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Dieter Hanauske
Vom Vermieter- zum Mietermarkt

Die Berliner Wohnungsbaupolitik in den neunziger Jahren

Ein wohnungspolitisches Menetekel für das wiedervereinigte Berlin: Als Folge des zu erwartenden enormen Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums kommt es im Wohnungssektor zu einem »dauernden Engpaß«. »Steigende Bau- und Bodenkosten verteuern die Mieten. Die Wohnungsnot wird Ausmaße erreichen, die alles übersteigt, was aus Frankfurt und München bekannt ist. [...] Wer in Zukunft die 40 000 bis 50 000 Wohnungen pro Jahr bauen und finanzieren wird, steht gegenwärtig in den Sternen. Das bedeutet, der Wohnungsmangel wird zu Barackensiedlungen für Bauarbeiter führen, die aus dem Ausland oder den ländlichen Gebieten zuwandern. Geschäftstüchtige Vermieter werden Wohnungen zimmerweise an Alleinstehende zu hohen Preisen vermieten. Überbelegungen und Warteschlangen werden zu einem Dauerphänomen.«1)
     So ein Wohnungsmarktexperte im Jahr 1990 - und es deutete vieles darauf hin, dass sein Szenario nicht übertrieben war. Zwar war es in Ost-Berlin durch das groß angelegte Wohnungsbauprogramm seit Mitte der siebziger Jahre gelungen,

die Wohnungsversorgung im rein quantitativen Sinne sehr stark zu verbessern. Der Westteil der Stadt ging aber mit einem schnell wachsenden Wohnungsmangel - Stichwort »neue Wohnungsnot« - in die politische Vereinigung, die formell-staatsrechtlich am 11. Januar 1991 mit der konstituierenden Sitzung des am 2. Dezember 1990 gewählten Gesamt-Berliner Abgeordnetenhauses vollzogen wurde. Dazu kam, dass hier die Mietpreisbindung für Altbauwohnungen seit 1988 aufgehoben war (allerdings mit Übergangsregelungen bis 1994), die Rechtsinstitution der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1990 entfiel und eine starke Verminderung des preis- und belegungsgebundenen Sozialwohnungsbestands absehbar war.
     Zu Beginn der neunziger Jahre erwarteten alle Fachleute einen lange anhaltenden umfangreichen Bevölkerungszustrom nach Berlin, erst recht nach dem Hauptstadtbeschluss des Deutschen Bundestags vom 20. Juni 1991. Die Schätzungen über die zukünftige Größe der neu-alten Hauptstadt beliefen sich auf bis zu 5 Millionen Einwohner. Es schien unausweichlich zu sein, dass mit dem rapiden Bevölkerungsanstieg auch das Defizit an Wohnungen geradezu explosionsartig zunehmen musste und erst in sehr weiter Zukunft würde beseitigt werden können. Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) rechnete im Herbst 1990 damit, dass in Berlin und seinem Umland bis Mitte der neunziger Jahre rund 270 000 Wohnungen fehlen würden.
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Er sah daher beim Wohnungsbau »eine Jahrhundertaufgabe zu bewältigen«.2)
     Vor der Bewältigung dieser Aufgabe türmten sich immense Schwierigkeiten auf. Es fehlte an bebaubaren und erschlossenen Flächen, und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsneubau mussten geschaffen werden. Letzteres galt vor allem für den Ostteil Berlins, wo zudem ungeklärte Eigentumsverhältnisse bei zahlreichen Grundstücken eine baldige Bebauung unmöglich machten. Darüber hinaus stellte sich die Frage, wie die beabsichtigten umfangreichen Wohnungsbauprogramme finanziert werden sollten. Der Probleme gab es also viele, man kann dem damaligen CDU/SPD-Senat aber attestieren, dass er alle verfügbaren Hebel in Bewegung setzte, um der prognostizierten rasanten Zunahme des Wohnungsmangels entgegenzuwirken und den Wohnungsneubau anzukurbeln.

Neue städtebauliche Entwicklungsbereiche

Ein intensives Flächen- und Projektmanagement der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen setzte ein. Bereits im April 1991 gab sie eine »Machbarkeitsstudie« in Auftrag, in der für 60 Standorte die Rahmenbedingungen für eine mögliche Bebauung untersucht und bewertet wurden. Ein Jahr später beschloss der Senat auf der Grundlage dieser Studie das

Aktionsprogramm »Wohnungsbaustrategien '95«, mit dem für 27 der untersuchten Flächen die bisher weder »beplant« noch erschlossen waren, eine zügige Entwicklung eingeleitet wurde. Kurzfristig sollten in diesen Schwerpunktgebieten 24 000 bis 27 000 Wohnungen, langfristig bis zu 70 000 Wohnungen mit der zugehörigen Infrastruktur und Arbeitsplätzen entstehen. Als rechtsinstrumentellen »Königsweg« zur zeitgleichen Errichtung von Wohnungen und Infrastruktureinrichtungen betrachtete die Verwaltung dabei die Anwendung der »städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme« und des »städtebaulichen Vertrags« nach dem Bundesbaurecht.3)
     Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gilt als »das schärfste Schwert« des Städtebaurechts. Bei ihrer Anwendung übernimmt ein treuhänderischer Entwicklungsträger für die Gemeinde »die Rolle des Grundstückseigentümers, indem die erforderlichen Flächen frühzeitig angekauft oder enteignet werden. Der Entwicklungsträger beplant die Flächen, führt eine interne Bodenordnung durch, erstellt die Erschließungsanlagen und die öffentliche Infrastruktur und verkauft dann die baureifen Flächen zum Verkehrswert an investitionsbereite Eigentümer. Aus den erzielten Veräußerungserlösen, die den >Entwicklungsgewinn< enthalten, werden die Kosten der Maßnahme (teilweise) refinanziert.«
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Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrags wird eine bestimmte Form der so genannten Private-Public-Partnership rechtlich geregelt. Dabei nutzt die Gemeinde ihre Planungshoheit zur Schaffung von Baurecht, »um von dem Entwickler eines Gebiets Gegenleistungen einzuhandeln. Auf der Leistungsseite der öffentlichen Hand steht also die Aussicht [...], daß für eine bestimmte Fläche, die bisher entweder als Außenbereichsfläche nicht bebaut werden darf oder die aufgrund der geringen Bebauung in der näheren Umgebung nur in geringem Maße ausnutzbar ist, künftig Baurecht geschaffen wird, das dem Grundstückseigentümer eine lukrative Verwertung seiner Flächen ermöglicht. Auf der Leistungsseite des Investors steht, daß er die städtebauliche Planung auf seine Rechnung erstellen läßt. [...] Die Neuordnung des Bodens erfolgt durch den Investor selbst, der Eigentümer aller erforderlichen Flächen sein muß. Zusätzlich verpflichtet sich der Investor, die Erschließungsanlagen vollständig in eigener Regie und für eigene Rechnung zu erstellen. [...] Darüber hinaus verpflichtet sich der Investor entweder zur Herstellung einzelner öffentlicher Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten, oder zur Finanzierung zumindest eines Anteils der erforderlichen öffentlichen Einrichtungen, die Folge seiner Baumaßnahmen sind.«4)      Als erster städtebaulicher Entwicklungsbereich wurde im Juni 1992 das Gebiet der »Wasserstadt Oberhavel« in Spandau förmlich festgelegt (ca. 13 000 Neubauwohnungen bis zum Jahr 2010 geplant). Der erste Abschluss eines städtebaulichen Vertrags datierte vom November 1992 und betraf den Bereich Karow-Nord, der nicht nur das erste, sondern auch das größte Vertragsgebiet war und blieb (Bau von 5 108 neuen Wohnungen bis 1998). Von der besonderen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme »Parlaments- und Regierungsviertel« einmal abgesehen, wurden neben der »Wasserstadt Oberhavel« (bald auch »Wasserstadt Spandau« genannt) noch vier weitere Entwicklungsbereiche festgelegt: Biesdorf-Süd, Eldenaer Straße (Alter Schlachthof), Rummelsburger Bucht und Johannisthal/ Adlershof. Die Planung sah vor, in diesen fünf Gebieten bis 2010 etwa 30 000 neue Wohnungen und 60 000 Arbeitsplätze zu schaffen. Spätestens seit 1998 zeichnet sich wegen gesunkener Bodenpreise und der rückläufigen Wohnungs- und Gewerberaumnachfrage ein hohes finanzielles Defizit der Entwicklungsträger für diese Gebiete ab.5)
     Städtebauliche Verträge wurden in den neunziger Jahren für insgesamt 31 Gebiete mit geplanten ca. 26 800 Wohnungen abgeschlossen.
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Wohnungen in fertiggestellten Wohngebäuden im engeren Verflechtungsraum
Berlin-Brandenburg im Zeitraum 1991 bis 1999
Bis zum Jahr 2000 waren hiervon ca. 15 600 Wohnungen sowie der überwiegende Teil der Wohnfolgeeinrichtungen fertiggestellt. Die nächstgrößeren Vertragsgebiete nach Karow-Nord befinden sich in Buchholz-West (2 900 Wohnungen), in Buch V (2 550 Wohnungen), an der Elisabethaue in Pankow (1 835 Wohnungen), auf dem so genannten Trapez in Rudow-Süd (ca. 1 700 Wohnungen), an der Eisenacher Straße in Marzahn (1 678 Wohnungen) und in Altglienicke (ca. 1 500 Wohnungen).6)
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Mehr Wohnquartiere am Stadtrand

Im Umland Berlins vollzog sich nach dem Fall der Grenzen ein Prozess der »nachholenden Suburbanisierung«. Dieser Prozess der Abwanderung in stadtnahe Gebiete des Landes Brandenburg setzte in nennenswertem Maße mit dem Jahr 1994 ein, als dort erstmals in größerem Umfang Wohnungsneubauten fertiggestellt wurden. Angereizt durch hohe steuerliche Vergünstigungen, die nach dem Fördergebietsgesetz im Neubaubereich bis 1996 galten, wurden die im »engeren Verflechtungsraum« Brandenburgs bis Ende der neunziger Jahre entstehenden Wohnungen nicht etwa überwiegend als Eigenheime, sondern zu etwa zwei Dritteln als Mietwohnungen in Geschossbauten errichtet.7)
     In Berlin selbst entstanden in den neunziger Jahren rund drei Viertel der Neubauwohnungen in den Außenbezirken, insbesondere in den östlichen Außenbezirken, und hier wiederum bildete sich ein besonderer Schwerpunkt des Wohnungsbaus im Nordosten heraus (Karow, Buch, Buchholz).8) Gegenüber den erwähnten Entwicklungs- und Vertragsgebieten und weiteren größeren Wohnungsbaustandorten außerhalb des Innenstadtbereichs kam den »Krümelpotentialen« (Baulücken, Ergänzungsbauten, Aufstockungen, Dachgeschossausbauten) eine quantitativ

sehr viel geringere Bedeutung für den Wohnungsneubau zu. Die neuen Wohnsiedlungen des Nachwendejahrzehnts stellen im Vergleich zu den kleinformatigen Verdichtungsmaßnahmen, die für den West-berliner Wohnungsbau der achtziger Jahre typisch waren, geradezu einen Dimensionssprung dar. Verglichen mit den Ostberliner Megasiedlungen der achtziger Jahre wiesen sie aber immer noch sehr bescheidene Größenordnungen auf.
     Recht zügig entstand für die größeren neuen Wohnquartiere am Stadtrand ein klar umrissenes Leitbild, das dann unter dem Begriff der »Vorstadt« oder »Neuen Vorstadt« quasi amtlich verkündet wurde. Danach sollten sich die relativ dicht bebauten Vorstädte allgemein in einer Größenordnung von etwa 5 000 Wohneinheiten bewegen, eine sozial differenzierte Bewohnerschaft haben und eine entsprechende Nutzungsmischung aufweisen. Die Geschossflächen sollten zu 20 Prozent für Arbeitsplätze ausgewiesen werden, die Wohnungen selbst zu je einem Drittel im sozialen Wohnungsbau, mit vereinbarter Förderung und als freifinanzierte Eigentumsmaßnahmen entstehen. Das Verhältnis von Geschosswohnungen zu Wohnungen in individuellen Haustypen war mit 80 zu 20 vorgesehen. Der städtebauliche Entwurf folgte einem »eher traditionellen« Muster: »Hauptelemente sind eindeutig gestaltete Straßen und Plätze als Grundgerüst für Identität und Ordnung.«
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Die Häuser in den stark durchgrünten, mit Spiel- und Sportplätzen ausgestatteten neuen Vorstädten sollten im Allgemeinen nicht höher sein als vier Geschosse (plus ausgebaute Dachgeschosse).9)
     Während die fünf erwähnten städtebaulichen Entwicklungsbereiche, die mit aufwändigen Stadtumbaumaßnahmen verbunden waren, in Größenordnungen von geplanten ca. 2 000 Neubauwohnungen (Eldenaer Straße) bis 13 000 Neubauwohnungen (Wasserstadt Oberhavel) angesiedelt waren, brachten es die anderen Stadterweiterungssiedlungen auf maximal etwa 5 000 Wohnungseinheiten. Außer Karow-Nord - heute als »Neu-Karow« bezeichnet -, das als städtebaulich-planerischer Testfall und Vorzeigevorstadt diente, und den anderen städtebaulichen Vertragsgebieten sei als Beispiel hierfür noch das Nichtvertragsgebiet Buch IV erwähnt. Kleinere Wohnquartiere mit einigen hundert Wohnungen entstanden unter anderem an den Winkelwiesen in Pankow, an der Gehrenseestraße, am Falkenberg in Treptow und der Hansastraße in Weißensee, ferner in der Siedlung Spruch im südwestlichen Neukölln und am Aalemannufer im nördlichen Spandau. Verdichtungswohnungsbau fand sowohl in den großen Plattenbausiedlungen des Ostens als auch den Westberliner Wohnsiedlungen statt. Erwähnenswerte Einzelverdichtungsmaßnahmen wurden zum Beispiel an der Klixstraße in Reinickendorf
und im Rotaprint-Block an der Wiesenstraße/ Bornemannstraße im Wedding durchgeführt.
     Die Berliner Wohnhausarchitektur der neunziger Jahre präsentiert sich als außerordentlich abwechslungsreich. Wenn auch beispielsweise die eher postmodern ausgerichtete architektonische Gestaltung in Neu-Karow nicht unbedingt den Beifall der Fachkritik erntete und diese nicht selten einfallslose oder mangelhafte Wohnungsgrundrisse rügte, so wurden andererseits doch auch »vorbildliche architektonische Einzellösungen zum zeitgenössischen Geschoßwohnungsbau« in der Siedlung Spruch und im Wohnquartier Aalemannufer - beide orientiert an der baulichen Moderne - in hohen Tönen gelobt. Insgesamt lässt sich wohl heute schon feststellen, dass der Berliner Wohnungsbau des letzten Jahrzehnts »architektonisch und städtebaulich in weiten Strecken ein erfreulich hohes Qualitätsniveau« aufweist.10)

Bevorzugter »Zweiter Förderweg«

Kaum war das neue städtebauliche Leitbild der »Vorstadt« entwickelt, verlor es auch schon wieder an Bedeutung, denn seit Mitte der neunziger Jahre wurden die umfangreichen Neubauplanungen wegen Finanzierungsproblemen und rückläufiger Bevölkerungszahlen reduziert.

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Die wachsenden Schwierigkeiten bei der Aufbringung der öffentlichen Förderungsmittel führten zu einer zeitlichen »Streckung« der großen Wohnungsbauprojekte. Eine dem Leitbild entsprechende soziale und funktionale Mischung »konnte zumeist nur unzureichend realisiert werden«. Da es lediglich in geringem Maße gelang, in den Baugebieten der äußeren Stadtbereiche auch Arbeitsplätze zu schaffen, entstanden unter dem Signum der »Vorstädte« faktisch doch nur »neue Wohnsiedlungen mittlerer Größenordnung«.11) Die amtlichen Planungsprioritäten verlagerten sich von der städtischen Peripherie auf die Innenbezirke, was sich im »Planwerk Innenstadt« dokumentierte, das Hans Stimmann als Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Ende 1996 veröffentlichen ließ.
     Erst nach der Wiedervereinigung Berlins konnte ein wohnungspolitisches Ziel erreicht werden, das man in West-Berlin seit langem angestrebt hatte: die deutliche Ausweitung des freifinanzierten Wohnungsbaus. Dennoch wurden auch die in den neunziger Jahren neu gebauten Wohnungen noch zu zwei Dritteln öffentlich gefördert. Das Schwergewicht der Wohnungsbauförderung verlagerte sich dabei vom klassischen sozialen Wohnungsbau, dem so genannten Ersten Förderungsweg, auf die im Jahr 1991 eingeführte »Vereinbarte Förderung«, die auch als Zweiter Förderungsweg bezeichnet wurde.
Hierbei handelte es sich um die Förderung von Mietwohnungen für Mieter mit »mittlerem« Einkommen; wobei deren Einkommen die Einkommensgrenze des Ersten Förderungswegs in West-Berlin um bis zu 150 Prozent und in Ost-Berlin um bis zu 200 Prozent überschreiten durfte. Dafür waren die Einstiegsmieten deutlich höher und die Förderungszeiträume (und damit die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindungen) wesentlich kürzer als beim Ersten Förderungsweg. Im Wohnungsbauprogramm 1993 betrug die durchschnittliche Einstiegsmiete (Nettokaltmiete) zum Beispiel knapp 12 DM je Quadratmeter Wohnfläche (Erster Förderungsweg: höchstens 8 DM je Quadratmeter Wohnfläche) bei einer durchschnittlichen Förderungsdauer von knapp 17 Jahren.12)
     Dementsprechend war der finanzielle Gesamtaufwand der öffentlichen Hand je geförderter Wohnung bei der Vereinbarten Förderung sehr viel geringer als beim klassischen sozialen Mietwohnungsbau. Für das Wohnungsbauprogramm 1993 wurde er nur mit etwa der Hälfte im Vergleich zu den Wohnungen des Ersten Förderungswegs veranschlagt. Die öffentliche Subventionierung hatte bei der vereinbarten Förderung die Form von Aufwendungshilfen (Zuschüsse und Darlehen), die in ihrer Höhe und Laufzeit zwischen der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin (seit 1993: Investitionsbank Berlin) und den einzelnen Bauherren ausgehandelt wurden.
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Seit 1995 wurde »ein Teil der Wohnungen in der Vereinbarten Förderung in einer wettbewerbsorientierten Pauschalförderung unterstützt, wobei als Wettbewerbskriterium die Zahl der zusätzlich errichteten freifinanzierten Wohnungen« galt.13) Mit dem Wohnungsbauprogramm 1997 liefen die beiden bisherigen Förderungswege für den Mietwohnungsbau aus. Etwa 60 Prozent aller von 1991 bis 1997 geförderten Berliner Mietwohnungen entstanden im Rahmen der Vereinbarten Förderung. Seit 1998 wird der Mietwohnungsbau nur noch durch die »Einkommensorientierte Förderung« subventioniert, einer Weiterentwicklung der Vereinbarten Förderung, die eine Verbindung der Förderung des Bauobjekts und einer am Einkommen des Mieters orientierten Individualförderung darstellt.
     Durch entsprechende Änderungen der Wohnungsbauförderungsbestimmungen wurden die Ausstattungsstandards und die maximalen Wohnungsgrößen in den öffentlich geförderten Wohnbauten heruntergesetzt. Dies trug zu einer Senkung der Baukosten bei. Dennoch ergab sich durch die umfangreiche Wohnungsbauförderung, bis 1995 eine Verschuldung des Landes Berlin in Höhe von insgesamt rund 47 Milliarden DM, wovon allein 30 Milliarden DM auf die wenigen Wohnungsbauprogramme der Jahre 1991 bis 1995 zurückzuführen waren. Die jährliche Belastung des Landeshaushalts durch die Subventionierung des Wohnungsneubaus stieg von 1,9 Milliarden DM (1994) auf 2,45 Milliarden DM (1997) an.14)
Diese enormen finanziellen Verpflichtungen und die sich erkennbar verbessernden Wohnungsmarktverhältnisse führten seit 1995/96 zu einer starken Reduzierung der öffentlichen Wohnungsbauförderung und das hieß: zu einer rapiden Verkleinerung der jährlichen Wohnungsbauprogramme. Verschärft wurde die ohnehin vorhandene Finanzierungsproblematik durch die Tatsache, dass die Bundeshilfe für Berlin abgeschafft und die Stadt 1993 »in die Normalität bundesdeutscher fiskalischer Verhältnisse gestoßen« wurde.15)
     War in der ersten Hälfte des Jahrzehnts noch einmal ein Höhepunkt staatlich geförderten Wohnungsbaus zu beobachten, so wurde der klassische soziale Mietwohnungsbau schon 1998 ganz abgeschafft und auch die sonstige öffentliche Förderung des Wohnungsneubaus bis zum Ende des Jahrzehnts auf minimale Größenordnungen zurückgeschraubt. Stattdessen setzte der Senat für die nähere Zukunft in erster Linie auf den freifinanzierten Wohnungsbau.

Verzicht auf Fehlbelegungsabgabe

Neben der Förderungsproblematik hatte sich im Westberliner sozialen Wohnungsbau schon seit den fünfziger Jahren das so genannte Fehlbelegungsproblem entwickelt: Eine wachsende Zahl von Sozialwohnungsmietern bzw. -haushalten lag mit ihrem Einkommen inzwischen weit über den entsprechenden Höchstgrenzen, die lediglich

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für den Bezug der Wohnungen maßgebend waren, und blockierte diese damit für einkommensschwächere Wohnungsuchende. Hauptsächlich aus Gerechtigkeitserwägungen, aber auch aus fiskalischem Interesse wurde daher seit 1983 von denjenigen Mietern, deren Einkommen die geltenden Einkommensgrenzen deutlich überschritten, eine Fehlbelegungsabgabe erhoben. Die Höhe der Abgabe war nach dem Grad der Grenzüberschreitung gestaffelt. Sie betrug zunächst 0,50 DM bis 2,00 DM je Quadratmeter Wohnfläche. Seit 1993 erstreckte sie sich von 0,50 DM bis 5,50 DM und seit 1997 von 1,25 DM bis 6,50 DM je Quadratmeter Wohnfläche; womit Berlin (West) im Vergleich zu den anderen Bundesländern etwa im Mittelfeld der »Tarife« lag. Mitte der neunziger Jahre war etwa ein Drittel des Westberliner Sozialwohnungsbestands, gemessen an den Einkommensgrenzen, »fehlbelegt«.16)
     In vielen größeren Wohnkomplexen verstärkte die Fehlbelegungsabgabe die Abwanderung besser verdienender »Fehlbeleger«, wodurch es hier zu einer immer stärkeren Konzentration sozial benachteiligter und armer Haushalte kam. Um dieser »sozialen Entmischung« und der Gefahr einer Verslumung entgegenzuwirken, beschloss der Senat im Jahr 1998, bei 16 Wohnkomplexen mit insgesamt 26 500 Sozialwohnungen bis März 2001 auf die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe und die Belegungsbindungen zu verzichten (zum Beispiel im Neuen Kreuzberger Zentrum,
in der Rollbergsiedlung und der Thermometersiedlung, in Britz-Süd, am Mehringplatz, in der Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße und im »Sozialpalast« in Schöneberg). Die Geltung dieses Beschlusses wurde im November 2000 um fünf Jahre verlängert. Gleichzeitig wurden in elf weiteren Siedlungen mit 55 000 Sozialwohnungen, die als etwas weniger problematisch galten, die Belegungsbindungen und Besetzungsrechte aufgehoben, um die »soziale Mischung« zu verbessern. Zu diesen Gebieten zählten unter anderem das Märkische Viertel, die Gropiusstadt, die Paul-Hertz-Siedlung in Charlottenburg und die Siedlung »Schillerhöhe« im Wedding.
     Ab 1. Juli 2001 wurde dann auch in diesen elf Siedlungen und zwei zusätzlichen Gebieten (insgesamt rund 60 000 Sozialwohnungen) die Fehlbelegungsabgabe gestrichen. Zudem beschloss der Senat ein »Mietenkonzept 1999«, um durch verschiedene Maßnahmen die Sozialwohnungsmieten zu begrenzen und untereinander anzugleichen.17)
     Wie die Ankurbelung des Berliner Wohnungsbaus in der ersten Hälfte der neunziger Jahre unter der Ägide des Sozialdemokraten Wolfgang Nagel (Senator für Bau- und Wohnungswesen von 1989 bis Januar 1996) erfolgte, so ist die wohnungspolitische Wende zur Wohneigentumsbildung in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts mit dem Namen des CDU-Politikers Jürgen Klemann (Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr von Januar 1996 bis Dezember 1999) verbunden.
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Klemann verkündete 1997 die »Eigentumsstrategie Berlin 2000«. Zwar hatte auch schon der vorangegangene erste Gesamtberliner Senat eine Erhöhung der Eigentumsmaßnahmen im Geschosswohnungsbau angestrebt, der ab 1996 amtierende zweite Gesamtberliner Senat wies aber der Förderung der Bildung von Wohneigentum mit seiner Eigentumsstrategie höchste Priorität zu. Hauptziel war es, die Förderung des Mietwohnungsbaus schrittweise zu verringern und die Wohneigentümerquote, das heißt den Anteil der von den Eigentümern selbst genutzten Eigentumswohnungen und Wohnungen in Eigenheimen, innerhalb von zehn Jahren zu verdoppeln.
     In der Mieterstadt Berlin lag diese Quote im Jahr 1993 bei lediglich 8,3 Prozent (West-Berlin: 10,5 Prozent, Ost-Berlin: 4,7 Prozent).18)
     Den Hintergrund für den grundlegenden wohnungspolitischen Richtungswechsel bildeten die dramatische öffentliche Finanzkrise und die zunehmende Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sowie die Abwanderung besser verdienender Berliner in das brandenburgische Umland zusammen mit dem (vorläufigen) Scheitern der Vereinigung von Berlin und Brandenburg im Mai 1996.
Ziele der Eigentumspolitik wurden weit verfehlt

Zentraler Bestandteil der »Eigentumsstrategie Berlin 2000« war die Förderung des Eigenheimbaus. Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sollten vor allem durch Nachverdichtungsmaßnahmen in Wohngebieten am Stadtrand entstehen. Daneben war insbesondere der verstärkte Neubau von Eigentumswohnungen, die Intensivierung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch die städtischen Wohnungsunternehmen und die Mobilisierung von Bauland vorgesehen. Um die Möglichkeiten des »verdichteten eigentumsfähigen Wohnungsbaus« zu demonstrieren und zu befördern, plante der Senat die Durchführung einer »Bauausstellung Berlin 1999« im Nordosten der Stadt. Auf fünf bis sechs Standorten in den Bezirken Pankow und Weißensee sollten insgesamt ca. 8 000 Wohneinheiten im Rahmen dieser rein privat zu finanzierenden Ausstellung erstellt werden, und zwar fast ausnahmslos im Wohneigentum. Darüber hinaus wurde im Mai 1997 europaweit ein Architekturwettbewerb unter dem Titel »Das städtische Haus« ausgeschrieben:

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Den Architekten war die Aufgabe gestellt, für fünf verschiedenartige Wettbewerbsgrundstücke am Stadtrand »einen berlinspezifischen Bautyp für verdichtetes Wohneigentum« zu entwerfen, »der auf unterschiedliche Standorte und sich verändernde Wohngewohnheiten paßt. Die Häuser mit je 100 Quadratmeter Wohnfläche sollten bei Gebäudekosten von 200 000 Mark insgesamt nicht mehr als 300 000 bis 350 000 Mark inklusive Grundstück kosten.«19)
     Die wichtigsten Ziele der Eigentumspolitik von Senator Klemann wurden verfehlt. Zwar werden seit 1998 - erstmals in der Geschichte der Berliner Wohnungsbauförderung - mehr Eigentumsmaßnahmen als Mietwohnungen öffentlich gefördert. Dies aber bei einem sehr stark verminderten Gesamtsubventionsvolumen, sodass die Zahlen der geförderten Eigentumswohneinheiten niedriger liegen als in den vorangegangenen Jahren von 1994 bis 1997.20) Die mit großem öffentlichen Aufwand propagierte Bauausstellung, die »beispielhaft die Umorientierung des Wohnungsbaus vom geförderten Geschosswohnungsbau zum freifinanzierten Eigentum veranschaulichen« sollte,21) konnte wegen vielerlei Schwierigkeiten nicht realisiert werden. Klemanns Nachfolger, Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD), erklärte sie zu Beginn des Jahres 2000 sang- und klanglos für erledigt. Auch der Wettbewerb für den Typ eines sehr kostengünstigen »städtischen Hauses« blieb, insbesondere wegen der allzu engen Finanzvorgaben, ohne nennenswerte praktische Folgen.
     Ein Kritiker sprach hinsichtlich dieser Projekte denn auch von »Drittklassigkeit« und einer »schlechten Operetteninszenierung«.22) Schon jetzt lässt sich schließlich absehen, dass die zentrale Hoffnung, innerhalb eines Jahrzehnts die Berliner Wohneigentümerquote verdoppeln zu können, illusorisch war, weil die vergleichsweise niedrigen Einkommen großer Teile der Berliner Bevölkerung und die hohen innerstädtischen Bodenpreise der Erreichung dieses Ziels im Wege stehen.

Modernisierung vor allem im Ostteil

Nicht nur beim Wohnungsneubau, auch in der Wohnungsbestandspolitik lag der Schwerpunkt der Aktivitäten im Ostteil des vereinigten Berlins. Das galt sowohl für die Sanierung der Montagebauwohnungen als auch für die Erneuerung der Altbaugebiete. Wegen der zu spät begonnenen und in zu geringem Umfang durchgeführten Sanierung der innenstädtischen und sonstigen Mietshausviertel bestand in Ost-Berlin zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung für große Teile des Altbaubestands eine akute Substanzgefährdung. Die Zahl der sanierungsbedürftigen Ostberliner Althauswohnungen wurde auf 170 000 beziffert, mehr als ein Viertel des dortigen Gesamtwohnungsbestands. Von den als »dringend« instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig eingestuften 110 000 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet befanden sich etwa 70 000 im Ostteil und davon wiederum fast 40 000 allein in den beiden Bezirken Prenzlauer Berg und Friedrichshain.23)

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     Schon Anfang 1990 - und damit noch vor der staatsrechtlichen Vereinigung - stellte der Westberliner Senat als symbolische Geste in einem Sofortprogramm 25 Millionen DM für die Stadterneuerung in Ost-Berlin zur Verfügung. In den folgenden Jahren flossen die öffentlichen Sanierungsmittel dann ganz überwiegend in die östlichen Stadtbezirke. Vordringlich, weil den verfügbaren Wohnraum vermehrend, war die Instandsetzung von Wohnungen, die wegen baulicher Mängel nicht benutzbar waren. Von 1990 bis 1995 konnte die Zahl solcher leer stehenden Ostberliner Wohnungen von geschätzten 27 000 auf nur noch etwa 6 000 Wohnungen verringert werden (Aufwand an öffentlichen Mitteln: ca. 1 Milliarde DM). Im Juli 1992 beschloss der Senat, in 39 Gebieten (davon 27 in Ost-Berlin) vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch als Voraussetzung für die Festlegung von Sanierungsgebieten durchführen zu lassen; die Gebiete umfassten auf 1 500 Hektar ca. 181 000 Wohnungen (davon 147 000 aus der Zeit vor 1918 und 62 000 ohne Bad und Zentralheizung). Im Jahr 1993 wurden daraufhin die ersten neuen Sanierungsgebiete im Bezirk Prenzlauer Berg am Kollwitzplatz und Helmholtzplatz (mit 13 300 Wohnungen das größte Altbausanierungsviertel), im Samariterviertel in Friedrichshain, in der Altstadt Köpenick und in der Spandauer Vorstadt förmlich festgelegt. Es folgten 17 weitere förmliche Festlegungen, überwiegend wieder in den östlichen Bezirken, in den Jahren 1994 und 1995. Im Jahr 1999 existierten insgesamt 30 Sanierungsgebiete mit 103 500 Wohnungen, davon etwa 70 Prozent in Ost-Berlin.
     Zur Konzeption der Altbausanierung hieß es Anfang 1993: »Das öffentliche Interesse ist die kurz- bis mittelfristige Grundinstandsetzung der Gebäude mit begrenztem öffentlichem Mitteleinsatz, allerdings zu >ortsüblicher Miete<. Eine sicher noch notwendige zweite Erneuerungsstufe wird aus heutiger Sicht weitgehend der Privatinitiative überlassen werden müssen.«24) Grundsätzliche städtebauliche Zielsetzung war die Stadtreparatur und behutsame Bestandsentwicklung, also die Fortsetzung eines Kurses der »behutsamen Stadterneuerung«, wie er im West-Berlin der achtziger Jahre, aber auch im Ost-Berlin der Vorwendezeit verfolgt worden war. Die öffentliche Sanierungsförderung der neunziger Jahre umfasste diverse Einzelprogramme wie die »Soziale Stadterneuerung«, »Stadtweite Maßnahmen«, »Wohnungspolitische Selbsthilfe« und »Städtebaulicher Denkmalschutz«. Es wurden aber auch viele steuerbegünstigte Sanierungsmaßnahmen freifinanziert durchgeführt.
     Die Gebäude- und Wohnungszählung in Ost-Berlin am 30. September 1995 ergab unter anderem, dass knapp zwei Drittel aller Ostberliner Wohngebäude »geringe« oder »mittelschwere« bauliche Schäden aufwiesen, knapp 8 Prozent sogar »schwere« Schäden an mindestens einem Bauteil.25)
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Sanierte Wohnhäuser in der Spandauer Vorstadt, Monbijouplatz 12

Von diesen Schäden war nicht nur der größte Teil der Altbauten, sondern auch ein Großteil der in den verschiedenen Montagebauweisen errichteten Gebäude betroffen, die oft vereinfachend als »Plattenbauten« bezeichnet werden.

Neben den technischen Mängeln an den Wohnungen und Gebäuden war auch die Infrastruktur in den riesigen Ostberliner Plattenbausiedlungen großenteils mangelhaft (fehlende Spielplätze, Grüngestaltung und Nahversorgungseinrichtungen). In städtebaulicher Hinsicht stellte nicht nur »die aus Ideologie, Not und Technologie entstandene Gleichförmigkeit der Stadtbilder« ein grundsätzliches Manko dieser Siedlungen dar.26) Ihnen fehlte auch jegliche Raumbildung mit städtischem Charakter, und die reine Wohnfunktion der quasi monostrukturellen Anhäufung von Mietwohnungen für »Normalfamilien« wurde kaum durch Gewerbe oder Dienstleistungen ergänzt.
     Der Berliner Senat suchte sein Heil bei den Plattenbauproblemen nicht etwa in Abrissüberlegungen, wie sie zu Beginn der neunziger Jahre schon wegen des damals zunehmenden Wohnungsdefizits nur sehr vereinzelt geäußert wurden, sondern leitete umfangreiche Sanierungsmaßnahmen ein, um die Plattenbausiedlungen zu »konkurrenzfähigen« Stadtteilen zu machen. Ersten Programmen insbesondere zur Verbesserung der Heizungsanlagen und des Wohnumfelds folgte seit dem Herbst 1993 ein Zehnjahresprogramm zur Grundsanierung aller 273 000 Ostberliner Montagebauwohnungen.
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Das Investitionsvolumen für die entsprechenden grundlegenden Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umfeldmaßnahmen wurde mit 13 Milliarden DM veranschlagt. Die durchschnittlichen Kosten je sanierter Wohnung beliefen sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Bauserie und dem Schadenszustand auf etwa 14 000 bis 85 000 DM. Die Schwerpunkte der baulichen und technischen Maßnahmen betrafen die Betonsanierung an der äußeren Gebäudehülle (Fassaden, Dächer, Balkone, Loggien), die Erneuerung der Haustechnik (Wasser- und Abwasserleitungen, Heizungsanlagen, Elektroinstallation), die Entlüftung innen liegender Küchen und Bäder, Wärmedämmungsmaßnahmen, die Überholung der Aufzüge sowie die Instandsetzung der Treppenhäuser und Flure. Es wurden jährlich allein etwa 500 000 Quadratmeter Fassadenfläche umgestaltet.
     Im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung konnten bis 1999 unter anderem über 275 Hauseingangszonen umgestaltet, Freiflächen in 305 Großhöfen geschaffen, zahlreiche Spielplätze, Sportflächen und Radwege angelegt, Sitzbänke aufgestellt und 17 000 Bäume gepflanzt werden. Alle Maßnahmen wurden, wie bei der »behutsamen Stadterneuerung« im Altbaubereich, unter möglichst weitgehender Beteiligung der Bewohner geplant, zum Beispiel im Rahmen der »Plattform Marzahn« oder des »Umweltforums Hellersdorf«.

Sanierte Wohnhäuser in der Spandauer Vorstadt, Oranienburger Straße 50

Insgesamt gelang es bis zum Ende der neunziger Jahre, rund 150 000 Plattenbauwohnungen zu sanieren, ca. 5 000 neue Wohnungen als Ergänzungsbauten in den Siedlungen zu erstellen, 65 Prozent des Wohnumfelds neu zu gestalten und 45 Nahversorgungszentren zu errichten.

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Die Methode der hierbei angewendeten öffentlichen Förderung galt als »die effektivste und treffsicherste Förderung aller neuen Länder«.27)

Stagnation durch Bevölkerungsrückgang

Entgegen den Prognosen vom Beginn des Jahrzehnts über eine lange anhaltende stürmische Bevölkerungszunahme erreichte Berlin bereits in der ersten Jahreshälfte 1994 mit nahezu 3,48 Millionen Einwohnern den höchsten Bevölkerungsstand der Nachkriegszeit. Seitdem ist die Berliner Einwohnerzahl ständig rückläufig. Dies liegt zum einen daran, dass die Zuwanderung nicht den erwarteten hohen Umfang angenommen hat. Zum anderen bestand ein ständiger Sterbeüberschuss in Berlin, und vor allem sind in den neunziger Jahren über 200 000 Berliner ins Umland gezogen. Die Abwanderung betraf vor allem die Innenbezirke. Den mit Abstand größten Bevölkerungsverlust - relativ und absolut - musste aber der Bezirk Marzahn hinnehmen. Die Ursache für die Fortzüge lag dabei nicht so sehr in dem Wunsch nach der Bildung von Wohneigentum, vielmehr dominierten als Abwanderungsmotive die Flucht vor kinderfeindlichen Wohnumfeldbedingungen und der Wunsch nach größeren und besser ausgestatteten Wohnungen.28)

     Der Rückgang der Bevölkerung bis auf 3,39 Millionen Einwohner im Jahr 1999 wirkte sich natürlich positiv auf die Wohnraumversorgung in Berlin aus. Bevor dies zahlenmäßig belegt wird, sei zunächst ein statistischer Blick auf die Wohnungsbautätigkeit geworfen.29) Wie sich aus der beigefügten Tabelle ersehen lässt, wurden von 1991 bis 1999 reichlich 144 000 Wohnungen in Berlin fertiggestellt. Im gleichen Zeitraum entstanden im Berliner Umland weitere ca. 95 000 neue Wohnungen, wobei unter dem Umland der brandenburgische Teil des »engeren Verflechtungsraums Brandenburg-Berlin« mit 4 500 Quadratkilometer Fläche (Berlin: 890 Quadratkilometer) zu verstehen ist. Insgesamt wurden also im engeren Verflechtungsraum in den neunziger Jahren etwa 240 000 Wohnungen gebaut. Im Verhältnis zur Bevölkerungszahl war dabei die Neubautätigkeit im Umland fast dreimal so umfangreich wie in Berlin. In der Stadt selbst entstanden fast 56 Prozent der Wohnungen in den Ostbezirken und nur reichlich 44 Prozent in den Westbezirken. Die Fertigstellungsziffern je 10 000 Einwohner erreichten ihren Höhepunkt im Jahr 1997, als 33 000 Wohneinheiten fertiggestellt wurden. In den Folgejahren gingen sie sehr stark zurück. Die ständigen hohen Fertigstellungsziffern wie in West-Berlin bis zur Mitte der siebziger Jahre und dann in Ost-Berlin seit den siebziger Jahren wurden in den neunziger Jahren nicht wieder erreicht.
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   83   Probleme/Projekte/Prozesse Wohnungsbaupolitik  Voriges BlattNächstes Blatt
     Etwa zwei Drittel der von 1991 bis 1999 in Berlin gebauten Wohnungen waren öffentlich gefördert. Das bedeutete, dass der Anteil der freifinanzierten Wohnungen am Gesamtwohnungsbau mit etwa einem Drittel deutlich höher war als in den vorangegangenen Jahrzehnten in West-Berlin, wo er bei nur ungefähr einem Zehntel gelegen hatte. Von den öffentlich geförderten Wohnungen waren etwa 80 Prozent Mietwohnungen und von diesen wiederum wurde nur etwa ein Drittel im ersten Förderungsweg des klassischen sozialen Wohnungsbaus errichtet.
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Die Wohnungen der neunziger Jahre wurden zu reichlich zwei Dritteln von Unternehmen und nur zu knapp einem Drittel von privaten Haushalten erstellt. Der Anteil gemeinnützig orientierter Wohnungsunternehmen am Berliner Wohnungsbau lag in diesem Jahrzehnt bei 24 Prozent. Öffentlichen und sonstigen Bauherren kam insgesamt keine nennenswerte Bedeutung zu. Die durchschnittliche Wohnfläche der fertiggestellten Wohnungen betrug 77 bis 90 Quadratmeter (berechnet für Gesamt-Berlin).
     Als Ergebnis der Wohnungsbautätigkeit nahm der Berliner Wohnungsbestand um 131 000 Wohnungen zu, von 1 723 000 (1991) auf 1 854 000 Wohnungen (1999), wobei sich der Ostberliner Bestand um 67 000 auf knapp 706 000 Wohnungen vergrößerte und der Westberliner Bestand um 64 000 auf 1 148 500 Wohnungen. Die durchschnittliche Wohnfläche der vorhandenen Wohnungen erhöhte sich in Ost-Berlin von 61,8 auf 65,1 Quadratmeter, in West-Berlin von 70,9 auf 71,8 Quadratmeter (in Gesamtberlin von 67,5 auf 69,2 Quadratmeter).
     Die Verbesserung der Wohnraumversorgung in den Jahren von 1991 bis 1999 zeigte sich vor allem auch in der Erhöhung des Wohnungsbesatzes und Wohnflächenbesatzes: Die Zahl der je 1 000 Einwohner vorhandenen Wohnungen stieg in Ost-Berlin von 499 auf 556, in West-Berlin von 501 auf 542 (im Gesamt-Berliner Durchschnitt von 500 auf 548); die im statistischen
Durchschnitt auf jeden Einwohner entfallende Wohnfläche nahm in Ost-Berlin von 30,8 auf 36,2 Quadratmeter zu, in West-Berlin von 35,5 auf 38,9 Quadratmeter (im Gesamtberliner Durchschnitt von 33,8 auf 37,9 Quadratmeter).
     Das Wohnungsdefizit als Differenz zwischen der Zahl der Privathaushalte und der Zahl der vorhandenen Wohnungen (einschließlich der Heimwohnungen) stieg zunächst von etwa 35 000 (1991) auf etwa 65 000 Wohnungen (1993) an, ging dann aber sehr schnell zurück und schlug 1997 in einen Wohnungsüberschuss um, der sich bis 1999 auf etwa 55 000 Wohnungen erhöhte. Die Zahl der leer stehenden Wohnungen wurde zur Mitte des Jahres 2000 auf etwa 90 000 geschätzt, in der ersten Jahreshälfte 2001 sogar auf 100 000 Wohnungen, wozu noch die Leerstände im Umland kamen.30) Der Wohnungsleerstand in Berlin konzentrierte sich vor allem auf die Plattenbausiedlungen und unsanierten Altbauviertel im Ostteil der Stadt.
     Die 100 000 leer stehenden Wohnungen machten etwa 5,4 Prozent des Berliner Wohnungsbestands aus und überschritten damit deutlich eine Leerwohnungsreserve von 3 Prozent, wie sie nach der so genannten Hasseschen Regel schon seit der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg als Merkmal einer ausgeglichenen Marktlage bzw. einer global ausreichenden Wohnungsversorgung angesehen wird.
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Was die Mietenentwicklung in den neunziger Jahren angeht, so stiegen die Mieten der ab 1950 erstellten Neubauwohnungen bis 1994 um durchschnittlich 15 Prozent an, waren seit der Mitte des Jahrzehnts aber rückläufig. Dagegen haben sich die Mieten im Altbauwohnungsbestand und im Sozialwohnungsbestand im Laufe des Jahrzehnts um durchschnittlich 50 Prozent erhöht. Dennoch ist das Berliner Mietenniveau wegen der jahrzehntelangen Mietpreisbindung in beiden Teilen der Stadt nach wie vor niedriger als in vielen westdeutschen Großstädten. Die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte in Berlin dürfte allerdings keine allzu großen Unterschiede zu den anderen Großstädten mehr aufweisen.

Die beste Versorgung in Berlin seit eh und je

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht die Horrorszenarien mit fast frühkapitalistischen Wohnungsnotverhältnissen, wie sie zur Zeit der Wiedervereinigung nicht selten entworfen wurden, Wirklichkeit geworden sind, sondern dass genau das Gegenteil eingetreten ist: Im Verlauf der neunziger Jahre bildete sich die im Durchschnitt beste Wohnraumversorgung heraus, die Berlin je erlebt hat. Die Wohnungsleerstandsreserve von über 5 Prozent zeigt in Verbindung mit den hohen Wohnungsbesatz- und Wohnflächen-Besatzziffern an, dass die seit dem 19. Jahrhundert angestrebte

»Lösung der Wohnungsfrage« in einem globalen quantitativen Sinne am Ende des 20. Jahrhunderts tatsächlich erstmals erreicht worden ist. Hauptsächlich durch den Bau von 240 000 Wohnungen im engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin, und infolge des Fortzugs von über 200 000 Hauptstadtbewohnern ins Umland wandelte sich der Berliner Wohnungsmarkt vom Vermietermarkt weitgehend zum Mietermarkt. Die auf dem bisherigen Nachfrageüberhang beruhende Marktmacht der Vermieter löste sich mit dem Entstehen von Angebotsüberhängen auf den meisten Wohnungsteilmärkten der Stadt auf.
     Insgesamt hat Berlin seit der Wiedervereinigung ein wahres bauliches Mammutprogramm absolviert. Von 1990 bis 1999 wurden nicht nur ca. 31 Milliarden DM in den Wohnungsneubau investiert sowie die Modernisierung und Instandsetzung von über 500 000 Wohnungen gefördert,31) »daneben« musste unter anderem auch der Ausbau zur Hauptstadt und der Ausbau der Nah- und Fernverkehrssysteme in Angriff genommen werden. In der Wohnungspolitik ist dabei eine »Veröstlichung« zu beobachten: Wegen der dort sehr viel umfangreicheren Baulandreserven lag der Schwerpunkt des Wohnungsneubaus in Ost-Berlin, und auch bei der Altbau- und Plattenbausanierung ergab sich zwingend eine wohnungspolitische Priorität für den Ostteil der Stadt, weil dessen entsprechender Handlungsbedarf dringender und größer war als im westlichen Berlin.
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     Die eingetretene gute quantitative Durchschnittsversorgung bedeutet nun aber nicht, dass »die Wohnungsfrage« etwa insgesamt gelöst wäre. Abgesehen von dem immer noch beträchtlichen Sanierungsbedarf in vielen Wohnungsteilbeständen, bereitet auch die Versorgung benachteiligter und einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen (Arbeitslose, kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende, Rentner, ausländische Haushalte) mit angemessenem Wohnraum weiterhin große Probleme. Zudem sind in bestimmten Wohngebieten nach wie vor Tendenzen einer »sozialen Entmischung« wirksam, die Gefahr der Entstehung slumartiger Armutsquartiere ist nicht gebannt. Dazu kommt, dass die Anzahl preiswerter Mietwohnungen rapide abnimmt - nicht nur wegen des Schrumpfens des Sozialwohnungsbestands und der Verringerung der Bestände städtischer Wohnungsunternehmen, sondern auch wegen der anhaltenden Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und als Folge von Mieten erhöhenden Modernisierungsmaßnahmen.
     Sind diese wohnungspolitischen Probleme auch unbestreitbar vorhanden, so ist doch das eingangs zitierte Menetekel aus dem Jahr 1990 glücklicherweise nicht in Erfüllung gegangen. Andererseits hat sich aber eine ältere Warnung aus dem Jahr 1967, die den Bau von Wohnhochhäusern betrifft und abschließend wiedergegeben werden soll, als nur zu berechtigt und sehr hellsichtig erwiesen. Ein ehemaliger Stadtrat stellte damals die »ernste Frage«, »ob das Ende der Stacheldrahtumschnürung unseres Stadtgebietes nicht der schwarze Tag
für das Wohnhochhaus werden könnte, da auf dem dann zugänglichen flachen Land mit großer Wahrscheinlichkeit in außerordentlichem Umfange Siedlungen in offener Bauweise entstehen werden, die viele Mieter aus den uniformen Wohnungen der Hochhäuser herauslocken könnten. Eine solche Vermutung gewinnt an Berechtigung, wenn man bedenkt, daß Dutzende von geeigneten Siedlungsgeländen zur Verfügung stehen würden, was zu geringen Bodenpreisen führen würde. Man wird das Entstehen solcher Verhältnisse nur verneinen können, wenn man die Einschnürung unserer Stadt für unabänderlich hält.«32)

Wichtige Literatur zum Thema:
Foyer. Magazin der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (bzw. für Stadtentwicklung), Jg. 1991 ff.
Dieter Hanauske, Die Berliner Wohnungspolitik in den 50er und 90er Jahren. Aus der Geschichte lernen?, Berlin 1993
Stefan Krätke/ Renate Borst, Berlin: Metropole zwischen Boom und Krise, Opladen 2000
Karsten Mathias, Wohnungspolitik im Transformationsprozess des Landes Berlin (= Freie Universität Berlin, Arbeitsschwerpunkt Hauptstadt Berlin, HSB-papers 6/99), Berlin 1999
Stadt. Haus. Wohnung. Wohnungsbau der 90er Jahre in Berlin. Hrsg. von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, Hans Stimmann [Ausstellungskatalog], Berlin 1995
Wohnen in Berlin. 100 Jahre Wohnungsbau in Berlin [Ausstellungskatalog], Berlin 1999

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Quellen:
1 Ulrich Pfeiffer, Berlin vor dem Boom?, in: Stadtbauwelt, H. 107 (28. 9. 1990), S. 1841. - Der Verfasser dankt Martina Pirch (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IV D 1) für wertvolle Hinweise und die Zurverfügungstellung von Unterlagen
2 Wolfgang Nagel, Bauen nach der Wiedervereinigung, in: Berliner Bauwirtschaft, Jg. 41 (1990), S. 445
3 So Bausenator Nagel in: Wohnungsbauschwerpunkte in Berlin '95. Hrsg. von der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen (= Städtebau und Architektur, Bericht 18), Berlin 1993, S. V
4 Wohnungsbauschwerpunkte in Berlin '95 ..., S. 9 - 12 u. 23
5 Ulrich Zawatka-Gerlach, Ein teures Stück Stadt. Bei den Entwicklungsgebieten zwischen Oberhavel und Adlershof laufen die Kosten aus dem Ruder, in: Der Tagesspiegel, 2. 3. 2000, S. 13
6 Jürgen Klemann, Urbanität und Eigentum, in: Foyer, Nr. 1/1999, S. 8 f.; »Der Tagesspiegel«, 21. 7. 1998, S. 9; Übersicht »Stand der städtebaulichen Vertragsgebiete« vom 24. 10. 2000 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, IV D 1)
7 S. Krätke/ R. Borst, Berlin ..., S. 166 f. u. 170
8 Vgl. Zehn Jahre Berliner Einheit - Daten und Analysen zum Vereinigungsprozess (= Berliner Statistik. Statistische Monatsschrift, Nr. 1 - 6/2000), S. 34 - 36; Rolf Lautenschläger, Buch ist nicht Karow, in Foyer, Nr. II/1993, S. 10 - 13
9 Hans Stimmann, Leitbild Vorstadt, in: Foyer, Nr. II/1993, S. 5 - 8 (die zit. Stellen auf S. 8)
10Benedikt Hotze, Neue Wohnstätten und Wohnanlagen im vereinten Berlin, in: Wohnen in Berlin ..., S. 250 u. 258
11Gerd Kuhn, Zwischen Euphorie und Ernüchterung - Berliner Wohnungsbaupolitik seit der Wiedervereinigung, in: Wohnen in Berlin ..., S. 145
12Förderwege zur Regulierung des Wohnungsmarktes, in: Foyer, Nr. II/1994, S. 46; K. Mathias, Wohnungspolitik im Transformationprozess ..., S. 34 - 37
13Günter Fuderholz, Das Wohnungsbauprogramm 1991 bis 1995 - von der Förderung zur Entförderung, in: Foyer, Nr. II/1995, S. 13 f
14G. Fuderholz, Das Wohnungsbauprogramm 1991 bis 1995 ..., S. 14
15G. Fuderholz, Das Wohnungsbauprogramm 1991 bis 1995 ..., S. 10
16Günter Fuderholz/ Gerd Schosstag, Die Fehlbelegungsabgabe im sozialen Wohnungsbau, in: Foyer, Nr. II/1995, S. 64
17S. Krätke/ R. Borst, Berlin ..., S. 188 f.; Ulrich Zawatka-Gerlach, Weitere fünf Jahre ohne Fehlbelegungsabgabe, in: Der »Tagesspiegel«, 29. 11. 2000, S. 12; 60 000 Sozialwohnungen werden für die Mieter billiger, in: »Der Tagesspiegel«, 27. 6. 2001, S. 10
18Senatsvorlage Nr. 976/97 vom 28. 10. 1997, betr. Eigentumsstrategie Berlin 2000, S. 7
19Klaus Keller, Zwischen Stadt und Land, in: Foyer, Nr. 3/1998, S. 14
20Vgl. Investitionsbank Berlin, Tätigkeitsbericht 1999, S. 69
21Senatsvorlage Nr. 976/97 ..., S. 42
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22Claus Käpplinger, Senatsinitiative »Städtisches Haus« nahezu gescheitert, in: Der »Tagesspiegel«, 16. 2. 2000, S. 17
23Diese und die folgenden Angaben zur Altbausanierung nach den folgenden Quellen:
D. Hanauske, Die Berliner Wohnungspolitik in den 50er und 90er Jahren ..., S. 132 - 135;
S. Krätke/ R. Borst, Berlin ..., S. 166; Dieter Geffers, Stadterneuerungsprogramm 2005, in: Foyer, Nr. I/1991, S. 34 f.; Wolfgang Nagel, Altbausanierung - Schwerpunkt Ost, in: Foyer, Nr. I/1993, S. 4 f.; Dieter Geffers, Erstes Stadterneuerungsprogramm für Gesamt-Berlin, in: Foyer, Nr. I/1993, S. 8 - 10; Leitsätze zur Stadterneuerung in Berlin, in: Foyer, Nr. III/1993, S. 34; Jörg Niendorf, Schöner wohnen im Kiez, in: Foyer, Sonderausg. (November 1999), S. 29 - 31
24D. Geffers, Erstes Stadterneuerungsprogramm ..., S. 10
25Berechnet nach Statistisches Landesamt Berlin, Statistisches Jahrbuch 2000, S. 368
26Monica Schümer-Strucksberg, Schöne Aussichten, in: Foyer, Sonderausg. (November 1999), S. 34. Die folgenden Aussagen zur Sanierung der Plattenbausiedlungen beruhen außerdem auf
D. Hanauske, Die Berliner Wohnungspolitik in den 50er und 90er Jahren ..., S. 136 - 140; Hans Stimmann, Projekt: Großsiedlung, in: Foyer, Nr. IV/1993, S. 6 - 10; Neue Richtlinien für die Plattensanierung, in: Foyer, Nr. IV/1993, S. 38 f.; Jürgen Klemann, Platte mit Zukunft, in: Foyer, Nr. 4/1997, S. 4 - 8; Peter Wollschläger, Das Berliner Modell, in: Foyer, Nr. 4/1997, S. 44 f.; Hälfte aller Berliner Plattenbauten saniert, in: Der »Tagesspiegel«, 21. 9. 1999, S. 13
27P. Wollschläger, Das Berliner Modell ..., S. 44
28S. Krätke/R. Borst, Berlin ..., S. 170 - 173; Cornelia Dörries, Qualität zählt, in: Der »Tagesspiegel«, 6. 1. 2001, S. I 1
29Die statistischen Angaben beruhen außer auf der abgedruckten Tabelle auf den folgenden Quellenwerken: S. Krätke/ R. Borst, Berlin ..., S. 166, 169 f. u. 178 - 190; Zehn Jahre Berliner Einheit ..., S. 34 - 38, 86 - 88 u. 132 f.; Statistisches Landesamt Berlin, Statistisches Jahrbuch, Jg. 1990 ff.; Statistisches Jahrbuch für die Bundesrepublik Deutschland, Jg. 1990 ff.; Statistisches Bundesamt, Fachserie 5, Reihe 1, Tab. 4.1 u. 4.2 (Berichtsjahre 1991 ff.); Investitionsbank Berlin, Tätigkeitsbericht 1999, S. 68 f. u. 84; Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Jahresbericht 1999/2000, S. 39 f.; Christian van Lessen, Vermieter bleiben auf 90 000 Wohnungen sitzen, in: »Der Tagesspiegel«, 28. 7. 2000, S. 9; Andreas Lohse, Leerstand ungewiss, in: »Der Tagesspiegel«, 6. 1. 2001, S. I 15; Die gute Nachricht: Berlin hat es besser als Leipzig, in: Der »Tagesspiegel«, 25. 3. 2001, S. 10
30Die Zahl der leer stehenden Wohnungen ist nicht identisch mit dem als Differenz zwischen Wohnungs- und Haushaltszahl errechneten »Wohnungsüberschuss«. Dies liegt vor allem daran, dass in vielen Fällen mehrere Haushalte in derselben Wohnung leben (Wohngemeinschaften, Untermietverhältnisse). Der Wohnungsleerstand ist daher größer als der statistisch ermittelte »Wohnungsüberschuss«
31Peter Strieder, Tradition und Vision. Die Berliner Wohnungspolitik muss neue Schwerpunkte setzen, in: Foyer, Nr. 4/2000, S. 33
32[Walter] Ludorf, Zur Problematik des Wohnhochhauses, in: Berliner Bauvorhaben, Jg. 18 (1967), Nr. 11, S. 157

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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 7/2001
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