54 Novitäten | Patent |
PATENTSCHRIFT NR. 31720
KLASSE 63: SATTLEREI und WAGENBAU CARL MARSCHÜTZ in NÜRNBERG | |||
Bremsschloss für Bicycles
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Dieser Verschluß dient dazu, Bicycles, welche man zeitweise unbenutzt stehen lassen will, auch für Andere unfahrbar zu machen; derselbe kann an Bicycles, welche mit Doppelhebelbremse oder mit ähnlich construirter Bremse versehen sind, angebracht werden. Durch diesen Verschluß wird die Bremse des Bicycles so festgestellt, daß dieselbe unausgesetzt auf das Vorderrad wirkt und dieses unbeweglich macht.
Auf der Zeichnung ist der Verschluß an einem Bicycle mit Doppelhebelbremse angebracht. Hinter dem verticalen Theil a1 des |
Bremsenwinkelhebels ist am Kopfstück b, Fig. 1, ein Doppelgehäuse c1 und c2 befestigt und in dem letzteren ein kleiner Hebel d mit einer Achse e (eine sogenannte Nufs) drehbar gelagert. Der Gehäusetheil c2 ist seitlich, Fig. 2, mit einer Oeffnung g versehen und der hier sichtbare Achzsentheil e1 kantig geformt, so daß der entsprechend ausgehöhlte Schlüssel h, Fig. 3, auf die Achse aufgesteckt und mit demselben der Hebel d, wie in Fig. 4, umgelegt werden kann.
Beim Gebrauch des Bicycles nimmt der Hebel d die Stellung wie in den Fig. 1 und 2 | ||
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ein, so daß derselbe in keiner Weise die gewöhnliche Anwendung der Bremse hindert. Soll nun das Bicycle geschlossen, d. h. unfahrbar gemacht werden, so wird mit dem Schlüssel h der Hebel d, wie in Fig. 4, umgelegt, hierdurch der Löffel a2 des Bremswinkelhebels auf das Rad i geprefst und in dieser Stellung selbstthätig festgehalten.
Fig. 5 ist ein Schnitt der Fig. 4 in etwas vergrößertem Maßstabe, wobei die Theile d e ganz gelassensind. Patent-Anspruch:
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© Edition Luisenstadt, Berlinische Monatsschrift Heft 1/2000
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