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Hans Unger
»... dem biedern
Mitbürger«

Ehrenbürger Heinrich von Gerlach
(1792–1863)

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit hatte offensichtlich bei den Berlinern in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts einen außerordentlich hohen Stellenwert. Ab 1832 übte das Amt des Berliner Polizeipräsidenten Carl Johann Heinrich Eduard Gerlach aus. Für den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung muß sein Wirken so beeindruckend gewesen sein, daß sie ihn bereits im Frühjahr 1834 mit zwei weiteren Kandidaten – dem Justizrat Bode und dem Juristen Krausnick – dem König für das Amt des Oberbürgermeisters vorschlugen. Der Monarch bestätigte den von den Abgeordneten mit eindeutiger Mehrheit gewählten Heinrich Wilhelm Krausnick (1797–1882) in diesem Amt.
     Im selben Jahr, am 3. Oktober 1834, wurde Gerlach für seine Verdienste um die Stadt mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichnet. Es war das zehnte Mal, daß die Ehrenbürgerwürde vergeben wurde.
     Heinrich Gerlach war ein typischer Vertreter des preußischen Beamtentums, das, nach

Carl Johann Heinrich Eduard von Gerlach
1807 zur politisch tonangebenden Schicht im Staate geworden, mit den Ideen der Aufklärung vertraut war und sich durch fachliche Kompetenz, Flexibilität und Mobilität auszeichnete, jedoch in den beiden Jahrzehnten vor 1848 zur nur noch verwaltenden Bürokratie herabgesunken war. Typisch für diesen Stand waren auch Gerlachs Herkunft, seine Ausbildung und sein Werdegang.
     Carl Johann Heinrich Eduard Gerlach wurde am 30. Dezember 1792 in Neuwedell
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in der Neumark geboren. Der Vater, Hof- und Burgrichter in der Neumark, übte einen nachhaltigen Einfluß auf die berufliche Bildung seines Sohnes aus. Heinrich Gerlach besuchte das Joachimsthalsche Gymnasium in Berlin und studierte Rechtswissenschaften in Berlin. Gerlach entschloß sich 1813 zur Teilnahme an den Befreiungskriegen und unterbrach deshalb sein Studium. Man kommandierte ihn ins Kaiserlich-Russische Hauptquartier, wo er Sekretär des Obersten Hermann von Boyen (1771–1848) wurde.
     Er setzte kurzzeitig sein Jurastudium fort, zog jedoch bald wieder in den Krieg. Heinrich Gerlach diente als Secondeleutnant im 8. Schlesischen Landwehr-Infanterie-Regiment. Hier war er erneut von Boyen unterstellt, der – ab Juni 1814 preußischer Kriegsminister – ihn zu seinem Adjutanten machte. Nach seiner Rückkehr war Gerlach vorerst im Ministerialbüro des Kriegsministers tätig und wurde 1818 Premierleutnant. Er hatte von 1816 bis 1817 seine Studien in Berlin beendet. Heinrich Gerlach war dann 1818 der Polizei in Berlin beigetreten und arbeitete auch in der Gewerbedeputation.
     1821 wurde er ins Kriegsministerium berufen. Er hatte das Zeugnis der höheren Prüfung erworben und war 1823 zum Hauptmann befördert worden. Wenige Jahre später wurde Gerlach zum Geheimen Kriegsrat und zum Rat dritter Klasse ernannt. Im Kriegsministerium arbeitete er an der Revision der Militärgesetze mit und war um 1826
für kurze Zeit Leiter der Dirigentenstelle der Vierten Abteilung des Militärökonomie-Departements. In dieser Stellung erhielt er seine erste Auszeichnung, den Roten Adlerorden dritter Klasse. 1832 wurde Gerlach Polizeipräsident von Berlin. 1839 legte er seine Amtstätigkeit in Berlin nieder und verließ die Stadt. Das ihm überreichte Abschiedsgeschenk, eine Porzellanvase, trug die Inschrift: »Dem pflichttreuen Staatsbeamten und biedern Mitbürger, dem Präsidenten Gerlach von der Stadt Berlin«.
     Heinrich Gerlach ging nach Köln am Rhein und war dort für fünfeinhalb Jahre Regierungspräsident. In dieser Zeit, am 15. Oktober 1840, wurde ihm in Berlin der persönliche Adel verliehen. Von Gerlach erhielt noch weitere hohe Auszeichnungen, so den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse, denselben Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub sowie die Schleife zu diesem Orden dritter Klasse. Außerdem war er vom König zum Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat ernannt worden. 1844 übersiedelte von Gerlach nach Erfurt und war in der dortigen Regierung als Präsident tätig. 1845 war er aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, sein Amt niederzulegen. Er lebte seitdem zurückgezogen in Frankfurt an der Oder. Carl Johann Heinrich Eduard von Gerlach starb am 14. August 1863 in Berlin.

Bildquelle: Archiv LBV

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