11. 02. |
Die Ratsherren zu Neuruppin versprechen den Ratsherren zu Berlin und Cölln, sie in ihrem Streit mit dem Kurfürsten Friedrich II.
Eisenzahn zu unterstützen.
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20. 02. |
Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn läßt sich von seinem Bruder, dem Markgrafen Friedrich dem Jüngeren,
bevollmächtigen, die Ratsleute und Bürger von Berlin und Cölln wieder zu Gehorsam zu bringen.
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26. 02. |
Der kurfürstliche Hofrichter Peter von der Gröben befiehlt dem Rat, den Gewerken und den Gemeinen, insbesondere den namentlich
aufgeführten Einwohnern von Berlin und Cölln, sich am 23. April zu Spandau vor dem kurfürstlichen Hofgericht zu verantworten.
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27. 02. |
Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn befiehlt Berlin und Cölln, den von ihnen gefangengehaltenen kurfürstlichen Richter Balthasar
Haken sofort freizulassen.
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04. 05. |
Der Rat zu Spandau schreibt den Ratsherren zu Berlin und Cölln, daß er ihnen wegen ihres Unfriedens mit dem Kurfürsten keine
Botschaft nach oder durch Spandau mehr gestatten und kein Geleit mehr geben dürfe.
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12. 05. |
Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn verleiht von den Lehngütern, welche die Bürger zu Berlin wegen ihrer Beteiligung am Aufstand
gegen ihn zu Beginn des Jahres 1448 (Berliner Unwillen«) abtreten mußten, einige Besitzungen in Wartenberg an Balthasar Boytin.
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12. 05. |
Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn entzieht den Berliner Bürgern zur Strafe wegen ihrer Beteiligung am Aufstand gegen ihn zu Beginn
des Jahres 1448 (Berliner Unwillen«) die Lehnsgüter, um sie an seine Anhänger zu vergeben.
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25. 05. |
Das Schiedsgericht in Spandau muß im Interessenstreit zwischen dem Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn und Berlin-Cölln (u.a.
wegen des Baus des kurfürstlichen Schlosses auf der Werderinsel in Cölln) vermitteln.
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27. 05. |
Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn setzt die Bürgermeister und Ratsleute von Berlin und Cölln wieder ein, indem er
größtenteils auf die von ihm früher bestätigten, von den Bürgern aber abgesetzten Personen zurückgreift.
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29. 05. |
Kurfürst Friedrich II. Eisenzahn bestätigt die Bürgermeister und Ratsmänner von Berlin und Cölln.
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