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Frank Eberhardt
Ein fast vergessener Stadtplaner

Johann Carl Ludwig Schmid

Über das Leben von Johann Carl Ludwig Schmid (1780–1849) wurde kaum etwas geschrieben, weil er zu seiner Zeit nicht als Baukünstler galt. Doch erlangte er mehr Bedeutung als viele andere Baumeister seiner Zeit, wie auch sein beruflicher Werdegang zeigt.
     Seit 1819 war er Mitglied der Königlichen Oberbaudeputation, und 1820 übernahm er die Direktion der Ziegeleien für die Bauten des Finowkanals. 1843 wurde er zum Geheimen Oberbaurat und zugleich zum Direktor der Oberbaudirektion ernannt, und seit 1848 war er Direktor der Bauakademie, ein Amt, das er bis zu seinem Tode innehatte.
     Schmid war mit Karl Friedrich Schinkel (1781–1841) befreundet und arbeitete eng mit ihm zusammen. Bisher unerforscht sind die jeweiligen Anteile an den gemeinsamen Entwürfen.1) Bei mehreren nach Plänen Schinkels errichteten Bauten hatte Schmid die Oberleitung, so auch für das Alte Museum und den Neuen Packhof. Doch hier übernahm er nicht nur die Leitung der Bauausführung, sondern wirkte ebenso an den Entwürfen für die Bauten mit.

Wichtig für Berlin war jedoch vor allem Schmids Wirken als Stadtplaner. Anfang des 19. Jahrhunderts standen die zuständigen preußischen Behörden in Berlin vor dem Problem, bei einer zukünftigen Bebauung innerhalb der Stadtmauern Unregelmäßigkeiten vorbeugen zu müssen. Dabei ging es insbesondere um die große freie Fläche im Südosten der Stadt, das an die Luisenstadt anschließende Köpenicker Feld. Die Behörden mußten sichern, daß Straßen regelmäßig angelegt und nicht durch im Wege stehende Gebäude gestört werden (deren Ankauf für die Stadt sehr teuer geworden wäre). Dazu war ein Bebauungsplan erforderlich, der Straßen und Plätze enthielt und nach dem die Behörden unter Berücksichtigung städtebaulicher Interessen Baugenehmigungen erteilen konnten.
     Zu dieser Zeit war noch eine Bauordnung aus dem Jahre 1641 gültig, die lediglich eine Zusammenstellung von Gewohnheitsrechten und Pflichten enthielt und erst Ende des 18. Jahrhunderts durch »Spezial-Observancen, nach denen die Bau-Commission in Berlin erkennet«, ergänzt worden war.
     Um einen Bebauungsplan für die freie Fläche erstellen zu können, mußten um 1820 mehrere Aufgaben gelöst werden: – Innerhalb und außerhalb der Stadtmauer ruhten noch feudale Lasten auf den von Ackerbürgern landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dieses Gemeineigentum mußte durch »Separation« erst in private, danach
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verkaufbare und damit bebaubare Flächen umgewandelt werden. Die Separation für das Köpenicker Feld zog sich bis in die vierziger Jahre hin.
     – Eine neue Bauordnung mußte die bestehende aus dem Jahre 1641 ersetzen. Dafür wurde 1821 ein gemeinsamer Entwurf von Magistrat und Polizeipräsidium vorgelegt. Auch hier gab es Verzögerungen, und die Verabschiedung erfolgte 1853.
     – Die Vermessung des Stadtgebietes und die Fixierung der Stadtgrenzen mußten in Angriff genommen werden. Bis 1823 wurde das Stadtgebiet im Maßstab 1:2000 auf 9 Blättern dargestellt.
     – Die finanzielle Verantwortung für die Anlage und Pflasterung der Straßen war unklar. Hatte bisher der Fiskus für die Pflasterung der Straßen und die Unterhaltung der Brücken gesorgt, so forderte die königliche Baudeputation plötzlich im Jahre 1820 von der Stadt, diese Kosten zu übernehmen, und verlangte außerdem die Erstattung der seit Einführung der Städteordnung 1808 aufgewendeten Beträge. Die Stadt weigerte sich natürlich. Bei einem daraufhin vom Fiskus angestrengten Prozeß entschied das Kammergericht 1823, daß die Stadt zwar nicht für die zwischen 1808 und 1820 angelegten Straßen aufzukommen hätte, jedoch für alle nach diesem Jahr entstandenen.
     Ein erster Entwurf von Schmid für die Straßenführung des Köpenicker Feldes ist bereits aus dem Jahre 1821/22 bekannt.
Er läßt schon Grundzüge des späteren Bebauungsplanes erkennen. Doch erst nach Schaffung einiger der obengenannten Voraussetzungen wurde 1823 das Vorhaben begonnen und bis 1826 zu einem vorläufigen Abschluß gebracht. Mit der Erarbeitung dieses Planes beauftragte die Königliche Baudeputation Oberbaurat Schmid. Seinen Bebauungsplan des Köpenicker Feldes zeigt der von Johann Christian Selter (? –1826) gezeichnete Grundriß von 1826.2)
     Schmid sah als zentrale Achse einen Kanal vor, der das Gebiet etwa in der Mitte von der Spree bis zum Landwehrkanal durchquert. Peter Joseph Lenné (1789–1866), der den Schmid-Plan knapp 15 Jahre später überarbeiten mußte, schrieb über die Funktion des Kanals, den er in etwas veränderter Form in seine eigene Planung aufgenommmen hat: »Den Hauptzug in dem Gesamtplan (soweit er das Köpenicker Feld betrifft) bildet ein schiffbarer Wassergraben (der Luisenstädtische Kanal), der von der Spree oberhalb der Jannowitzbrücke bis zur südlichen Stadtmauer zwischen dem Kottbusser und dem Halleschen Tore geleitet ist. Sein Zweck ist sowohl auf die Entwässerung des Köpenicker Feldes gerichtet, als auch der immer mehr sich erweiternden Industrie eine bequeme Fahrbahn zu verschaffen, denn mit diesem Kanal ist es nicht zweifelhaft, daß der Gewerbefleiß auf dem Köpenicker Felde sich immer mehr ausdehnen werde, während ohne denselben nie die Hoffnung dazu
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Schmids Bebauungsplan für das Köpenicker Feld nach Selter
(Ausschnitt)
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vorhanden sein kann.«3) Doch es gab noch einen anderen, allerdings etwas »anrüchigen« Grund. Eine Kanalisation war damals in Berlin noch nicht vorhanden. Alle Abwässer flossen über die Gossen in die Spree und ihre Kanäle. Für das relativ flache, häufig überschwemmte Gebiet des Köpenicker Feldes war es also nicht nur notwendig, den Baugrund zu entwässern; die zu erwartenden Abwässer mußten auch einer nahe gelegenen Vorflut zugeführt werden. Für das recht große Gebiet war das nur durch einen neuen Kanal möglich, der das Gebiet in Ost-West- Richtung etwa halbieren sollte und in Verbindung mit der Spree und dem zum Ausbau als Kanal vorgesehenen Schaf- oder Landwehrgraben stand.
     Für diesen Kanal plante Schmid einen geradlinigen Verlauf, der sich von der Spree fast genau in Nord-Süd-Richtung bis zum Landwehrkanal hinziehen sollte. Vier Erweiterungen des Kanals waren für die Be- und Entladung der Schiffe vorgesehen: Zwei lagen an einem geplanten Wollmarkt, einer am Marktplatz, und der vierte sollte als »Ablade-Platz« dienen, also offensichtlich als allgemeiner Lagerplatz. Peter Joseph Lenné übernahm später nur den Marktplatz, den er nach Süden in die Achse der Oranienstraße verlegte. Es ist der heutige Oranienplatz.
     Auch die Schmid-Planung der beiden durch eine Straße getrennten Hafenbecken des Wollmarktes und diesen selbst nutzte Lenné. Im südlichen Teil sollte ein Hafen
angelegt, im nördlichen, mitten auf einem Platz, eine Kirche errichtet werden. So entstanden das Engelbecken, das auf den Schmid-Plan zurückgeht, und die zwischen 1851 und 1861 errichtete St. Michaelkirche.
     Der von Schmid zwischen der Oranien- und Ritterstraße geplante »Ablade Platz« wurde im Lenné-Plan nach Süden an die Stadtmauer »verschoben« und diente als Wassertorplatz der Zollkontrolle.
     Interessanterweise sah Schmid in seinem Plan, an der Stelle, wo der Kanal die Akzisemauer durchbricht, keinen Hafenplatz vor. Offenbar hielt er die Kontrolle der Schiffe am Wassertor für nicht so bedeutend. Hier hat dann Lenné – vielleicht unter dem Einfluß des Königs? – in seinem Bebauungsplan ein großes Hafenbecken konzipiert, das auch realisiert wurde. Alle Schiffe mußten bei der Durchfahrt durch die Akzisemauer ihre Waren kontrollieren und verzollen lassen. Heute befindet sich hier der z. T. als Verkehrsgarten genutzte Wassertorplatz zu beiden Seiten der als Hochbahn geführten U-Bahn-Linie 1.
     So sind zwar die Grundzüge der Plätze aus dem Bebauungsplan von Schmid auch in die Lennésche Variante eingegangen, wurden aber doch in wesentlich veränderter Form umgesetzt.
     Die von Schmid geplanten, den Kanal seitlich begrenzenden Baumreihen wurden ebenfalls von Lenné übernommen; sie sind ein wesentliches belebendes Element auch
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nach der Zuschüttung des Kanals (1926– 1928) geblieben.
     Für den Verlauf der Straßen verwendete Schmid ein annähernd rechtwinkliges Rastersystem. Dabei mußte er die alte radiale Straßenführung aus der Altstadt und aus dem bebauten Teil der Luisenstadt in das rechtwinklige neue Straßensystem überführen. Er löste das Problem, indem er Plätze als Bindeglieder vorsah, so den heutigen Oranienplatz für die Dresdener Straße, den Moritzplatz für die Stallschreiberstraße, ein Dreieck für die Kommandantenstraße und die ehemalige Totengasse bei ihrer Einmündung in die Oranienstraße sowie den fast runden Platz am Kottbusser Tor für den Durchgang der Dresdener Straße durch die Stadtmauer. Auch in die von Lenné überarbeitete Fassung des Schmid-Planes sind diese Plätze aufgenommen und sogar ergänzt worden; als Pendant zum Moritzplatz wurde auf der Achse der Oranienstraße ein zweiter Platz – in der gleichen charakteristischen Form eines auf der Spitze stehenden Quadrates – östlich des Oranienplatzes errichtet, der Heinrichplatz.
     Von den an der Stadtmauer von Schmid vorgesehenen Plätzen wurde der östliche, bei Schmid »Thorplatz« (heute Lausitzer Platz) genannt, realisiert, und der Platz am Kottbusser Tor ist ebenfalls in der Schmidschen Planung enthalten. Ein zweiter Torplatz an der Stadtmauer im Verlauf der Prinzenstraße wurde nicht verwirklicht.
Den Bebauungsplan für das Köpenicker Feld bestätigte der König zwar, doch wurde jahrelang über die Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert, ohne daß Entscheidungen getroffen wurden. So kam es schließlich 15 Jahre später zu der bereits erwähnten Überarbeitung des Schmid-Plans durch Lennés Planung für die Luisenstadt.4)
     Nachdem der Bebauungsplan der freien Flächen innerhalb der Stadtmauer fertiggestellt war, wurde eine solche Planung auch für die städtischen Flächen außerhalb der Akzisemauer immer dringlicher. Und wieder erhielt Johann Schmid den Auftrag. 1827 schrieb ihm der Innenminister:
     Da E. Hochwohlgeboren den Ihnen erteilten früheren Auftrag wegen Anfertigung des Plans zur Bebauung des Köpenicker Feldes innerhalb der Stadtmauer zur vollsten Zufriedenheit des unterzeichneten Ministerii ausgeführt haben, so wird auch die jetzt von der Königl. Majestät befohlene Erweiterung jenes Bauplanes Ihnen, wie hierdurch geschieht, umso mehr aufgetragen, als Sie bereits die Lage der Sache sowie die dabei zu berücksichtigenden Verhältnisse speziell kennen, mithin in jeder Hinsicht am geeignetsten sind, dies Geschäft, welches eine umsichtige Behandlung erfordert, ebenfalls zu übernehmen.5)
     Schmid mußte bei dem neuen Bebauungsplan mit vielen Behörden zusammenarbeiten: Magistrat, Königliches Polizeipräsidium, Baukommission, Generalkommission und die betreffenden Kreislandräte waren betei-
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ligt. Er gliederte zur Erleichterung der Übersicht den Plan in fünf Abteilungen, die an Berlin grenzten. Die Blöcke umfaßten die Flächen zwischen (nach heutiger Benennung) Schönhauser und Frankfurter Allee, Frankfurter Allee und oberer Spree, Spree und Mehringdamm, zwischen diesem und der unteren Spree am Tiergarten sowie wieder von der Spree bis zur Schönhauser Allee. Die Entwürfe zu den ersten vier Gebieten wurden von allen Beteiligten beraten, dann von Schmid überarbeitet und schließlich 1830 vom König genehmigt. Lediglich das wahrscheinlich noch nicht vermessene Gebiet im Norden blieb offen.
     Auf dieser Grundlage konnten die Fluchtlinien der Straßen in den Gebieten markiert werden. In einer diesbezüglichen polizeilichen Bekanntmachung vom 5. März 1832 wurde darauf hingewiesen, daß »die verschiedenen Fluchtlinien abgesteckt, und zuletzt durch einzugrabende oder einzuschlagende Pfähle, oder durch Marken an Häusern, Planken, Zäunen usw. bezeichnet werden müssen, deren sorgfältige Erhaltung notwendig ist, damit sie bey dem nachherigen Nivellement oder bey Anweisung von Baustellen beachtet werden können«.6)
     Und nun passierte etwas Kurioses. Da eine Vervielfältigung der Bebauungspläne nicht erfolgte und Schmid sie offensichtlich in seinem Büro aufbewahrte, wurde er in den 30er Jahren von all jenen aufgesucht, die feststellen mußten, ob das Haus, das sie
bauen wollten, auf geplantem öffentlichen Straßenland lag. Man kann also annehmen, daß Schmid zu seiner Zeit wohl oberster Stadtplaner Berlins war. Als Schmid 1841 nach Schinkels Tod zum Direktor der Oberbaudeputation ernannt wurde, konnte er diese Aufgabe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen und gab alle in seinem Besitz befindlichen Bebauungspläne 1844 an das Polizeipräsidium ab, das diese Aufgabe nun wahrnehmen mußte.
     Anfang der vierziger Jahre schaltete sich der neue König Friedrich Wilhelm IV. (1795–1861, König 1840–1858) in den Ausbau der Residenz ein und bestimmte 1843, daß beim Anlegen neuer oder der Veränderung vorhandener Straßen in Berlin und Potsdam immer erst die Genehmigung des Königs eingeholt werden muß. Er versuchte auch, zusammen mit seinem Gartenbaudirektor Peter Joseph Lenné, die Residenz zu verschönern. Lenné, der bisher nur Garten- und Parkanlagen projektiert hatte, erhielt den Auftrag, den Bebauungsplan für das Köpenicker Feld zu überarbeiten sowie die Gestaltung des 1830 unvollendet gebliebenen Pulvermühlengeländes im Nordwesten der Stadt abzuschließen. Wie beschrieben, übernahm Lenné vieles vom Schmid-Plan, versuchte aber auch, die neuen Bebauungspläne mit seinem 1840 entworfenen Plan »Projektierte Schmuck- und Grenzzüge von Berlin mit nächster Umgegend« in Übereinstimmung zu bringen. Das führte dazu, daß
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der Luisenstädtische Kanal im nördlichen Teil einen Bogen erhielt, der sich später für die Strömungsverhältnisse als äußerst ungünstig erwies. Dieser Bogen führte zur gerade errichteten Schillingbrücke und fand seine Fortsetzung in einem Boulevard, der sich als breiter Grünstreifen in einem Bogen nach Norden und Westen erstrecken sollte. Die Weiterführung der Andreasstraße sollte den Zug bis zum Friedrichshain ergänzen.
     Bei der Anlage der Plätze bezog sich Lenné nun weniger auf den Kanal als Wirtschaftsfaktor, sondern ordnete sie mehr nach gestalterischen Gesichtspunkten an. So entstand der Mariannenplatz in der Sichtachse des Kanalbogens zur Spree; erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den obengenannten Heinrichplatz.
     Schmid scheiterte mit den von ihm erarbeiteten Bebauungsplänen, obwohl sie vom König genehmigt worden waren, wie letztlich auch Lenné mit seinem Plan der Schmuck- und Grenzzüge an den fehlenden finanziellen Mitteln des Staates und der Stadt sowie den engherzigen Interessen der Bauherren. Trotzdem ist Schmid in seiner Bedeutung für die Berliner Stadtplanung nicht wegzudenken.
     Heute erinnert an ihn lediglich eine kleine Straße in dem Gebiet, für das er den ersten Bebauungsplan erarbeitet hat. Die Schmidstraße führt von der Heinrich-Heine- Straße, dort nur durch eine Unterbrechung der Wohnblöcke angedeutet, zum Michaelkirch-
platz. Leider gibt das Straßenschild keine Auskunft über den Namensgeber und sein Wirken. Erwähnenswert ist, daß diese erst 1849 angelegte Straße seinen Namen bereits ab 7. April 1849 trägt, also fünf Monate vor Schmids Tod benannt wurde.
     Schmid erarbeitete nicht nur den ersten Bebauungsplan für das Köpenicker Feld, sondern er wohnte auch dort, kannte das Gebiet also aus eigener Anschauung. Bereits 1820 weist ihn das Adreßbuch als Bewohner der Köpenicker Straße 45 aus, dann zog er in die Nr. 113 um und errichtete schließlich in der Nr. 32 dieser Straße ein eigenes Haus. Dort starb er »am 4. September (1849) Abends um 10 Uhr, nach langer Krankheit, im 70. Lebensjahr«, wie die Todesanzeige mitteilt.

Quellen:
1     Vgl. Uwe Kieling, Berlin – Baumeister und Bauten, Berlin–Leipzig 1987, S. 198
2     Grundriß von Berlin. Aufgenommen und gezeichnet mit Genehmigung der Königl. Akademie der Wissenschaften von J. C. Selter, 1826, Landesarchiv Berlin
3     Gerhard Hinz, Peter Josef Lenné und seine bedeutendsten Schöpfungen in Berlin und Potsdam, Berlin 1937, S. 180 ff.
4     Herbert Schwenk, Berliner Stadtentwicklung von A bis Z, Berlin 1997, S. 119
5     Johann Friedrich Geist/Klaus Kürvers, Das Berliner Mietshaus 1740–1862, München 1980, S. 473
6     Berliner Intelligenz-Blatt, No. 55, 5. März 1832

Bildquelle: Landesarchiv Berlin

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