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Gerhard Keiderling
Von »IA« bis »B«

Das Berliner Autokennzeichen im Wandel der Zeiten

Staus auf der Stadtautobahn und durch zahlreiche Baustellen auf Haupt- und Nebenstraßen Berlins gehören fast zum Alltag der Autofahrer. Bedingt sind sie aber auch dadurch, dass die Zahl der Kraftfahrzeuge in der Bundeshauptstadt - heute charakterisiert durch den Buchstaben »B« für Berlin - im vergangenen Jahrzehnt sprunghaft angestiegen ist.
     Betrug sie im Jahre 1991 für Gesamt-Berlin etwa 900 700, stieg sie bis 1999 auf 1 447 500 Fahrzeuge insgesamt.1) Das ist eine Steigerung von mehr als 50 Prozent. Bei dieser Verkehrsdichte auf den Berliner Straßen sehnt sich sicher mancher in die Zeit vor 120 Jahren, als noch Pferdefuhrwerke das Straßenbild dominierten.

»I« für Preußen und »A« für Berlin

Die erste »Benzinkutsche« tauchte im Januar 1882 im Straßenbild Berlins auf. Sie gehörte dem steinreichen Kaufhausbesitzer Rudolph Hertzog (1815-1894) aus der Brüderstraße. Die Polizei erteilte ihm das amtliche Kennzeichen »IA - 1«.

Die römische Zahl I stand für Preußen, das erste Land unter den 26 Mitgliedstaaten des Deutschen Kaiserreiches, und der Buchstabe A für Berlin, das als Reichshauptstadt die Liste der deutschen Städte anführte. Wie es hieß, prozessierte Hertzog mit Kaiser Wilhelm II. (1859-1941, Kaiser 1888-1918) um die Nr. 1 und gewann.
     Seine Majestät - so berichtete Bernhard Fürst von Bülow - war anfangs aufgebracht, wenn die ersten Automobile Unter den Linden seine Pferde scheu machten: » >Ich möchte am liebsten jedem Chauffeur mit Schrot in den ... schießen!< Als er dann selbst fuhr und seine eigenen Chauffeure lustig ihr Tatütata erschallen ließen, wurde er ein feuriger Lobredner und Anhänger des Automobilsports.«2)
     Nach 1900 ließ der Automobilismus seine schüchternen Anfängen hinter sich. Von Benzinmotoren angetriebene Omnibusse lösten die Pferdedroschken ab, die ersten Dienstwagen wurden angeschafft und 1907 die erste Kraftwagenabteilung des preußischen Gardekorps gebildet. Als Privatfahrzeug blieb das Auto für die breite Bevölkerung noch lange ein Luxusartikel. Ein kleiner Motorwagen wie die in Berlin gebaute dreirädrige Cyclonette kostete rund 2 000 Mark, ein »Mittelklassewagen« wie der Vierzylinder-»Doppelphaeton« aus dem NAG-Werk in Berlin-Oberschöneweide schon über 5 000 Mark, und »Luxuslimousinen« waren unter 20 000 Mark kaum zu haben.
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Dennoch: Die Zahl der mit einem amtlichen IA-Kennzeichen zugelassenen Kraftfahrzeuge stieg von Jahr zu Jahr. Schon 1901 erschien die erste Verkehrsordnung für Kraftfahrzeuge. Ihre Fahrgeschwindigkeit durfte in den Ortschaften 14 km/h, was der Geschwindigkeit eines trabenden Pferdes entsprach, nicht überschreiten. 1910 wurde im Landespolizeibezirk Berlin die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h heraufgesetzt.

Das Auto boomt

Seinen eigentlichen Siegeszug trat das Kraftfahrzeug nach dem Ersten Weltkrieg an. Wenn vor 1914 in Berlin knapp 7 000 Kraftfahrzeuge registriert waren, so waren es 1922 schon 17 000, 1926 rund 50 000 und 1932 über 114 000. Sie trugen alle das schmale weiße Schild mit der polizeilichen Kennnummer »IA«. Die Vier-Millionen-Stadt hatte den dichtesten Autoverkehr von ganz Deutschland. Hauptbrennpunkte waren im Osten der Alexanderplatz, im Westen der Platz um die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und in der Stadtmitte vor allem der Potsdamer Platz, wo 1924 der erste »Verkehrsturm« mit Ampelregelung installiert wurde. Mit der am 19. September 1921 im Grunewald eingeweihten rund 20 km langen »Automobil-Verkehrs- und Uebungs-Straße« (AVUS) besaß Berlin auch die seinerzeit größte Autorennbahn der Welt.

Die Steigerung des Motorverkehrs, begünstigt durch den Bau der Reichsautobahn, hielt bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges an. Am Stichtag 1. Juli 1937 waren in Berlin 201 525 Kraftfahrzeuge angemeldet, darunter 103 206 Personenkraftwagen; der Rest waren Kraftomnibusse, Lastkraftwagen, Krafträder und Traktoren.

Berlin Gorod ab 1945

Bei Kriegsende im Mai 1945 lag im schwer zerstörten Berlin auch das gesamte Verkehrswesen am Boden. Sofern die Kfz mit dem »IA«-Kennzeichen in den Kriegsjahren nicht zum Fronteinsatz requiriert oder im Bombenhagel zerstört worden waren, mussten sie gemäß dem Befehl Nr. 1 des sowjetischen Stadtkommandanten Generaloberst N. E. Bersarin abgeliefert werden. Bürgermeister Karl Maron vom Berliner Magistrat erklärte im Juli 1945, dass sämtliche Fahrzeuge, Automobile usw. »Beutegut der Roten Armee« seien. »Es gibt keinen Privatbesitz an Autos.«3) Fahrzeuge für Verwaltungen usw. würden von der sowjetischen Besatzungsbehörde zur Verfügung gestellt. Viele Berliner Autobesitzer entzogen sich der Ablieferungspflicht und versteckten ihre Fahrzeuge, schwere Strafen in Kauf nehmend. Bei einer Überprüfung im Mai 1946 wurden über 30 000 versteckt gehaltene Kfz erfasst.

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     Am 7. August 1945 gab der Berliner Polizeipräsident bekannt, dass die Fahrerlaubnis für Kfz mit dem Berliner Kennzeichen »IA« erloschen sei. Alle Fahrzeuge mussten binnen einer Woche mit dem neuen Kennzeichen »BG« (russisch: Berlin Gorod - Berlin Stadt, in kyrillischen Buchstaben) versehen werden. Außerdem musste eine gelbe Markierung der vorderen Kotflügel und der Motorhaube sowie ein größerer gelber Ring an der Rückseite der Karosserie angebracht werden. Das geschah offenbar, um die von den Sowjets requirierten Fahrzeuge von den »eigentlichen« deutschen Kfz im Straßenbild und bei Kontrollen besser unterscheiden zu können. Außerdem mussten alle Berliner Fahrzeughalter zu ihren allgemeinen Zulassungspapieren eine rote Zulassungsgenehmigung der sowjetischen Kommandantur (Propusk) besitzen.
     Der rote Propusk hatte nur in Berlin Gültigkeit. Kfz mit einer BG-Nummer konnten also nicht in die sowjetische Zone fahren. Wer es dennoch wagte, musste mit einer Beschlagnahme seines Fahrzeugs rechnen. Diese Einschränkung galt auch für die Fahrbereitschaft des Magistrats. Für Transporte von Lebensmitteln, Baumaterialien und anderen Gütern bedurfte es einer Sondergenehmigung. Nach langem Drängen erlaubte die sowjetische Zentralkommandantur im Oktober 1945, dass Magistrats-Kfz bis zu einer Entfernung von 150 km für Lebensmittellieferungen und bis 200 km für Baumaterialtransporte in die Ostzone hinein fahren konnten.
Im September 1946 erfolgte eine weitere Lockerung; nun galt der Berliner Stadtpropusk für Kfz bis zu einer Entfernung von 50 km von der Stadtmitte am Dönhoffplatz aus gerechnet.
     Die seit dem 11. Juli 1945 amtierende Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin verfügte neue Anordnungen, die die sowjetischen Bestimmungen teilweise außer Kraft setzten. Sie ordnete mit BK/O (45) 22 vom 11. August 1945 an, alle zugelassenen Kfz mit neuen Ausweisen zu versehen, die von den Sowjetbehörden wie von den westlichen Militärregierungen, in deren Sektoren das Fahrzeug eingestellt und registriert war, gestempelt und unterzeichnet werden mussten. Sämtliche im öffentlichen und privaten Besitz befindlichen Kfz, Motorräder usw. mussten neu angemeldet werden.
     Anfang Februar 1946 teilte die Magistratsabteilung für Verkehr mit, dass in der Stadt rund 2 000 Personen- und 12 000 Lastkraftwagen im Verkehr waren, von denen aber ein Drittel wegen Kraftstoffmangels meist ausfiel. Deshalb waren 1422 Kfz auf Holzgas- und 864 Kfz auf Brikettgeneratoren umgestellt worden.
     Am 22. Mai 1947 verfügte die Alliierte Kommandantur der Stadt Berlin mit BK/O (47) 116 eine Änderung der Kfz-Kennzeichen. Anstelle der bisherigen Buchstaben »BG« trat die Bezeichnung »KB« für »Kommandatura Berlin.« Die Ummeldeaktion begann Anfang Juli 1947. Zuvor hatte die Alliierte Kommandantur mit einen Befehl vom 20. Dezember 1946 angeordnet, die im August 1945 eingeführten gelben Markierungen am Kfz zu entfernen.
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Magistratsfahrzeuge wurden durch das Berliner Wappen markiert, das in der Mitte der linken und rechten Vordertür der Wagen anzubringen war. Ein weiterer Befehl vom Januar 1947 setzte die Höchstgeschwindigkeit für Pkw mit 50 km/h und die von Autobussen und Lkw mit 40 km/h fest.

Ost-Berlin wieder mit »IA«

Die dramatischen Ereignisse von 1948/49 - Blockade der Westsektoren und Spaltung der Stadtverwaltung - wirkten einschneidend auf das Verkehrswesen. Am 15. November 1948 ordnete der Ostberliner Polizeipräsident eine Neuregistrierung aller Kraftfahrzeuge an. Das bisherige Kennzeichen »KB« wurde durch »GB« für Groß-Berlin ersetzt. Die westalliierten Stadtkommandanten bezeichneten die separate Maßnahme als illegal; sie mussten sich aber damit abfinden, dass das »KB«-Kennzeichen von nun an nur noch in West-Berlin galt. Damit war die Trennung zwischen Ost und West auch auf dem vermeintlich unpolitischen Felde des Kfz-Kennzeichens vollzogen.
     Am 13. November 1953 schloss sich der Ostberliner Magistrat der Neuregelung der Ausgabe von geprägten polizeilichen Kennzeichen für Kfz in der DDR an. Diese Maßnahme war notwendig geworden, nachdem im Juli 1952 an die Stelle der bisherigen fünf Länder 14 Bezirke getreten waren.

Insgeheim wurde seither die DDR-Hauptstadt de facto als 15. Bezirk behandelt, offiziell genoss Ost-Berlin aber mit Blick auf den Viermächtestatus für ganz Berlin weiterhin einen Sonderstatus. Die Neuregelung, die bis zum Ende der DDR gültig blieb, ordnete jedem Bezirk je nach Umfang der zugelassenen Kfz ein bis zwei Kennbuchstaben zu: »A« stand für Rostock und »Z« für Cottbus. In dieser Liste erhielt Ost-Berlin den Kennbuchstaben »I«, zu dem noch ein zweiter Buchstabe in schwarzer Schrift auf weißem Schild für die Nummerserie kam, da mit den vierziffrigen Nummern nur jeweils 9999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden konnten. Zur besseren Lesbarkeit waren diese Nummern durch einen Bindestrich in zweistellige Zifferngruppen getrennt, z. B. IM 58-74. Das im Auslandsverkehr zunächst gemeinsame Unterscheidungszeichen »D« für Deutschland wurde mit einer Anordnung vom 1. Januar 1974 als Signal sichtbarer Abgrenzung von der BRD in »DDR« (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) abgeändert.
     In West-Berlin fuhren nach 1948 die Kfz weiterhin mit dem »KB«-Kennzeichen. Die im Dezember 1948 neugebildete Alliierte Kommandantur der Drei Mächte lockerte in der Folge eine Reihe der nach 1945 erlassenen Bestimmungen. So wurde im April 1950 das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen aus dem Jahre 1946 aufgehoben.
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Am 2. November 1950 beschloss die Stadtverordnetenversammlung ein Gesetz zur Neuordnung des Kraftverkehrs in Berlin, das auch im Zulassungswesen frühere deutsche Bestimmungen wiederherstellte.

Hickhack um »IA« und »B«

Als 1951 in Bonn das Bundesverkehrsministerium Gespräche mit den Verkehrsexperten der Bundesländer über das künftige Kennzeichnungssystem nach internationalen Bestimmungen aufnahm, meldete West-Berlin, dessen Anspruch als vollwertiges Bundesland damals umstritten war, seine Sonderinteressen an. Der Senator für Verkehr und Betriebe, Herbert Hausmann (SPD), stempelte am 14. Juni 1951 demonstrativ ein Auto-Nummernschild mit dem traditionellen Kennzeichen »IA«. Postwendend verlautbarte das Bundesverkehrsministerium, dass die Wiedereinführung des früheren Kennzeichens »IA« in West-Berlin nicht möglich sei, weil das durch »I« gekennzeichnete Land Preußen seit 1947 nicht mehr existiert. Wenn West-Berlin sich der Regelung im Bundesgebiet anschließen wolle, müsse es sich in das mit Zustimmung der Bundesländer einzuführende System einordnen, wonach die Großstädte nach dem Anfangsbuchstaben ihres Namens gekennzeichnet werden. Demzufolge würde West-Berlin das Kennzeichen »B« erhalten. Mit dieser Richtlinie wollte sich der Senat von West-Berlin nicht begnügen. Er beauftragte seinen Vertreter im Bundesrat,

für das »Land Berlin« das traditionelle Kennzeichen »IA« beizubehalten. Am 14. Februar 1952 fasste das Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Entschluss. Der Senat verlangte nun die Aufnahme einer Berlin-Klausel in die künftige Bundesverordnung und beauftragte seinen Vertreter im Bundesrat, sofort das Kennzeichen »IA« einzubringen, falls Hamburg das Kennzeichen »HH« erhalten sollte.
     Die Beratungen über die Bundesverordnung zur Neuregelung der polizeilichen Kennzeichen zogen sich noch einige Jahre hin. Am 12. April 1956 trat in West-Berlin die Bundesverordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechtes in Kraft. Sie schrieb die Umänderung der Kfz-Kennzeichen von »KB« auf »B« vor. Damit waren die Bemühungen West-Berlins um Wiedereinführung des alten Zeichens »IA« endgültig gescheitert. Die Neunummerierung begann am 2. Juli 1956.

Einheitliches Kennzeichen ab 1992

Jahrzehnte lang koexistierten die Kraftfahrzeuge mit einem »B«- und mit einem »I«- Kennzeichen friedlich auf den Transitautobahnen und Straßen der DDR. Seit dem Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der BRD über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der BRD und Berlin (West) vom 17. Dezember 1971 - übrigens der erste völkerrechtliche Vertrag zwischen beiden Staaten - gingen willkürliche Behinderungen, Sperren und Kontrollen seitens der DDR-Organe zurück.

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Der Verkehrsvertrag vom 26. Mai 1972 sowie Folgevereinbarungen über Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen, Grunderneuerung von Autobahnen, Festsetzung und Befreiung von Straßenbenutzungsgebühren machten den Reiseverkehr sicherer. Dass DDR-Kraftfahrzeuge auf der Überholspur der Autobahnen allzu oft von den »West-Flitzern« mit Hupe und Lichtsignal zum Ausweichen gezwungen wurden, verärgerte manchen stolzen Besitzer eines »Trabanten«, »Wartburg« oder »Lada«.
     Dann kam überraschend die »Wende«. Nach der Maueröffnung am 9. November 1989 wurden ab 1. Juli 1990 alle Grenzkontrollen zwischen den beiden deutschen Staaten abgeschafft. In Vorbereitung des Einigungsvertrages, der am 3. Oktober 1990 in Kraft trat, hatte die Noch-DDR sich in Ländern reorganisiert. Eine Neukennzeichnung aller Kfz in den »neuen Bundesländern«, wie das ostdeutsche Beitrittsgebiet von nun an genannt wurde, analog zum System der Altbundesländer war notwendig geworden. Der Einigungsvertrag sah auch entsprechende Regelung vor.
     In Berlin erfolgte sie im Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember 1992. Alle Ostberliner Kfz erhielten nunmehr eine »B«-Nummer. Ihnen wurden bestimmte, noch nicht vergebene Buchstabenserien zugewiesen, was manchen Ostberliner Kfz-Halter verärgerte, weil er sich trotz des eben erstandenen Gebrauchtwagens aus kapitalistischer Produktion von amtswegen als »Ossi« disqualifiert fühlte. Wie immer heilte die Zeit die Wunden.
Quellen:
1 Kleine Berlin-Statistik 2000, Hrsg. Statistisches Landesamt Berlin, Berlin 2001
2 Bernhard Fürst von Bülow, Denkwürdigkeiten, Band II, Berlin 1930
3 Landesarchiv Berlin, Rep. 101, Nr. 197
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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 7/2001
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