Bezirksreform

geht auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses vom März 1998 zurück,
der die Reduzierung von bisher 23 auf 12 Stadtbezirke vorsah.

Richtwert für die Größe der neuen Bezirke war dabei die Zahl von ca. 300 000 Einwohnern. Im Rahmen einer Übergangsregelung sollten die 1999 gewählten Bezirksverordneten (siehe Index) für die neuen Bezirke bis zum Oktober 2000 noch die alten Bezirke vertreten. Mit der neuen Bezirksstruktur erfolgte auch eine Anpassung der Wahlkreise. Der Abschluss der B. war für den 1.1.2001 festgelegt. Für die ehemaligen Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf sah die Reform eine Bezirksfusion beider Bezirke vor. Mit ihrer Umsetzung entstand der neue Großbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Seit diesem Zeitpunkt ist das  Kontext zu: Rathaus Charlottenburg IIIRathaus Charlottenburg (III) Sitz der Bezirksbürgermeisterin. Die Tagungsstätte der Bezirksverordnetenversammlung befindet sich im ehemaligen  Kontext zu: Rathaus Wilmersdorf IIIRathaus Wilmersdorf (III) .

Quellen und weiterführende Literatur:
Literatur[ Bezirksmagazin, GVB 11 1998 ]

 

© Edition Luisenstadt, 2005    Stand: 3. Jan. 2005
Berliner Bezirkslexikon, Charlottenburg-Wilmersdorf
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