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Antrag

der Abgeordneten Dr. Norbert Blüm, Dr. Wolfgang Bötsch, Editha Limbach, Dr. Franz Möller, Wolfgang Zeitlman, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Ingrid Matthäus-Maier, Gerhart Rudolf Baum, Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Dr. Klaus-Dieter Feige und weiterer Abgeordneter

Bundesstaatslösung für eine Aufgabenteilung zwischen der Hauptstadt Berlin, dem Parlaments- und Regierungssitz Bonn und den neuen Bundesländern (Bonn-Antrag)

Der Bundestag wolle beschließen:
In dem Willen, der Einheit der Deutschen in einem zusammenwachsenden Europa zu dienen, den Aufbau der neuen Bundesländer zu fördern und noch Trennendes zu überwinden, macht der Deutsche Bundestag folgenden Vorschlag für ein Miteinander von Berlin und Bonn:

     1. Folgende Aufgabenteilung zwischen der Hauptstadt Berlin und dem Parlaments- und Regierungssitz Bonn soll durch Bundesgesetz festgelegt werden:
     - Erster Amtssitz des Bundespräsidenten wird Berlin.
     - Sitz des Deutschen Bundestages bleibt Bonn.
     - Sitz des Bundesrates wird Berlin.
     - Sitz der Bundesregierung bleibt Bonn.
Der Bundeskanzler und weitere Mitglieder der Bundesregierung nehmen einen zusätzlichen Dienstsitz in Berlin.

     2. Die Hauptstadt Berlin repräsentiert Deutschland als Ganzes.
In Berlin finden die Bundesversammlung und Sitzungen des Deutschen Bundestages zu besonders bedeutsamen politischen Anlässen statt. Dafür werden umgehend geeignete Arbeitsbedingungen für den Deutschen Bundestag in Berlin insbesondere durch Umbau des Reichstagsgebäudes hergestellt.
     3. Bei den künftigen Entscheidungen über Standorte von Bundeseinrichtungen ist dem bundesstaatlichen Aufbau Deutschlands verstärkt Rechnung zu tragen.
Die Bundestagspräsidentin wird gebeten, eine Kommission aus Vertretern aller Verfassungsorgane, der Länder und der obersten Bundesbehörden zu berufen. Diese Kommission soll - als unabhängige Föderalismuskommission - Vorschläge zur Verteilung nationaler und internationaler Institutionen erarbeiten, die der Stärkung des Föderalismus in Deutschland dienen sollen.
In jedem der fünf neuen Länder sollen mindestens fünf Bundeseinrichtungen angesiedelt werden, darunter mindestens eine Bundesoberbehörde. Neue Bundeseinrichtungen sollen solange ausnahmslos in den neuen Ländern angesiedelt werden, bis eine angemessene Verteilung auf alle Länder erreicht ist.
     4. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Berlin sollen einen die finanziellen Sonderbelastungen Berlins absichernden »Hauptstadtvertrag« schließen, damit Berlin seine Hauptstadtaufgaben erfüllen kann. In diesem Vertrag ist auch eine Regelung über die Kosten zu treffen, die Berlin als Hauptstadt beispielsweise durch die Erhaltung und Pflege von kulturellen Einrichtungen und Baudenkmälern entstehen.
Darüber hinaus soll Berlin auch in Zukunft wie die fünf neuen Länder Finanzhilfen des Bundes zur Überwindung der Folgen der jahrzehntelangen Teilung erhalten. Ein wichtiger Beitrag dazu ist der schnelle Aufbau und Ausbau leistungsfähiger Ost-West-Verkehrsverbindungen.

Bonn, den 19. Juni 1991

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Dr. Norbert Blüm, Dr. Wolfgang Bötsch, Editha Limbach, Dr. Franz Möller, Wolfgang Zeitlmann, Dr. Horst Ehmke (Bonn), Ingrid Matthäus-Maier, Gerhart Rudolf Baum, Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer, Dr. Klaus-Dieter Feige, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Hans Martin Bury, Rudolf Dreßler, Dr. Kurt Faltlhauser, Dr. Olaf Feldmann, Lothar Fischer (Homburg), Herbert Frankenhauser, Anke Fuchs (Köln), Norbert Geis, Dr. Wolfgang Götzer, Achim Großmann, Klaus Hasenfratz, Dr. h. c. Adolf Herkenrath, Peter Hintze, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Karin Jeltsch, Michael Jung (Limburg), Dr. Harald Kahl, Bartholomäus Kalb, Peter Keller, Hans-Ulrich Köhler (Hainspitz), Fritz Rudolph Körper, Eva-Maria Kors, Franz Heinrich Krey, Horst Kubatschka, Uwe Lambinus, Eduard Lintner, Uwe Lühr, Ursula Männle, Wolfgang Meckelburg, Dr. Franz-Josef Mertens (Bottrop), Franz Müntefering, Eduard Oswald, Horst Peter (Kassel), Dr. Martin Pfaff, Dr. Friedbert Pflüger, Dr. Hermann Pohler, Dr. Albert Probst, Dr. Bernd Protzner, Rudolf Purps, Hans Raidel, Dr. Norbert Rieder, Ingrid Roitzsch (Quickborn), Wolfgang Roth, Harald B. Schäfer (Offenburg), Gerhard Scheu, Günter Schluckebier, Ursula Schmidt (Aachen), Regina Schmidt-Zadel, Dr. Harald Schreiber, Clemens Schwalbe, Stefan Schwarz, Dr. Sigrid Semper, Ludwig Stiegler, Hans Georg Wagner, Ralf Walter (Cochem), Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen), Herbert Werner (Ulm), Hildegard Wester, Gudrun Weyel, Dr. Fritz Wittmann, Simon Wittmann (Tännesberg), Wolfgang Zöller Präsidentin Dr. Rita Süssmuth:
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die zwei weiteren Anträge auf den Drucksachen 12/814 und 12/815. Beide Anträge sind auf der Ihnen vorliegenden rosa Stimmkarte aufgeführt. Oben tragen Sie bitte lesbar Ihren Namen einschließlich eines eventuellen Ortszusatzes sowie Ihre Fraktion oder Gruppe ein. Sie können einem der beiden Anträge zustimmen, mit Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten. Sie haben nur eine Stimme. Ungültig sind Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz aufweisen, gar kein Kreuz aufweisen, andere als die vorgeschlagenen Städtenamen aufführen oder keinen lesbaren Namen enthalten. Bevor Sie die Stimmkarte einwerfen, übergeben Sie bitte Ihren gelben Wahlausweis dem Schriftführer an der Urne.
     Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
     Haben alle ihre Stimmkarte abgegeben? -
Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Wir warten auf das Ergebnis. -

Präsidentin Dr. Rita Süssmuth:
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Sitzung fort. Ich bitte Sie, zunächst einmal Platz zu nehmen, sofern Sie einen Platz haben.
     Wir müssen noch einen Augenblick warten, weil das Ergebnis noch nicht vorliegt. (Heiterkeit - Norbert Gansel/SPD: Frau Präsidentin, wir wollen es nicht aus den Nachrichten erfahren!)
- Ich kann auch noch kein Nachrichtensender sein. (Heiterkeit)
Auch wenn Sie ungeduldig sind; die Schriftführer und Schriftführerinnen möchten sicher sein, sich nicht verzählt zu haben. Sie kommen gleich herein.
Die Spannung ist riesengroß. Ich gebe das Ergebnis jetzt bekannt: Abgegebene Stimmen 660, davon gültige Stimmen 659. Für den Antrag Bundesstaatslösung - Drucksache 12/814 -, Bonn-Antrag, 320 Stimmen, für den Antrag Vollendung der Einheit Deutschlands - Drucksache 12/815 -, Berlin-Antrag, 337 Stimmen, 2 Enthaltungen.

*Bei der Feststellung des endgültigen Ergebnisses gab es 1 ungültige Stimme.

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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 6/1996
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