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PATENTSCHRIFT NR. 280777
SEVERIN JARZOMBEK IN RUDA, O.-S.
 

Um das Kniegelenk zu legender Strumpfschoner mit am Korsett zu befestigenden Strumpfhaltern
Patentiert im Deutschen Reiche vom 17. April 1914 ab
 

Spätestens wenn die Tage kürzer und kühler werden ist es angebracht, darüber nachzudenken, wie man sich im kommenden Winter gegen Kälte schützt. Man sichtet den Wäsche- und Kleiderschrank und stellt fest, irgend etwas fehlt doch noch. Vielleicht ist es dieses Kleidungsstück, das im folgenden Patent beschrieben ist:

Die Erfindung betrifft einen um das Kniegelenk zu legenden Strumpfschoner und Gelenkwärmer, der durch am Korsett befestigte Strumpfhalter gehalten wird.

Gegenüber den bekannten Anordnungen dieser Art ist der Schoner durch Längsbänder mit einem unterhalb der Wade befindlichen Gurt verbunden. Hierdurch wird erreicht, dass der lose um das Kniegelenk sitzende Schoner sich nicht verschieben kann und trotzdem der Strumpf in seiner hochgezogenen Lage gehalten wird. Ein weiteres Kennzeichen wird in der Verbindung eines bekannten Fersenschoners mit dem um die Wade gespannten Gurte gesehen.
     Auf der Zeichnung ist der Strumpfschoner in einer Seitenansicht dargestellt.
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Der Strumpfschoner besteht aus einem in bekannter Weise das Kniegelenk mit dem Strumpf 6 umgebenden breiten Gürtel 4, an dem mittels Klemmen o. dgl. 7 die am Korsett sitzenden üblichen Strumpfhalter 8 angreifen. Der Gurt 4 besitzt in seinem unteren Rande noch ein verstellbares Gummiband 5. Außerdem sind an dem Gürtel 4 zwei Längsbänder 3 fest angenäht, die mit ihren anderen Enden an einen in der Weite mittels einer Schnalle 2 verstellbaren Gurt 1 fassen, der unterhalb der Wade um das Bein gespannt wird. Der Gurt kann zweckmäßig durch Bänder 9 mit einem bekannten Fersenschoner 9, 10 lösbar verbunden sein.

PATENT-ANSPRÜCHE:
     1. Um das Kniegelenk zu legender Strumpfschoner mit am Korsett zu befestigenden Strumpfhaltern, dadurch gekennzeichnet, daß der Strumpfschoner (4) mittels Längsbänder (3) mit einem unterhalb der Wade zu spannenden Gürtel (1) verbunden ist.
     2. Strumpfschoner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gürtel (1) mit einem Fersenschoner (10) bekannter Art durch Bänder (9) verbunden ist.

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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 10/2000
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