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Marlies Ebert
Ein Edikt wider das Kippen und Wippen

Nach seinen Kriegen bekämpfte König Friedrich II. die Geldentwertung

»Geschärftes Edikt wider das so sehr eingerissene Kippen und Wippen derer Münz- Sorten.
De Dato Berlin, den 16. Januar 1764.
gedruckt bey Christian Friedrich Henning,
Königl. Preuß. Hof- Buchdrucker.«

Durch ein Edikt verkündete der Herrscher seinen Untertanen in einer äußerlich eindrucksvollen Art und Weise ein Gesetz. Bereits im alten Rom waren die edicta magistratum, die öffentlichen Bekanntmachungen der Beamten, besonders die der Amtsprogramme der Prätoren, soweit sie Gesetzescharakter hatten, auf Veranlassung von Kaiser Hadrian gesammelt und als edictum perpetuum mit Geltung für das ganze Reich publiziert worden. Besonders gerne wurde der Ausdruck Edikt im 17. und 18. Jahrhundert verwandt, aber auch noch die Stein- Hardenbergsche Reformgesetzgebung benutzt den Begriff. Im »Corpus Constitutionum Marchicarum« verzeichnet Christian Otto Mylius von der Mitte des 16. Jahrhunderts

bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts unter einer unendlichen Anzahl von Edikten, Patenten etc., die alle Lebensbereiche umfassen, über 100, die sich mit Münzangelegenheiten beschäftigen. Es handelte sich u. a. um »Müntzen Müntz- Sorten«; »Müntz- Bediente«; »Inländische Müntzen« und um »Verruffene und schlechte« Münzen.

In der Sammlung der Edikte des Stadtmuseums befinden sich aus der Zeit zwischen dem 16. und 17. Jahrhundert 20 Münzedikte.
     Für ein Edikt selbst gab es genaue Vorschriften, z. B. wie es publiziert oder wie viele Exemplare gedruckt und verschickt werden sollten. Das erste Exemplar des durch den Druck vervielfältigten Edikts, das sogenannte Original, unterschrieb der Herrscher eigenhändig.

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     Friedrich II. (1712-1786, König ab 1740) hatte bereits nach dem Zweiten Schlesischen Krieg mit Hilfe von Edikten versucht, gegen die allgemeine Münzverschlechterung vorzugehen. Aber selbst das entscheidende Edikt, das unter dem neuen Generalmünzdirektor Johann Philipp Graumann (ca. 1690-1762) im Jahre 1750 herausgegeben wurde und das den Gold- und Silbergehalt der neuen Münzsorten festlegte, führte nicht zum erhofften Erfolg. Der Siebenjährige Krieg und besonders dessen Finanzierung führte zur weiteren Münzverschlechterung. Erst mit Beendigung des Siebenjährigen Krieges unternahm Friedrich II. den erneuten Versuch, das Finanzwesen zu reformieren. Seit 1763 wurde eine Vielzahl von Edikten herausgegeben, mit deren Hilfe die minderwertigen Münzen aus den Verkehr gezogen werden sollten. Im abgebildeten Edikt aus dem Jahre 1764 verbietet Friedrich II. bei Androhung harter Strafe das »so sehr eingerissene höchstschädliche Kippen und Wippen derer Münz- Sorten«. Obwohl bereits im Edikt vom 18. Mai 1763 die Verfügung getroffen worden war, dass keine »von Unsern Cassen das Preußische Geld anders« als in einem festgelegten Münzgewicht annehmen durfte, wurde dies so gut wie niemals eingehalten. Das war nicht neu, hatte seine Vorbilder schon über ein Jahrhundert früher - zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges. Kippen (niederdeutsch: abschneiden) bedeutete die Reduzierung des Münzgewichts durch die Beschneidung der Ränder geprägter Silbermünzen, Wippen (niederdeutsch: wägen) war die Verminderung des Silbergehalts in nicht zugelassenen Münzstätten oder sogar in denen offizieller Münzpächter wie dem königlich privilegierten Generalpächter der preußischen Münze. So nahm nicht nur die Anzahl der auswärtigen »Sächsischen und andern geringhaltigen reducirten Geldern« zu, sondern auch die der inländischen »reducirten« Münzsorten. Um dies zu unterbinden, wurde im Edikt vom 16. Januar 1764 festgelegt, dass Juden, falls sie des Kippens und Wippens überführt werden, eine schwere Geldstrafe auferlegt bekommen, ihre Schutzprivilegien verlieren und dem »Befinden nach am Leibe und mit Festungs- Arbeit bestraffet« werden. Ein Christ hingegen sollte das bei ihm gefundene geringfügige Geld zehnfach ersetzen und eine Gefängnisstrafe erhalten.
     Wer Kipper und Wipper ertappte und überführte, der bekam ein festgesetztes Prämiengeld.

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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 4/2001
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