehalten. An dem mit Zahnstangen c versehenen Gestell d ist ein gekästeltes Messer e eingehängt, welches sich in seiner Form genau den Einschnitten der Platte a anpasst, so dass es beim Niederdrücken von derselben vollständig aufgenommen wird. Ueber dem Messer e ist eine Platte f eingehängt, die an ihrer unteren Seite eine Stoff- oder Filzplatte g trägt. Letztere wird mit Wasser getränkt und dient zum Anfeuchten der Marken. | |||||
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Nachdem man die Markenbogen in der angegebenen
Weise aufgelegt und befestigt hat, drückt man mittelst
des Griffes h und der Zahnradübersetzung das Gestell
d nach unten. Zuerst geht nun das Messer durch die Perforirung des Markenbogens, zerschneidet dadurch
den letzteren und verschwindet in der Platte a. Beim
weiteren Niederdrücken des Griffes h kommt die Filzplatte g auf die
gummirte Seite der Briefmarken zu liegen und feuchtet dieselbe an.
Hebt man das Gestell d nun wieder, so haften die Marken an dem Filz der Platte f, die man aus dem Apparat entfernt, worauf man die einzelnen Marken abnehmen und auf die Briefschaften kleben kann. Entfernt man die Messer e und ersetzt die Platte f durch solche ohne Filz, so kann man den Apparat als Kopirpresse benutzen. | ||||
© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 8/1996
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