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lasse gegen Raub und Plünderungen, Strafmaßnahmen gegen das Fluchen - Adlige zahlten dafür doppelt so viel wie Bürger -, und es gab Verbote für Handwerker, an Werktagen in Bierhäusern zu frühstücken.
     Was das Äußere des Markgrafen anbetrifft, so wird Hans von Küstrin als ein stattlicher Mann beschrieben: »untersetzte Statur, gerötetes Gesicht, Vollbart«. Er war fromm, gehörte erst dem katholischen Glauben an, wurde dann aber 1538 protestantisch.
     Hans von Küstrin war ein Gegner der Völlerei - eher als einen sittenstrengen Mann beschrieb man ihn; er befaßte sich, wie sein Vater, mit der Astrologie und ließ sich von ihr auch in seinen Regierungsentscheidungen leiten. Johann soll es gut verstanden haben, beeindruckende Reden zu führen, er galt als klug und scharfsinnig und war wohl ein Meister darin, »seine Gedanken zu verbergen, daß niemand sein Innerstes erraten konnte«. 1)
     Seine Geschäfte führte und überprüfte der Markgraf darum auch lieber selber. Unter allen Umständen wollte er die Neumark zu wirtschaftlichem Aufschwung führen und nahm deshalb selbst regen Anteil daran. Er besaß eine eigene Handelsflotte, hielt ganz bewußt enge Beziehungen zu den Kaufleuten und tat, was in seinen Kräften stand, um Handel und Wandel in seinem Hoheitsgebiet zum Blühen zu bringen. So ließ er Salzsiedereien, Hammerwerke, Mühlen und Speicher bauen und kümmerte sich mit der gleichen
Edeltraud Hinkelmann
»Der Weise«, »der Strenge«

Johann (Hans von Küstrin), Markgraf der Neumark (1513-1571)

Hans von Küstrin, ein Sohn des Hohenzollern Joachim I. Nestor (1484-1535; Kfst. 1499), wurde »der Weise«, »der Strenge«, auch »das Auge Deutschlands« genannt. Als sein Vater starb, setzte er die Teilung der Mark durch - so, wie im Testament seines Vaters, früheren Statuten widersprechend, festgelegt worden war -, bekam die Neumark zugesprochen und konnte hier ab 1535 seine Regentschaft antreten.
     Hans von Küstrin führte ein strenges Regime, er herrschte autoritär - seinen Amtsantritt begann er gleich mit neuen Weisungen. Er erließ Verordnungen für Hofhaltung und Landesverwaltung, denn er legte großen Wert darauf, Ordnung und Sicherheit in der Neumark zu garantieren. Zudem hatte der Markgraf die oberste Gerichtsbarkeit inne, er berief ein eigenes Kammergericht ein und entschied nach einer eigenen Gerichtsordnung; auch für die Polizei erließ er seine Anweisungen, beispielsweise Er-


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Aufmerksamkeit um alle Geldangelegenheiten - er legte sowohl die Höhe des Preises für den Verkauf von Fleisch als auch die Höhe der Löhne für das Gesinde fest.
     Der Umsicht des Markgrafen war aber noch mehr zu verdanken, zum Beispiel, daß die bis dahin immer wieder in den Städten der Neumark aufgetretenen Brände zurückgingen; er ordnete an, die Häuser in den Städten mit Ziegeldächern auszustatten und die Scheunen außerhalb der Städte aufzustellen.
     Die Frau des Markgrafen, Katharina, Tochter des Herzogs von Braunschweig - sie ging mit ihm 1536 die Ehe ein -, war bei den Leuten recht beliebt, wurde »Mutter Käthe« genannt und stand ihrem Mann in Geschäftsdingen wohl kaum nach: »Aus dem Besitz des Johanniterordens Quartschen hatte sie das Dorf Damm (Neudamm) mit einigen weiteren Orten als Geschenk erhalten, ließ hier Tuchmacher aus den Niederlanden ansiedeln, begründete eine Papiermühle und Druckerei und erhob den Ort 1562 zu einer Kleinstadt, die sich zu einem Industrieort entwickelte.« 2)
     Johann und Katharina residierten gemeinsam in Küstrin. Der Markgraf ließ dort, seinem Ansinnen angemessen, ein »stattliches Schloß bauen, ganz mit Kupfer bedeckt«. An seinem Hof lebten beinahe 200 Diener und Vasallen, und für sie war natürlich ebenfalls eine eigene Hofordnung festgelegt worden.
     Aber nicht allein auf die Entwicklung im Inneren des Landes mußte der Markgraf
sein Augenmerk richten. Aufgrund der geographischen Lage der Neumark gab es oft kriegerische Auseinandersetzungen mit dem Nachbarland Pommern. Johann war darum gezwungen, 1546-1547 in den Krieg gegen Pommern zu ziehen, und er war siegreich. Nach der Niederlage Pommerns blieb er vorerst unerbittlich - eine Festlegung, die dazu dienen sollte, die Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verbessern, lehnte er ab; für ihn gehörten die Pommern zu all den Völkern, die nur sein Land verwüsteten. Darum beschloß er, lieber sein eigenes Gebiet selbst befestigen zu lassen, und befahl, in Küstrin und Peitz Zeughäuser zu bauen. 1564 wurden dann aber doch von beiden Seiten entsprechende Regelungen getroffen - die immer wieder aufkommenden Kämpfe um die Grenze zu Pommern sollten beigelegt, ein klarer Grenzverlauf sollte festgelegt werden.
     Johann (Hans) von Küstrin erreichte trotz seines soliden Lebenswandels kein hohes Alter. Er starb mit 58 Jahre. In den letzten Jahren seines Lebens hatte er sich aufgrund körperlicher Beschwerden hin und wieder zur Kur nach Karlsbad begeben müssen.
     Markgraf Johann wurde 1571 in der Küstriner Marienkirche beigesetzt.

Anmerkungen:
1 Johannes Schultze: Die Mark Brandenburg, Bd.IV, Berlin 1967, S. 125
2 Ebenda, S. 123


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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 7/1996
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